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Auszug - Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und Fortschreibung des Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts für das Gebiet "Am Weißen Turm"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5838/14 Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und Fortschreibung des Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts für das Gebiet "Am Weißen Turm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tank, Kristin
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Tank, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes aus, dass der Rat beschlossen habe, vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel, das Wohngebiet „Am Weißen Turm“, einschließlich Randbereich wie beispielsweise das Deutsche Salzmuseum, in eine Förderfähigkeit als Sanierungsgebiet einzubringen.

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient als Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in ein Sanierungsprogramm des Landes.

Der Beantragung waren Gespräche zwischen Vertretern der Stadt und des Ministeriums vorausgegangen, um die generelle Möglichkeit einer Förderfähigkeit auszuloten. Die Gespräche sind positiv verlaufen. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses wurden die Arbeiten für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ausgeschrieben.

Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH hat als Ergebnis der Ausschreibung den Zuschlag erhalten und in Kooperation mit dem Planungsbüro Cappel + Kranzhoff die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Von beiden Büros sind heute Vertreter anwesend, die zu den erarbeiteten Ergebnissen vortragen werden. Seitens der Verwaltung wird das Verfahren von Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – begleitet, die ebenfalls anwesend ist.

Erste statistische Erhebungen wurden daraufhin bereits im Herbst 2013 angeschoben. Nach Vorlage entsprechender Aussagen über Bevölkerungsstruktur, Einkommensverhältnisse, etc. wurden die Bürger in die Überlegungen einbezogen. Eine gut besuchte Informationsveranstaltung fand hierzu im Januar 2014 in der Musikschule statt. Anwesende Bürger waren engagiert dabei und haben zum anstehenden Prozedere detaillierte Fragen gestellt. Die gestellten Fragen bezogen sich hierbei vorrangig auf ihre jeweils spezielle Wohnsituation und nicht so sehr auf das Sanierungsgebiet insgesamt.

Parallel zum laufenden Verfahren hat eine Veräußerung des Wohnungsbestandes stattgefunden. Einen Teil des Wohnungsbestandes hat hierbei die Deutsche Invest-Immobilien GmbH, Wiesbaden, einen anderen Teil die Schumacher GbR, Seevetal, erworben. Diese Zusammenhänge als auch die im Laufe des letzten Jahres eingetretene Entwicklung wurden bereits ausführlich im Ausschuss vorgetragen.

Des Weiteren wurden Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt. Alles dies ist in das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen, welches heute vorgestellt werden soll.

Abgabetermin für die Beantragung der Aufnahme in eine Förderprogramm ist der 01.10.2014.

Hingewiesen wird darauf, dass in der Aufstellung alles aufgelistet wurde, was in dem Gebiet derzeit nicht in Ordnung sei und was alles besser werden könnte. Die Liste, die dem Antrag beigefügt wird, ist sehr umfangreich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle aufgeführten Mängel letztendlich auch abgearbeitet werden. Vielmehr geht es hierbei zunächst darum, dass alle wünschenswerten und möglichen Maßnahmen als solches erkannt werden. Nicht erkannte oder benannte Mängel können anschließend auch nicht gefördert werden, ohne dass man die im Ergebnis feststehenden vorbereitenden Untersuchungen noch einmal anfasst. Dies schließe jedoch die Möglichkeit nicht aus, dass bei benannten Maßnahmen es sehr wohl möglich sein wird, aufgelistete Maßnahmen untereinander zu schieben.

Zusammenfassend kann ausgesagt werden, dass davon auszugehen ist, dass nicht alle aufgelisteten Maßnahmen mit den jeweils genannten Beträgen auch tatsächlich so umgesetzt werden. Als Beispiel für eine Verschiebung benennt sie, dass ein relativ hoher Ansatz für förderfähige Umzugskosten eingestellt wird, der aber aller Voraussicht nach in diesem Umfang nicht ausgeschöpft wird. Soweit Mittel in dieser Höhe als förderfähig anerkannt werden, wird es insofern durchaus möglich sein, nichtbenötigte Fördermittel aus diesem Titel in andere Titel zu verlagern.

 

Frau Marggraf  - Büro Cappel & Kranzhoff -  führt ergänzend aus, dass das Büro Cappel & Kranzhoff bei der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen mitgewirkt habe. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) geht sie näher ein auf die Herangehensweise, die nach § 141 BauGB für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Grundlage sei. Anhand der Power-Point-Präsentation geht sie hierbei näher auf

-          städtebauliche Missstände /Defizite

-          Altersgruppen im Vergleich

-          Leistungsbezieher/innen nach SGB II

-          Migrationshintergrund in Prozent

ein.

Des Weiteren geht sie auf geführte Interviews und Bewohnergespräche ein und erläutert, welche Anknüpfungspunkte und Potentiale sich aus dieser Datenauswertung ergeben.

Aufgezeigt werden die sich hieraus ergebenden Ziele für die Gebietsentwicklung. Die förderfähigen Maßnahmengruppen werden in diesem Zusammenhang näher erläutert. Eingegangen wird auch darauf, dass für die beiden vorhandenen Gebäude (ehem. Schwimmbad/Kita) eine sinnvolle Nachnutzung gefunden werden sollte. Hier bietet sich die Chance, diese Räumlichkeiten für eine Nachbarschaftsnutzung in Anspruch zu nehmen. Hiermit könnten die Themenkreise Arbeit/Bildung/Freizeit und Wohnen verknüpft werden und ggf. die Anlaufstelle Salino erweitert werden.

Die Nutzung des Siedehauses bietet sich auch für eine Nutzung für Soziale Belange an, da der Standort an der fußläufigen Verbindung zwischen Quartier und Altstadt liege.

In der weiteren Herangehensweise wird es erforderlich werden, Konzepte für Freiflächen-, Park- und Grünflächenutzung zu erstellen. Ergänzend wird ein Verkehrskonzept erforderlich, indem die Belange des ruhenden Verkehrs näher zu untersuchen sein werden. Auch wird es erforderlich sein, ein Konzept für die Nachnutzung des großen Siedehauses zu finden.

Zusammenfassend führt sie aus, dass auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse der Voruntersuchung und der vorgesehenen Entwicklung der aufgelisteten Konzepte die bereits ausgeführten Ziele für die Gebietsentwicklung erreicht werden können.

 

Herr Marth - BauBeCon – geht ergänzend anhand der Kosten- und Finanzierungsübersicht näher auf den Entwurf einer ersten Gesamtkostenabstimmung ein. Detailliert erläutert er in diesem Zusammenhang die mit den jeweiligen Schritten verbundenen Kosten für die ins Auge gefassten Maßnahmen.

Abschließend führt er aus, dass vorgesehen sei, die Maßnahme in einem vereinfachten Verfahren durchzuführen. Da keine größeren Erschließungsmaßnahmen anstehen, ist einnahmemäßig nicht davon auszugehen, dass Anliegerbeiträge zu erheben sein werden. Auch die Festsetzung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Manzke geht ein auf den Ansatz von 2 Mio. €, der vorgesehen ist für die Sanierung der Wohngebäude. Er geht dabei davon aus, dass der angenommene Zuschuss in Höhe von 20 % pro Wohneinheit (WE) nur dann zum Tragen kommen wird, wenn die übrigen 80 % der Kosten auch tatsächlich von den jeweiligen Eigentümern zusätzlich eingebracht werden.

Des Weiteren merkt er an, dass für den Rückbau von Parkpaletten ein Ansatz von 150.000 € vorgesehen sei. Er geht davon aus, dass die geschaffenen Stellplätze seinerzeit angelegt wurden, weil diese im Rahmen der Baugenehmigung als Stellplatznachweis eingefordert wurden. Er spricht sich dafür aus, dass man vor dem Beschluss eines Rückbaus zunächst darüber nachdenken sollte, warum eine so geringe Nutzung derzeit stattfindet. Ggf. könnte sich aus der Sanierung der Gebäude für die Zukunft wieder ein höherer Stellplatzbedarf ergeben, wenn mit der Sanierung ggf. auch ein teilweiser Wandel in der Mieterstruktur vonstatten geht.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf eine ähnlich Situation, die im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Kaltenmoor entstanden war. Auch da ging es darum, dass eine kaum genutzte, baulich marode Parkpalette abgerissen werden sollte.

Zur Situation im hiesigen Wohngebiet weist sie darauf hin, dass, wie bereits ausgeführt, ein möglicher Rückbau vorsorglich für das Förderprogramm angemeldet werden sollte, weil ansonsten bei einer späteren Feststellung, dass die Flächen tatsächlich entbehrlich seien, es zu spät sei und eine Förderung der Rückbaukosten nicht mehr geltend gemacht werden. Selbstverständlich werden vor dem Treffen der Entscheidung, Parkpaletten zurückzubauen, entsprechende Überlegungen diesbezüglich angestellt.

 

Ratsherr Petroll findet das vorgestellte Konzept gut und begrüßt es ausdrücklich. Seitens der Verwaltung und des mit der Erstellung des vorgelegten Konzeptes beauftragten Büros wurde gute Arbeit geleistet.

Auch wenn das Konzept grundsätzlich für gut geheißen wird, will er doch kritisch hinterfragt wissen, wie damit umgegangen wird, wenn die Wohnungsgesellschaften, die aufgrund von Modernisierungsarbeiten für erforderlich gehaltenen Kosten, nicht im vollen Umfang auf die Mieten umlegen kann. Als Förderungsanteil sind 20 % der Kosten vorgesehen, was in etwa bei 2 Mio. € Fördergelder anteilig 3.400 €/pro Wohnung entspricht. Er würde es für gerechtfertigt halten, wenn bei einem kurzfristigen Verkauf eine Rückforderung der gezahlten Förderung eingefordert werden würde. Er vertritt die Ansicht, dass auch steuerliche Belange hier nicht gänzlich außer Acht gelassen werden dürfen. Nach § 8 b Körperschaftssteuergesetz sind erzielte Gewinne aus einer Veräußerung z. B. an eine Körperschaft oder Personengesellschaft steuerfrei.

In Bezug auf die Außenanlagen wurde ausgeführt, dass diese verbessert und damit aufgewertet werden sollen. Hierzu gehören Fuß- und Radwege, Spielplätze aber auch Grünanlagen. Auch wenn diese aufgeführten Außenanlagen die Wohnqualität für die Mieter verbessern wird, so ist es aber auch so, dass die Grundstücke im Wert steigen werden.

Diese Wertsteigerungen könnten die Gesellschaften in einigen Jahren dazu verführen, die Flächen zu veräußern, zumal dies dann bezogen auf die Wertsteigerungen auch steuerfrei möglich sein würde.

So wie ihm das zugetragen wurde, laufen bereits erste Verkaufsbemühungen.

Nach seinem Empfinden sollte ausgeschlossen werden, dass Investoren an öffentlichen Subventionen verdienen.

Seine konkrete Frage zielt darauf ab, ob es zutreffend sei, dass bei einem Verkauf mit Fördermitteln aufgewerteter Flächen die gezahlten Fördermittel zurückgefordert werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass bei der Gewährung von Fördermitteln, egal ob für Außenanlagen, Spielplätze oder innerhalb der Gebäude, entsprechende Verträge abgeschlossen werden. In diesen Modernisierungsverträgen werden beispielsweise die Höhe von Mieten für einen gewissen Zeitraum begrenzt. Dies ist für Investoren insofern wichtig, als dass sich daran eine Rentierlichkeitsberechnung für die Vermieter vornehmen lässt. Wenn in dem festgelegten Zeitraum eine höhere Miete eingefordert werden würde, als im Vertrag festgelegt, würde dies zwangsläufig eine Rückforderung der gewährten Förderung nach sich ziehen. Dererlei Fragen werden über den Abschluss solcher Modernisierungsverträge geregelt. Eine festzulegende Bindung beinhaltet max. einen Zeitraum von 10 Jahren.

Verdeutlicht wird jedoch, dass eine Förderung immer nur angeboten werden kann. Es ist für Grundeigentümer und Investoren nicht zwingend, Förderungen mit entsprechend verbundenen Begrenzungen und Auflagen in Anspruch zu nehmen.

Es ist zwar zutreffend, dass die Außenanlagen wertsteigernd verbessert werden sollen. Dies ist jedoch im Zusammenhang mit der Gesamtstadt zu sehen. Eine eintretende Wertsteigerung ist nicht nur als Wertgewinn für die umliegende Bebauung, sondern vielmehr für die Gesamtstadt zu sehen. Es ist insofern nicht ausgeschlossen, dass selbst bei einer Veräußerung von Flächen und Wohnungen, die neuen Eigentümer dieser Fläche eine Förderung nicht in Anspruch nehmen.

Hingewiesen wird darauf, dass das bestehenden Fuß- und Radwegenetz von der gesamten Bevölkerung genutzt wird. Insbesondere werden die Wegebeziehungen von Besuchern des Städtischen Klinikums Richtung Innenstadt angenommen.

Bei einer Aufwertung von Spielplatzflächen ist für sie vordergründig nicht die Wertsteigerung für die Investoren zu sehen, sondern vielmehr die Wahrnehmung einer Verpflichtung gegenüber spielenden Kindern.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch darauf, dass man aus diesem angesprochenen Wohngebiet heraus auch den Blick auf die Straße werfen sollte. An dem Straßenzug „Am Weißen Turm“ wird auf der gegenüberliegenden Straßenseite derzeit das neue Familienzentrum PLUS gebaut. Das Familienzentrum enthält neben weiteren Einrichtungen eine Kita sowie weitere Hilfsangebote von MaDonna. Die Erhebung der Daten für das Sanierungsgebiet Am Weißen Turm hat gezeigt, dass der Neubau des Familienzentrums sich gut in den Bedarf für das Wohngebiet einfügt. In diesem Zusammenhang wird die Konzeption des Familienzentrums noch einmal näher erläutert.

Zu einer möglichen Abwicklung verdeutlicht sie, dass man sich keiner Illusion dahingehend hingeben sollte, dass es sofort mit der Sanierung losgehen könnte. Derzeit verhält es sich so, dass außer Kaltenmoor alle weiteren Fördergebiete eine 0-Euro-Linie fahren. Selbst wenn dieses Gebiet als Sanierungsgebiet in das Programm aufgenommen werden würde, wäre zunächst davon auszugehen, dass nicht sofort entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden würden. Sie erinnert daran, dass die Aufnahme des Sanierungsgebietes Wasserviertel in die Förderung einen Zeitraum von 6 – 8 Jahren erforderte, bis letztendlich die ersten Fördermittel geflossen sind. Eine Aufnahmebestätigung in das Programm würde zunächst jedoch bedeuten, dass die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die Eigentümer damit gegeben seien werden. Allein die Möglichkeit, steuerliche Abschreibungen auf Sanierungsarbeiten vornehmen zu können, würde schon einen entsprechenden Investitionsanschub der Eigentümer hervorrufen.

Hingewiesen wird darauf, dass eine Wertabschöpfung einer möglicherweise eintretenden Wertsteigerung nicht vorgesehen sei.

Erläutert wird noch einmal das Prozedere, wie Fördermittel in einzelnen Scheiben abgerufen werden können. Insofern ist davon auszugehen, dass der seitens der Stadt aufzubringende Anteil in den ersten 2 – 3 Jahren zu vernachlässigen sein wird. Dann erst wird man Maßnahmen bezuschussen können, die auch sichtbar sein werden.

Insofern ist man dankbar, dass der Eigentümer GBR bereits unabhängig von einer möglichen zukünftigen Fördermöglichkeit in die Sanierung eingestiegen ist. Damit wurden bereits erste Impulse ausgelöst. Auch dies ist eine Chance, unsere vorgesehenen öffentlichen Maßnahmen voranzubringen.

Eingehend auf den vorgelegten Verkaufsprospekt weist sie darauf hin, dass bereits in den ersten Gesprächen mit den Grundeigentümern Ende letzten Jahres von diesen deutlich gemacht wurde, dass zumindest 2 Eingänge mit insgesamt 48 Wohnungen demnächst veräußert werden sollen. Diese Strategie seitens der Eigentümer bestand bereits im Vorjahr. Beide Eigentümer wurden auch befragt, inwieweit sie Interesse bezüglich der Ausweisung eines Sanierungsgebietes mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten haben. Zur Zeit der Befragung haben sich beide Grundeigentümer dahingehend nur zurückhaltend geäußert.

 

Bürgermeister Meihsies geht davon aus, dass mit dem vorgesehenen Quartiersmanagement noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss.

 

Ratsherr Löb fragt nach, was wäre, wenn die Eigentümer kein Interesse daran zeigen würden, Fördermittel mit den damit verbundenen Bindungen in Anspruch zu nehmen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass es einen Zwang, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, nicht gibt. Die Inanspruchnahme von Förderungen wird nur auf freiwilliger Basis möglich sein.

Seitens der Stadt könnte man sich in einem solchen Fall darauf konzentrieren, Mittel für den Flächenerwerb bestehender Wegebeziehungen einzusetzen und die beiden angesprochenen Gebäude zu erwerben. Auch denkbar wäre es, dass man bezüglich des Salzmuseums etwas in die Wege leitet.

Anstoß für die Eigentümer könnte jedoch auch der Hinweis sein, dass die Kosten für eine Modernisierungsvoruntersuchung für bauliche Maßnahmen förderfähig seien. Mit den Ergebnissen solcher Voruntersuchungen unter Aufzeigung von Fördermöglichkeiten könnte man mit entsprechender Überzeugungsarbeit die Eigentümer gegebenenfalls doch noch dazu bekommen, Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Es wird insofern unumgänglich sein, Überzeugungsarbeit zu leisten.

 

Bürgermeister Meihsies verweist auf den Beschluss des Rates, wonach es Intension des Rates war, eine Angebotsplanung den Eigentümern bezüglich der Sanierung anzubieten. Ob ein solches Angebot von den Eigentümern angenommen oder ausgeschlagen wird, bleibt hierbei offen und Entscheidung der Eigentümer.

 

Beigeordneter Dörbaum hat den Ausführungen der Vortragenden entnommen, dass das Sanierungsgebiet selbst nicht ausweitbar sein wird, dass aber sehr wohl einzelne Maßnahmen austauschbar sein werden.

 

Bürgermeister Meihsies hinterfragt, ob bei der Größe der insgesamt zur Verfügung stehenden Grünanlagen im Zuge einer Sanierung des Quartiers daran gedacht sei, auch Mietergärten einzurichten.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass, wenn eine Förderung der Außenanlagen erfolgt, man hinsichtlich der Gestaltung dahingehend frei sei, wie diese, ggf. auch mit Einrichtung von Mietergärten, vorgenommen wird.

 

Bürgermeister Meihsies führt ergänzend aus, dass seitens der Gruppe SPD/Bündnis 90-Die Grünen angeregt wird, dass bei der Überplanung der Außenanlagen, das bestehende Konzept „Spielen in der Stadt“ dergestalt Anwendung finden soll, dass in diesen Außenanlagen, wie auch an anderen Stellen der Stadt bereits vollzogen, sog. Spielpunkte angelegt werden. Durchaus vorstellbar wäre es, das ein bespielbarer Brunnen in eine solche Planung einbezogen wird.

 

Frau Marggraf  - Büro Cappel & Kranzhoff – führt aus, dass eine solche Detailplanung erst dann vorgenommen wird, wenn ein entsprechendes Konzept erarbeitet wurde. Die Anregung hierzu wird jedoch aufgenommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass das Konzept „Spielen in der Stadt“ beinhaltet, dass hinsichtlich der Spielplatzgestaltung auch eine Kinderbeteiligung vor Ort vorgesehen sei. Insofern sollte man die Gestaltung von Spielplätzen nicht bereits in einem Konzept endgültig festlegen, sondern vielmehr der Ausführungsplanung und durchgeführten Kinderbeteiligung überlassen.

 

Herr Marth - BauBeCon – führt ergänzend aus, dass eine Konkretisierung der Außenflächenplanung erst dann sinnvoll sein wird, wenn das Gebiet in das Förderprogramm aufgenommen und ein entsprechendes Konzept erstellt wurde.

 

Bürgermeister Meihsies stellt für die Gruppe SPD/Bündnis 90 – Die Grünen klar, dass es ausdrücklicher Wunsch der Gruppe sei, dass bei einer konkretisierten Planung ein bespielbarer Brunnen vorgesehen werden soll.

Dem vorgestellten Untersuchungsergebnis hat er entnommen, dass Handlungsbedarf für das Quartier besteht. Ohne es zu dramatisieren ist festzustellen, dass hinsichtlich der Mieterstruktur verschiedene Milieus vorhanden seien und wirtschaftlich schwächere Personengruppen im Quartier stärker vertreten seien als im Durchschnitt. Die Botschaft, die er dem Untersuchungsergebnis entnimmt ist, dass Handlungsbedarf insofern besteht, dass die vorhandene Mieterstruktur, insbesondere die wirtschaftlich schwächer gestellten, verstärkt werden sollte. Auch erkennbar wurde, dass viele Mieter dort einen Migrationshintergrund haben.

 

Beigeordneter Dörbaum hinterfragt, ob die Aussage dahingehend zutreffend sei, dass alle Wegebeziehungen und Freiflächen im privaten Eigentum stehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt dies.

 

Ratsfrau Schellmann findet es erfreulich, dass durch die vorgenommene Untersuchung mit den daraus ersichtlichen Ergebnissen ein Anfang gemacht wurde. Durch Verträge wird man sicherstellen können, dass eine durch Förderung eingetretene Wertsteigerung bei einer Veräußerung ggf. zurückgefordert werden könne. Für gut empfindet sie, dass im Untersuchungsergebnis bestehende Defizite aufgezeigt wurden, die jetzt angefasst werden können. Hinsichtlich der aufgezeigten Veränderungsmöglichkeiten merkt sie an, dass sie es für sinnvoll erachten würde, dass ein Treffpunkt für die Bewohner des Quartiers nicht in eine Randlage verlagert wird.

Bei einer Sanierung der Wegebeziehungen sollte darauf geachtet werden, dass das Wegenetz insgesamt durchlässiger werde.

Im Weiteren führt sie Anmerkungen zu noch nicht konkretisierten aber möglicherweise anstehenden Maßnahmen aus.

 

Ratsherr Salewski verweist darauf, dass, wie ausgeführt, die Sanierung einzelner Wohnblöcke bereits läuft. Er ist sehr dankbar für die Vorstellung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen. Er würde es begrüßen, wenn die heutige Power-Point-Präsentation hierzu als Anlage dem Protokoll beigefügt werden würde.

 

Ratsherr Kuhn hat den Ausführungen entnommen, dass eines der Ziele der Sanierung sei,  eine Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen zu erreichen. Er möchte wissen, wie ein solches Ziel erreicht werden kann. Des Weiteren interessiert ihn, ob für die weiß bzw. rot geklinkerten Hochhäuser derzeit eine Mietpreisbindung besteht und ob Wohnungen aus diesem Quartier bereits auf dem freien Markt zum Kauf angeboten werden. Nach seiner Kenntnis bestehen Mietobergrenzen zwischen 5,90 bis 6,50€/pro qm.

 

Frau Marggraf  - Büro Cappel & Kranzhoff - weist darauf hin, dass nach ihrer Kenntnis die Mietverhältnis derzeit dort keiner Mietpreisbindung unterliegen, sondern dass bei den genannten qm-Mieten es sich um Durchschnittswerte handeln würde.

Eine Stärkung der Nachbarschaftsbeziehungen wäre beispielsweise denkbar durch Verbesserung der Wohlfühlsituation, die durch Schaffung von Treffpunkten erreicht werden könnte.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass sich die Wohlfühlsituation in der Mieterschaft auch dadurch verbessern lässt, dass mit der Schaffung des vorgesehenen Quartierbüros und des vor Ort sein des Quartiermanagers als Ansprechpartner eine Verbesserung eintreten wird.

 

Ratsherr Löb findet es gut, dass in das Konzept die Flächen des Deutschen Salzmuseums mit eingebunden werden sollen. Dies auch für den Fall, dass andere Maßnahmen, die im Konzept vorgesehen sind, aus verschiedenerlei Gründen letztendlich nicht umsetzbar sein könnten.

 

Ratsfrau Puschmann schließt sich den Ausführungen von Ratsherr Löb an und möchte ergänzend wissen, was sein wird, wenn das Gebiet in das Programm aufgenommen aber anfänglich noch kein Geld für eine Förderung bereit gestellt wird, beziehungsweise wenn einzelne vorgesehene Maßnahmen nicht die Zustimmung des Fördermittelgebers finden.

 

Frau Burghardt – Stabsstelle 06 - erläutert hierzu, dass der vorgestellte Kostenrahmen nur einen Vorschlag darstelle, in dem das die Fördermittel bereitstellende Ministerium durchaus noch Streichungen vornehmen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass es auch durchaus so kommen kann, dass der Antrag auf Aufnahme als Sanierungsgebiet in ein Förderprogramm insgesamt abschlägig beschieden wird.

 

Ratsherr Manzke erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Antrag auf Aufnahme in eine Förderprogramm unterstützt. Er spricht sich jedoch dafür aus, hiermit nicht marktschreierisch zu agieren, da der Weg bis zu einer möglichen Umsetzung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch dornenreich genug sein wird. Wie bereits ausgeführt, wird darauf zu achten sein, dass die Eigentümer mit eingebunden werden sollten.

Die Herauslösung einzelner Wohnungen und Umbildung zu Eigentumswohnungen sollte nach seiner Ansicht nicht verteufelt werden, weil die Bildung dieser Eigentumswohnungen mit Bezug durch die Erwerber oder Vermietung durchaus auch zu einer Verbesserung der Bewohnerstruktur beitragen kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ergebnis zusammen, dass gemeinsamer Wille aller Ausschussmitglieder sei, auf dem Wege der Freiwilligkeit hier durch die Schaffung von Fördermöglichkeiten zu einer Sanierung eines in die Jahre gekommenen Wohnquartieres zu gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der ABS empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Vorbereitenden Untersuchung für das Gebiet „Am Weißen Turm“ sowie die Fortschreibung des Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts zustimmend zur Kenntnis und stimmt den Zielen, Maßnahmen und dem Gebietszuschnitt aus der Vorbereitenden Untersuchung zu.

Die ermittelten Kosten für die Durchführung der Sanierung in Höhe von 4.873.900,-€ für eine Laufzeit von 10 Jahren werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten haushaltsrechtlich bereitgestellt.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
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Anlage 1 1 _Präsentation TOP 4 Am Weißen Turm (2186 KB)