Bürgerinformationssystem

Auszug - Neubau eines Büro- und Geschäftshauses Uelzener Straße 105 Bauantrag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.09.2014    
Zeit: 15:30 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5823/14 Neubau eines Büro- und Geschäftshauses
Uelzener Straße 105
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moering, Kurt
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zu diesem TOP den Bauherrn Havemann und den Architekten Braunholz.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie auf eine Einleitung seitens der Stadt bei diesem Thema verzichten wird, da dieses Bauvorhaben von Herrn Havemann und Herrn Braunholz vorgestellt wird.

Für Fragen stünde Herr Lindner aus der Bauaufsicht zur Verfügung.

 

Herr Havemann dankt für die Möglichkeit, sein Bauvorhaben selber vorstellen zu dürften und erklärt, dass diese auf der 3.000 qm großen Fläche des ehemaligen Nutzfahrzeugzentrums errichtet werden soll. Geplant sei ein Bürohaus mit Tiefgarage. Gespräche mit der Familie Tschorn, der Sparkasse und dem Apotheker aus der Gaußstraße hätten stattgefunden. Die Sparkasse und der Apotheker wollten umziehen, zusätzlich sei eine Bäckerei im Erdgeschoss geplant. Für die Büroflächen gäbe es bereits unterschiedliche Nachfragen. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Außerdem habe er bereits Kontakt zu den Nachbarn aufgenommen, um das Vorhaben vorzustellen. Die im Randbereich befindlichen Birken seien mit Zustimmung der Stadt entfernt worden. Nach Abschluss des Bauvorhabens werde der Grünbereich wieder hergestellt. Das Gebäude sei vergleichbar denen am Moldenweg und in der Feldstraße. Er weist darauf hin, dass er versucht habe, alle Betroffenen in das Verfahren einzubeziehen.

 

Herr Braunholz stellt die Planungen vor und erläutert, dass eine Symbiose zwischen dem Vorhaben von Herrn Havemann und dem Einzelhändler Tschorn erfolgen solle. Die Parkplätze für den Einzelhändler blieben erhalten. Das neue Gebäude erhalte eine schlanke Ausrichtung. Mit der Planung bleibe man deutlich hinter den Festsetzungen für das Gewerbegebiet zurück. Der Baukörper werde durch ein zentrales Treppenhaus gegliedert, der Haupteingang sei gegenüber dem Eingang zum Einzelhandel geplant. Das Gebäude werde 3 ½ geschossig errichtet. Das Erdgeschoss sei verglast. Fensterbänder sorgen dafür, die Wuchtigkeit aus der Länge des Baukörpers herauszunehmen. Zu den Parkplätzen seien kleine Brüstungswände geplant. Hier entstünden auch Sitzbereiche für die Bäckerei.

 

Ratsfrau Puschmann erklärt, dass der Baukörper zunächst sehr massiv wirke. Das Konzept erscheine aber stimmig. Ihr sei es wichtig, dass das Einvernehmen mit Familie Tschorn hergestellt ist. Sie fragt nach, ob alle notwendigen Stellplätze in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen würden.

 

Herr Havemann erklärt, dass man für den Betrieb Tschorn die notwendigen Stellplätze auch in der Bauphase freihalten könne. Die Familie Tschorn sei mit dem Projekt einverstanden und bereits vor der Planung diesbezüglich auf ihn  zugegangen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass den unterschiedlichen Nutzungen auf dem Gelände unterschiedlich viele Stellplätze zugeordnet seien. Einige Stellplätze für den Einzelhandel Tschorn würden auf dem Grundstück des neuen Vorhabens grundbuchlich gesichert.

 

Ratsfrau Puschmann weist auf die in der Präsentation dargestellte Verkehrsführung hin, in der davon ausgegangen wird, dass stadteinwärts auch nach links auf das Grundstück heraufgefahren werden könne. Zurzeit könne man nur stadtauswärts rechts auf das Grundstück fahren und es auch nur stadtauswärts wieder verlassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass das Bauvorhaben von Herrn Havemann mit der derzeitigen Verkehrsregelung genehmigt werden könne. Der Wunsch des Linksabbiegens sei hiervon unabhängig und müsse zunächst durch ein Verkehrsgutachten abgeklärt werden. Für das Verkehrsgutachten sei eine Verkehrszählung erforderlich, die, da nun die Sommerferien vorbei seien, in nächster Zeit erfolgen soll. Sollte das Ergebnis des Verkehrsgutachtens ein Linksabbiegen ermöglichen, werde hierzu vorgetragen und wenn möglich dieses  Projekt realisiert.

 

Herr Havemann fügt an, dass dieser Linksabbieger insbesondere der Entlastung der Gaußstraße und Virchowstraße dienen sollte.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, welche Geschäfte für das Bauvorhaben vorgesehen seien.

 

Herr Havemann erklärt, dass die Nutzung durch einen Bäcker, die Sparkasse und die Apotheke bereits gesichert ist. Weitere Geschäfte, insbesondere mit einer größeren Verkaufsfläche, sollen hier nicht umgesetzt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit dem Zentrenkonzept der Stadt nicht machbar wäre. Hier könnten sich nur Geschäfte ohne innenstadtrelevante Sortimente ansiedeln. Die tatsächliche Nutzung sei jedoch im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

 

Ratsherr Kuhn berichtet, dass er täglich an dem Vorhaben Moldenweg von Herrn Havemann vorbeifahre. Auch hier gäbe es eine Tiefgarage sowie die Nutzung durch einen Bäcker. Im Sommer seien sowohl die Stellplätze als auch die Außensitzplätze häufig belegt und das Gelände belebt. Der gesamte Komplex vermittle einen gepflegten Eindruck.

 

Herr Havemann ergänzt, dass er sich bei der Gestaltung des Gebäudes an der Nachbarbebauung orientieren wolle. Es solle kein verputzter Bau werden.

 

Ratsherr Pauly erklärt, dass das Linksabbiegen sowohl auf das Grundstück als auch vom Grundstück kommend sinnvoll wäre.

 

Hierzu erklärt Fachbereichsleiterin Hesebeck, dass selbstverständlich beide Varianten untersucht würden.

 

Ratsherr Pauly erklärt weiter, dass trotz der Strukturierung der Gebäudekörper wuchtig aussehe. Es sei eine Herausforderung in der Gestaltung diese Wuchtigkeit aufzuheben. Er gehe nach den Worten von Herrn Havemann davon aus, dass es keine Widerstände aus der Nachbarschaft geben werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Herr Braunholz bereits vorgetragen hätte, dass durch das verglaste Erdgeschoss der Baukörper schwebend wirken werde. Auch die Fensterbänder führten zu einem geschickten Umgang mit der Baumasse. Hierdurch werde eine Wirkung erzeugt, die ins Wohnumfeld passe. Sie stellt heraus, dass eine Beteiligung der Nachbarschaft nicht erforderlich gewesen wäre, Sie es aber sehr positiv aufgenommen habe, dass Herr Havemann diesen Weg freiwillig gewählt habe.

 

Ratsherr Manzke erläutert, dass man dieses Bauvorhaben nur zur Kenntnis nehmen müsse. Er wolle aber herausstellen, dass das Vorhaben positiv zur Kenntnis genommen werde. Die Architektur sei ansprechend und passe in den Kontext der Umgebung.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man bislang immer stadtbildprägende Bauvorhaben im Ausschuss vorgestellt habe und dieses Vorhaben zähle dazu.

 

Beigeordneter Dörbaum bedankt sich bei Herrn Havemann für die Vorstellung des Vorhabens und die gute Abstimmung mit den Nachbarn.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_BV Büro-und Geschäftshaus Uelzener Str 105_Präsentation BA_160914_Red (2021 KB)