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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Althusmann begrüßt als Leiter der gemeinsamen Sitzung Herrn Torke
vom Büro Dr. Lademann & Partner, das dieses Gutachten erstellt hat. Je 1 Exemplar
des Gutachten wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Dipl.-Ing.
Dützmann - WiFö – führt einleitend aus, dass man bereits im Jahre 1999 ein
innerstädtisches Gutachten hat erarbeiten lassen, um Aussagen über die
Entwicklung bezogen auf den ständigen Strukturwandel im Einzelhandel zu
erlangen, um der Öffentlichkeit aber auch dem Einzelhandel aufzeigen zu können,
wo Lüneburg derzeit stand. Veränderungen in den äußeren Bereichen der
Innenstadt wie durch Flächenbrachen und verschiedenen anderen Ursachen sorgten
ständig für Diskussionen über die weitere Verwendung dieser Flächen. Mit dem
Landkreis ist man übereingekommen, dass für das Oberzentrum Lüneburg eine gesonderte
Zusatzuntersuchung zu dieser Thematik erforderlich ist und durchgeführt werden
soll. Berücksichtigung sollte bei dieser Untersuchung das Verhältnis zu den
anderen Oberzentren und den entstandenen und noch entstehenden anderen
großflächigen Einzelhandel im Umfeld finden. Wichtig sind diese Aussagen dafür,
dass Lüneburg dem Strukturwandel folgen kann. Er erinnert in diesem
Zusammenhang an die geführten Diskussionen über das, was innenstadtrelevante
Ware ist und was nicht. Sowohl für die
Stadt als auch die Region Lüneburg ist es unabdingbar, dass auf den Strukturwandel
im Einzelhandel reagiert wird. Herr Torke –
Büro Dr. Lademann & Partner – erläutert detailliert die Inhalte des
Gutachtens. Er geht dabei ein auf den Auftrag und die Aufgabenstellung und
erläutert das Untersuchungskonzept. Eingegangen wird auf die Rahmendaten des
Marktstandortes Lüneburg, auf die Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft
sowie die Lage im Raum und der zentralörtlichen Stellung. Das Gutachten zeigt
auf, dass Lüneburg sowohl als Oberzentrum als auch in der mittelzentralen
Funktion über eine überdurchschnittlich gute Präsenz im eigenen Marktraum
verfügt. Dargestellt und erläutert werden auch die Verkaufsflächenstruktur des Einzelhandels und dessen Umsatzstruktur in der Stadt Lüneburg. Zur Zentralitäts- und Nachfragestromanalyse werden die Zentralitätspotentiale sowie der rechnerische Expansionsrahmen aufgezeigt. Des Weiteren wird auf die branchen- und betriebstypenspezifischen Empfehlungen zur Nutzung der Verkaufsflächenreserven eingegangen. Als
ergänzender Auftrag wurde eine Neubürgerbefragung durchgeführt. Auch die
hieraus resultierenden Erkenntnisse werden erläutert. Als
Kernaussagen des Gutachtens ist im Ergebnis festzuhalten, dass in der Stadt ein
verdrängungsneutraler Spielraum von 25.000 m² Verkaufsfläche (VK) besteht. Die
Innenstadt mit ihrer vergleichsweise niedrigen Leerstandsquote bietet nicht
mehr diese Entwicklungspotentiale, so dass die Entwicklung eigentlich nur an 2
Standorten in Lüneburg denkbar ist. Die eine Fläche ist die große Brache des
Keulahüttengeländes, die andere Fläche ist das Freigelände des Postamtes. Die
beiden Standorte bedürfen jedoch einer unterschiedlichen Entwicklung. Das
Keulahüttengelände ist ein klassisches Fachmarktgelände für nicht
zentrumsrelevante Artikel. Verträglich wäre ein Fachmarkt an diesem Standort
auch in sehr großflächiger Form und erheblichem Umfang. Das
Postamtsgelände ist ein klassisches Innenstadt-Erweiterungsgebiet mit keinen
großflächigen Geschäften aber innenstadtrelevantem Angebot. Angesiedelt werden
könnten dort von der Jugend in immer stärkerem Maße nachgefragte mittelgroßen
Filialen. Beachtet werden muss bei der Entwicklung der Flächen auch die
Entwicklung in den angrenzenden Gemeinden. Insofern muss man den
interkommunalen Wettbewerb großräumig sehen. Verdeutlicht wird, dass, wenn man
Ansiedelungen draußen unterbinden will, überlegen muss, ob man heute gängige
Marktgrößen von 15.000 – 17.000 m² Verkaufsfläche zulassen will. Lüneburg muss
sich als Oberzentrum mit zugleich mittelzentraler Funktion egoistisch orientieren,
da man sonst Gefahr läuft, die Chance zu versäumen, außerhalb stattfindendes
Wachstum zu unterbinden. Unter der
Voraussetzung, dass man die vorhandene Spielräume auch über die angegebene
Größe von 25.000 m² VK nutzen will, ist es unabdingbar, dass die zur Verfügung
stehenden entwickelbaren Standorte profilgerecht entwickelt werden. Für das
Postamtsgelände bedeutet dies, dass Sortimente angeboten werden sollten, die
man fußläufig aus den Fußgängerzonen heraus mit jugendorientierten
Angebotsformen entwickeln sollte. Eine Größenbeschränkung sollte zwischen 7.000
– 12.000 m² liegen. Größenordnungen darüber hinaus würden zu
Verdrängungswettbewerb bezogen auf die Innenstadtlagen führen. Für das
Keulahüttengelände bedeutet dies, dass die Ansiedelung eines großen Fachmarktes
der Stadt erkennbar nicht schaden würde. Die Ansiedelung hätte nur Auswirkungen
auf Außenstandorte. Beigeordneter
Althusmann dankt Herrn Torke für die ausführlichen Erläuterungen
zum Gutachten und merkt an, dass für seine Fraktion erheblicher Beratungsbedarf
zu dieser Thematik besteht. Aus den Erläuterungen zum Gutachten ergeben sich
vielerlei noch zu beantwortende Fragen. Ohne Frage ist jedoch das
Keulahüttengelände sowie auch das Postgelände Schwerpunkt der weiteren
städtischen Entwicklung. Zur
Verfahrensweise schlägt er vor, dass heute nur Verständnisfragen gestellt und
Themenkreise kurz angesprochen werden. Intensivere Beratungen sollten sich dann
nach Studium des Gutachtens in den Fraktionen und politischen Gremien
anschließen. Beigeordneter
Srugis dankt ebenfalls für seine Fraktion für die ausführliche Darstellung.
Auch für seine Fraktion sieht er erheblichen Beratungsbedarf. Zu den
angesprochenen Risiken möchte er wissen, ob damit auch das sich verändernde
Kaufverhalten Jugendlicher gemeint sei. Beigeordneter
Firus möchte wissen, ob das Gutachten eine mögliche Konkurrenzsituation zum
geplanten FOC in Soltau berücksichtigt. Die aufgezeigten Perspektiven zeigen
gute Entwicklungsmöglichkeiten auf. Zu bedenken gibt er aber, dass es auch im
Stadtgebiet mit dem Geschäftszentrum “Vierorten” ein Beispiel für eine negative
Standortwahl gibt. Bürgermeisterin
Schellmann knüpft an die
Ausführungen von Beigeordneten Firus an. Auch sie hält das Geschäftszentrum
“Vierorten” für einen leider gescheiterten Versuch, den Einkaufsbereich der
Innenstadt zu erweitern. Sie interessiert, ob dem Gutachterbüro Erfahrungswerte
über die Akzeptanz von relativ weit von dem Kernbereich der Innenstadt entfernt
liegenden Geschäftszentren vorliegen. Angesprochen ist damit die Entwicklung
auf dem Postgelände und nicht das Keulahüttengelände, für dass sie diese Gefahr
nicht sieht. Beigeordneter
Althusmann interessiert, wie die Zahlen zur Einzelhandelszentralität
zustande gekommen sind. Auch von Interesse ist, ob bei der Untersuchung
differenziert wurde zwischen inhabergeführten Geschäften und Filialbetrieben.
Rückschlüsse aus einer Neubürgerbefragung zu schließen wird von ihm kritisiert.
Die Befragung mit den daraus resultierenden Aussagen hält er für eine
Verwertung für problematisch, weil es nach seinem Dafürhalten unterschiedliche
Herangehensweisen einer Befragung gibt. Herr Torke –
Büro Dr. Lademann & Partner – erläutert, dass diese Angaben nicht
maßgeblich für die Empfehlungen, wie denn nun mit Ansiedelungen von
Einzelhandel in Lüneburg umgegangen werden sollte, sind. Vielmehr stellen sie
nur eine Plausibilisierung zu den vorgenommenen Erhebungen dar, jedoch
keinesfalls aber die Basis für Rückschlüsse, was entwicklungsmäßig in der Stadt
geschehen sollte. Bei den
Erhebungen wurde keine Differenzierung nach inhabergeführten und
Filialbetrieben vorgenommen. Deutlich festzustellen ist eine Verlagerung des
Einkaufsverhaltens, das in der Tendenz nicht aufzuhalten sein wird. Junge Leute
kaufen nicht mehr zwingend nur in der Innenstadt ein. Ein Einzelhandelssterben
kleiner und mittlerer Betriebe entsteht auch durch Nachfrageneigungen.
Filialisten gehen verstärkt in Kleingrößen, in denen sie als solche nicht mehr
zu erkennen aber auch baurechtlich nicht zu verhindern sind. In der Tat
wird man für das Keulahüttengelände prüfen müssen, ob Konzernbetriebe oder Betriebe
aus dem Mittelstand angesiedelt werden sollten. Konkrete Beeinflussungen werden
aber schwerlich möglich sein. Leider wird von dem Mittelstand viel zu wenig
Gebrauch davon gemacht, in neuen Einzelkaufszentren kleine Filialen zu
eröffnen. Zur Thematik
FOC Soltau merkt er an, dass FOC in der Regel am wenigsten Unverträglichkeit
dort hervorrufen, wo sie standortmäßig nicht hingehören, beispielsweise an
Autobahnkreuze oder in der freien Landschaft. Eine Vereinbarung der
Ministerpräsidenten beinhaltet die Aussage, dass FOC-Standorte nur in
integrierten Lagen im Kernbereich der Städte liegen sollen. Grundsätzlich ist
es so, dass je größer das Einzugsgebiet eines FOC ist, desto geringer sind die
Auswirkungen für den Einzelhandel in diesem Bereich. Die Gefahr, dass FOC sich
flächendeckend bilden, besteht nicht, weil im Gegensatz zu den USA in
Deutschland eine enge Bindung zwischen Herstellern und
Einzelhandelsorganisationen besteht. Beigeordneten
Firus interessiert, ob diese Aussagen auf gesicherten Erkenntnissen aufbauen,
oder ob es sich um Institutsmeinungen handelt. Auf Nachfrage
von Oberbürgermeister Mädge erklärt Herr Torke – Büro Dr. Lademann
& Partner – , dass diesbezügliche Gutachten gegenüber dem Institut
immer von den Kommunen und nicht vom Projektentwickler beauftragt würden. In
der Regel wurde gegen die FOC und auch gegen die Größenordnungen begutachtet.
Seitens des Institutes wird eine FOC-Betriebsform in unserer Landschaft für
nicht wünschenswert gehalten. Beigeordneter
Löb interessiert, ob für das Gutachten die Flächen der Keulahütte und der
Post vorgegeben wurden und ob andere Freiflächen innerhalb des Stadtgebietes
auch untersucht wurden. Herr Torke –
Büro Dr. Lademann & Partner – erklärt, dass die Fragestellung nicht
die war, wo man etwas entwickeln kann, sondern ob man an den zwei genanten
Standorten etwas entwickeln kann. Zur Frage, ob hinreichen geprüft sei, ob eine
solches Einkaufszentrum funktioniert, weist er darauf hin, dass längst nicht
alle Einkaufszentren auch so angenommen werden, wie sich die Projektentwickler
es sich einmal vorgestellt haben. Die Gefahr ist um so größer, wenn versucht
wird, ein falsches Konzept für einen Standort durchzusetzen. Er hält den
Standort des Postgeländes für geeignet, wenn bestimmte Voraussetzungen an die
Betreiber eingehalten werden. Ratsherrn Kuhn interessiert,
ob bei der Untersuchung des Keulahüttengeländes auch berücksichtig und
untersucht wurde, wie sich die Verkehrsströme entwickeln würden. Herr Torke –
Büro Dr. Lademann & Partner – führt hierzu aus, dass diesbezüglich
intensive Gespräche mit der Verwaltung geführt wurden. Mit der derzeitigen Verkehrsanbindung
allein ist das Gelände verkehrlich für eine solche Entwicklung nicht geeignet. Oberbürgermeister
Mädge merkt hierzu an, dass über verkehrliche Maßnahmen bereits gesprochen
wurde. Unter Einbeziehung dieser Maßnahmen wäre auch eine verkehrlich Lösung
denkbar. Herr Torke –
Büro Dr. Lademann & Partner – ergänzt, dass oftmals bei solchen
innerstädtischen Erschließungen die zusätzlich entstehenden Verkehrsmengen
überschätzt werden. Herr Schöberl
– IHK – merkt an, dass an der Thematik auch in der IHK intensiv gearbeitet wird.
Sicherlich wird auch aufgrund des Gutachtens intensiver Erörterungsbedarf
bestehen. Diskussionswürdig wird nach seiner Einschätzung sein, dass das
definierte Marktgebiet weiter gefasst werden müsste, dass über den wachstumsinjektierten
Flächenzuwachs gesprochen werden muss. Auch ist abzuklären, welche
Anforderungen hinsichtlich einer Differenzierung der Flächen zu stellen sein
werden. Für die Kammer
macht er deutlich, dass die Kammer vorrangig für den Innenstadtstandort eintreten
wird. Ein gegenseitiges Aufschaukeln im Wettbewerb mit den Nachbargemeinden hinsichtlich
der Flächengrößen wäre sicherlich der falsche Weg. Bürgerbefragungen hält er
generell für eine Untersuchung für nicht relevant. Der Weg einer
vorsichtigen Strukturpolitik im Einzelhandel sollte nicht verlasen werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Althusmann merkt als Schlusswort an, dass ein Gutachten allein
nicht geeignet sei, Konjunkturschwäche, Kaufkraftverlust, die hohe
Arbeitslosigkeit und die geringen Gewinnmargen zu beseitigen. Er hofft
jedoch, dass es gelingen wird, mit allen Beteiligten und Gremien denen es
wichtig ist, dass der Einzelhandelsstandort Lüneburg weiterhin lebt, gelingen wird,
mit den anstehenden Diskussionen eine Grundlage zu schaffen, um daraus neue
Erkenntnisse zu gewinnen, die die Stadt in ihrer Entwicklung voranbringen. Beigeordneter
Althusmann dankt und verabschiedet Herrn Torke. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung und der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
nehmen das vorgestellte Gutachten zur Kenntnis. |
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