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Auszug - Egersdorffstraße 1 a Errichtung eines Hotelbetriebes mit Whisky-Destille Bauantrag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.08.2014    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5773/14 Egersdorffstraße 1 a
Errichtung eines Hotelbetriebes mit Whisky-Destille
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindemann, Jan Christoph
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann begrüßt zur Vorstellung des Bauvorhabens Herrn Scheer als Bauherrn, Herrn Koch als Architekten und Geschäftsführerin Hoppe vom ausführenden Baugeschäft.

In Erinnerung wird gebracht, dass man sich seit Jahren darum bemüht, hinsichtlich einer Nachnutzung für das ehemalige Schulamt eine Lösung zu finden. Letztendlich hat man mit Herrn Scheer als Erwerber und Bauherr ein überzeugendes Konzept gefunden. Seitens des Bauherrn ist vorgesehen, dem bestehenden Gebäudekomplex zu einem Hotel umzubauen und durch einen freistehenden Anbau um eine Whisky-Destille zu erweitern.

Allgemein bekannt ist, dass der Gebäudekomplex nicht nur im Senkungsgebiet liegt, sondern zusätzlich auch noch direkt auf der Abbruchkante steht.

Nach Verkauf des Objektes wurde gemeinsam mit dem Bauherrn die Planung weiterentwickelt. Parallel wurde die Aufnahme in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Wasserviertel“ beantragt. Zur Aufnahme in das Sanierungsgebiet war die Erweiterung des Geltungsbereiches, der dieses Grundstück mit einschließen soll, zu beantragen. Zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde auch die Aufnahme des abgebrannten Gebäudekomplexes am Stintmarkt 2 (Lösecke) beantragt. Über dieses Grundstück liegt bereits ein Bescheid über eine vorzeitige Aufnahme in das Programm vor. Für das Grundstück Egersdorffstraße 1a liegt ein solcher Bescheid jedoch noch nicht vor. Auch wenn bereits erste positive Signale zu vernehmen waren, so ist von einer Programmaufnahme voraussichtlich nicht vor Herbst 2014 auszugehen.

Dies ist auch der Grund dafür, dass mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten noch nicht begonnen werden konnte, da ein Maßnahmenbeginn erst dann zulässig ist, wenn das entsprechenden Grundstück in das Förderprogramm aufgenommen wurde.

Die jetzigen Planungen dienen als Vorbereitungsphase für den Zeitpunkt, in dem der Gebäudekomplex in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Zurzeit liegen verschiedene Anträge zur Genehmigung vor. Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf Nutzungsänderung, damit der Gebäudekomplex zukünftig als Hotelbetrieb und Whisky-Destille genutzt werden kann. Gleichzeitig wurde eine Teilbaugenehmigung beantragt, die als Grundlage für eine statische Ertüchtigung benötigt wird. Die Prüfung der Statik durch den Prüfstatiker ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass in Kürze eine Teilbaugenehmigung erteilt werden kann.

Grund für die heutige Vorstellung des Bauvorhabens im Ausschuss ist, dass für die Umsetzung der Maßnahmen Ausnahmen bezüglich der Festsetzungen der Gestaltungssatzung erforderlich sein werden.

Auf das Bauvorhaben wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) näher eingegangen. Ursprünglich vorgesehen war, die Whisky-Destille im Kellergeschoss des Gebäudes unterzubringen. Dies ist jedoch aus Brandschutz- und Denkmalschutzgründen nicht umsetzbar. Des Weiteren würden vorhandene gemalte Holzdecken durch den Betrieb Whisky-Destille Gefahr laufen, Schaden zu nehmen.

Aufgezeigt wird die vorgesehene Baulichkeit für die Unterbringung der Destille. Diese soll in einem Neubau, der höhenmäßig auf Kellergeschossebene liegen wird, untergebracht werden. Vorgesehen ist hierbei ein zu begrünendes Flachdach.

Ergänzend werden die Wegebeziehungen und der Bereich, der als Terrasse angelegt werden soll, aufgezeigt. Durch eine große Glasfläche wird man den Betrieb der Destille von außen einsehen können.

Näher eingegangen wird auf die Gründe, warum die Denkmalpflege für diesen Anbau in die Planung einzubeziehen war. Anstelle  eines Satteldaches wurde hier bewusst auf eine solche Dachausbildung verzichtet und stattdessen als Lösung ein zu begrünendes Flachdach gewählt. Hierzu wurde auch eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege eingefordert. Dies auch aus dem Grunde, dass eine städtebauliche Förderung denkmalgeschützter Bausubstanz nur dann in Betracht kommt, wenn die vorgesehenen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Zitiert wird aus der Stellungnahme des Landesamtes, in dem Dr. Püttmann darlegt, dass die gefundene Lösung mit dem Flachdach keine Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Bausubstanz darstelle und aus denkmalfachlicher Sicht die Optimallösung darstellt.

 

Herr Burgdorff – ALA – zeigt sich erfreut darüber, dass für die Nachnutzung des Gebäudekomplexes ein tragfähiges Konzept gefunden wurde. Zu begrüßen ist aus, dass die Sanierung des Gebäudekomplexes mit nur einem statt mehreren Bauherrn vollzogen werden soll. Jedoch schließt der sich der Auffassung von Dr. Püttmann vom Landesamt für Denkmalpflege nicht an. Für ihn vermittelt der Anbau der Destille eher den Eindruck einer Schachtel bzw. Garage. Bewusst ist ihm, dass bis in die 70er Jahre hinein dort noch voluminösere Anbauten standen. Für ihn ist der offensichtlich bestehende Zwang, unbedingt alte gegen neue Bausubstanz abgrenzen zu wollen, eher ein zweischneidiges Schwert. Er würde sich wünschen, wenn man den Anbau gefälliger gestalten würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt sich verwundert über die Ansicht des ALA. Sie hat hierzu eine ganz andere Meinung als die von Herrn Burgdorff – ALA – vorgetragene. Eine Lösung, die den Anbau zurücknimmt und eine schlichte Ausführung trägt dazu bei, dass dem denkmalgeschützten Gebäudekomplex nichts von seiner Wirkung genommen wird. Nicht vorstellbar wäre für sie eine Lösung, auf den Anbau ein Satteldach mit Ziegeleindeckung vorzunehmen.

Insofern wird von ihr eine völlig andere Sichtweise als vom Vertreter des ALA vertreten. Es ist auch davon auszugehen, dass ein Flachdach finanziell keine günstigere Lösung darstellt als ein Satteldach mit Pfanneneindeckung.

Derzeit liegt noch kein konkreter Bauantrag vor, so dass zu Detailfragen noch keine abschließenden Aussagen möglich sind.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass er sich hinsichtlich der Nachnutzung des Gebäudekomplexes selber einmal mit der Thematik auseinandergesetzt habe. Auch er spricht sich gegen ein Satteldach aus. Vielmehr regt er an, dass man die geplante zusätzliche Baulichkeit noch weiter dahingehend zurücknehmen sollte, als dass man durch Eingrünung, beispielsweise durch Kletterpflanzen, dieses erreichen kann.

 

Ratsfrau Schellmann empfindet die Planung des Anbaues als wohltuend. Auch sie spricht sich gegen eine andere Dachform aus und würde es begrüßen, dass beispielsweise durch eine teilweise Bepflanzung eine weitere optische Zurücknahme des Anbaus erreicht werden könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass hinsichtlich der Begrünung des gesamten Areals eine Freiflächenplanung vorgenommen wird, die jedoch noch nicht vorliegt.

 

Ratsfrau Puschmann hält ebenfalls die vorgesehene Ausbildung des Daches als Flachdach für gut. Sie irritiert ein wenig die vorgesehene große Öffnung des Anbaus. Gleichwohl hält sie den Kontrast zwischen alter und neuer Bebauung für eine spannende Geschichte.

 

Ratsherr Schuler hält die vorgesehene Planung für gelungen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_Whisky Destille Egersdorffstraße (760 KB)