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Ratsherr SRUGIS erinnert, dass bereits 2006 das Thema BID im Rat der Hansestadt Lüneburg besprochen worden und in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen verwiesen worden sei. Einer erneuten Behandlung durch den Rat bedarf es, da seitdem kein Rahmengesetz in Niedersachsen erlassen worden sei. Er erläutert, was BID bedeute und zählt als Nachteile die Kosten für die Nutzer und ggf. für die Hansestadt Lüneburg sowie die Einschränkung der zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten des Rates auf. Jedoch überwiegen aus seiner Sicht die Vorteile wie die Attraktivitätssteigerung und die Kostenübernahme durch die Nutzer aufgrund von Gebührenzahlungen. Zudem werden alle Grundeigentümer und Gewerbetreibende beteiligt, so dass das Gemeinschaftsgefüge gestärkt werde und der Handelsstandort sowie das „Kaufhaus Lüneburg“ davon profitieren. So könnten dadurch Ladenschlusszeiten aber auch die Weihnachtsbeleuchtung einheitlicher gestaltet werden. BID sei der Wunsch vieler Einzelhändler. Jedoch können BIDs nur gegründet werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Daher bittet er um Zustimmung zu der vorliegenden Resolution.
Ratsherr DR. SCHARF schließt sich den Aussagen von Ratsherrn Srugis an. In vielen Kommunen und Bundesländern sei das Thema BID diskutiert worden, da das Pro und Contra schwer abzuwägen sei. So seien die Bevormundung; der Zwang der Eigentümer durch ein Quorum und eine weitere Quasi-Grundsteuer aufgrund der Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg für die Stadtentwicklung negative Aspekte der BID. Positiv erwähnt er das Gemeinschaftsgefühl oder die mögliche Gründung eines Leerstandsmanagements.
Ratsherr BARTELS äußert, dass er als Pragmatiker nicht nachvollziehen könne, warum gesetzliche Grundlagen benötigt werden, wenn die Einzelhändler sich über die Durchführung bestimmter Maßnahmen einig seien. Sie können sie doch durchführen, ohne dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen und dadurch noch zusätzliche Kosten aufgrund der Gebühren anfallen.
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe, da es nicht nur des Einsatzes und der Bereitschaft der Einzelhändler bedürfe, sondern auch der deren Vermieter.
Ratsfrau SCHELLMANN verdeutlicht, dass es aufgrund der grundrechtlich garantierten Rechte einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, um einen Eingriff in diese Rechte zu ermöglichen. Bereits vor einigen Jahren habe die Landesgruppe CDU/FDP einen Untersuchungsauftrag für die Schaffung der Rahmenbedingungen von BID getroffen. In der Hansestadt Lüneburg sei zunächst angedacht gewesen, die Umsetzung aufgrund von Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung durchzuführen, was jedoch nicht erfolgreich verlief. Persönlich habe sie ein Problem mit dem Zwang, den die BID beinhalten. Jedoch können sie im Einzelfall ein wirksames Instrument bei der Entwicklung sein und dem Interesse des Allgemeinwohls dienen. Da der Antrag von den Handeltreibenden komme, könne sie diesem zustimmen.
Beigeordneter PAULY wendet ein, dass jede Regelung die Menschen einschränke. Demokratische Entscheidungen sorgen dafür, dass das Problem der Trittbrettfahrer beseitigt werde. So würden durch BID auch Filialisten verpflichtet werden etwas zur Gemeinschaft beizutragen, die zuvor von den Maßnahmen der anderen Einzelhändler nur profitiert haben. Nach seinen Informationen haben bereits 9 Bundesländer die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung von BID geschaffen und das Land Niedersachsen sollte es ebenso tun. Bzgl. des Bürokratieaufwands habe er keine Vorstellung und er geht davon aus, dass die Hansestadt Lüneburg die Kosten letztlich nicht tragen werde.
Beigeordneter BLANCK berichtet, dass er vor 8 Jahren den Antrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt habe und freut sich über die heute einstimmige Zustimmung. Durch das Instrument BID können mehr Gestaltung in die Hansestadt Lüneburg gebracht und Mittel sowie Initiativen aktiviert werden.
Bürgermeisterin BAUMGARTEN stellt klar, dass es heute nicht um die Einrichtung von BID gehe, sondern um die Verabschiedung einer Resolution, damit das Land Niedersachsen die rechtlichen Grundlagen schaffe. Erst danach könne die Hansestadt Lüneburg weiter über die BID und deren Errichtung beraten.
Ratsherr BARTELS bedankt sich für die Erklärungen seiner Ratskollegen und könne aufgrund der Aussage von Beigeordnetem Pauly jetzt ebenso der Resolution zustimmen. Beschluss:
Der Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen wird einstimmig beschlossen.
(II) |
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