Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1) In 2006 hat keine Instandsetzung stattgefunden, sondern lediglich eine Kappenverbreiterung für die Optimierung der Radverkehre. Die letzte Hauptbauwerksprüfung hat vor der Kappenverbreiterung in 2003 stattgefunden.
Zu 2) Das Ergebnis der Hauptbauwerksprüfung in 2003 war eine Zustandsnote von 2,7. Brücken werden in Zustandsnoten bis 4,0 eingeteilt, wobei 4,0 einen sofortigen Handlungsbedarf bedeutet. 2,0-2,9 bedeutet: „Das Bauwerk weist Schäden und/oder Mängel auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Verkehrssicherheit verursachen. Kleine Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich“.
Zu 3) Aus den aufgeführten Schäden im Prüfbericht 2003 ließ sich die schlechte Substanz des Bauwerkes noch nicht ableiten und erkennen. Im Prüfbericht wurden lediglich sich andeutende Risse an der Plattenunterseite dokumentiert und der Hansestadt Lüneburg nahegelegt, diese zu beobachten. In 2009, als die nächste Brückenhauptprüfung war, gab der Zustand der Risse Anlass für eine Sonderprüfung und zwar hat sich die Zustandsnote auf 3,4 verschlechtert. Dies lag einer wahrnehmbaren Spannungsrisskorrosion. Aufgrund der Rissveränderungen an der freiliegenden Bewehrung wurde zusätzlich eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA) in 2009 veranlasst. D.h., die sichtbaren Längsrisse an der Unterseite der Betonplatte befinden sich genau in Spanngliedlage und reichen bis zu den Spanngliedern. Dadurch ist die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben, der Spannstahl ist nicht mehr vollends vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt. Für eine abschließende Beurteilung der Tragfähigkeit wurden Materialuntersuchungen der Spannglieder und weitere statische Berechnungen notwendig und beauftragt. Die Untersuchungen und Berechnungen ergaben, dass das Bauwerk nur noch kurzfristig standsicher ist und durch einen Neubau ersetzt werden muss. Als Konsequenz wurde festgelegt, eine jährlich wiederkehrende Sonderuntersuchung durchzuführen und entsprechende Planungsmittel in den jeweiligen Haushalt einzustellen. So sind für den Haushalt 2014 Planungsmittel eingestellt worden und im Herbst 2014 soll ein Planungsauftrag vergeben werden, um einen Brückenneubau vorzubereiten. Auch sollen Fördermittel für den Brückenneubau eingeworben werden.
Beigeordneter WEBERSINN beantragt Aussprache.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Antrag auf Aussprache mehrheitlich zu.
Beratungsinhalt:
Ratsherr KUHN teilt mit, dass bereits im Jahr 2010 der damalige Fachbereichsleiter Herr Dr. Rehbein erklärt habe, dass es Risse an der Unterseite der Wandrahmbrücke gebe. Damals sei er schon von einem Neubau und Kosten i.H.v. 6 Mio. € und Planungskosten von 250.000 € ausgegangen. Über den gleichen Sachstand unterrichtete 2013 nochmals Fachbereichsleiterin Frau Hesebeck. Jetzt seien jedoch nicht mehr nur Risse, sondern bereits tiefe und breite Fugen sichtbar. So verlaufe eine breite Fuge quer über die gesamte Brücke. In den Haushalt 2014 seien Planungskosten i.H.v. 280.000 € und in 2015 i.H.v. 20.000 € eingestellt worden. Im Finanzplan seien je 3 Mio. € für die Jahre 2016 und 2017 veranschlagt. Er fragt, ob die angegebenen Kosten aus dem Jahr 2010 noch aktuelle seien und ob für die Hansestadt Lüneburg ein neues Überwachungssystem, welches bereits auf der B 432 bei Bad Segeberg eingesetzt werde, angedacht sei. Damit könnten wesentlich schneller Brückenschäden erkannt werden.
Ratsherr SALEWSKI erklärt, dass bei der Haushaltsberatung am 07.11.2013 Mittel für das Planungsvorhaben bereitgestellt wurden und Fachbereichsleiterin Frau Hesebeck sehr ausführlich die Situation um die Wandrahmbrücke geschildert und notwendige Maßnahmen dargestellt habe. Die SPD-Fraktion habe volles Vertrauen in die Bauverwaltung, dass diese die Situation auch aufgrund der Sonderprüfungen richtig einschätze. Zudem gebe es keine wesentlich neueren Anmerkungen durch Stadtbaurätin Gundermann heute im Vergleich zu den Ausführungen von Fachbereichsleiterin Frau Hesebeck im November 2013, so dass weiterhin mit einem Brückenneubau in 2016/2017 zu rechnen sei. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
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