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Auszug - Baumschutzsatzung - Sachstandsbericht  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses, Kleingartenbegehungen
TOP: Ö 7
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.07.2014    
Zeit: 14:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass zu Jahresbeginn die Baumschutzsatzung in Kraft getreten ist. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, dass nach Ablauf eines Zeitraums von etwa einem halben Jahr im Ausschuss ein Zwischenbericht über die Umsetzung der Inhalte der Baumschutzsatzung abgegeben wird.

 

Bereichsleiter Zurheide geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) näher auf die Inhalte und Regularien der Satzung ein. Anhand einer Auflistung wird auf die bisherige Bilanz der vorgelegten Anträge eingegangen. Aufgelistet werden hierbei nicht nur die genehmigten Baumfällungen, sondern auch die getroffenen Anordnungen auf Nachpflanzung.

 

Ratsfrau Ebeling interessiert, ob Ersatzpflanzungen auch an anderer Stelle getätigt werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass dafür stichhaltige Gründe benannt werden müssen. Laubfall allein ist kein Grund, die geforderte Ersatzpflanzung anderen Orts durchführen zu dürfen.

 

Herr Dammann – BUND – interessiert, warum einige Laubbaumarten, wie beispielsweise die Birke, nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen.

 

Bereichsleiter Zurheide verweist auf Baumschutzsatzungen anderer Städte, bei denen ebenfalls gewisse Laubbaumarten vom Schutz ausgenommen sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die vom Schutz ausgenommenen Baumarten sind in der Regel besonders windanfällig aber andererseits auch leicht ersetzbar.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass der Wunsch auf Erlass einer Baumschutzsatzung aus dem politischen Raum kam.

In der Vorgehensweise wurde abgestimmt, dass man zunächst in einem Zeitraum von 2 Jahren Erfahrungen sammeln soll und anschließend eine Evaluierung vornimmt, bei der darüber befunden werden soll, ob die Baumschutzsatzung weiterhin aufrecht erhalten werden soll und wo ggf. bei den Regularien eine Nachjustierung erforderlich erscheint.

Erforderlichenfalls kann ein Abgleich jedoch schon nach einem Jahr vorgenommen werden, wenn es sich zeigen sollte, dass die Regularien in Einzelfällen zu kritischen Situationen führen können.

 

Ratsherr Bögershausen kann es sich vorstellen, dass es Tendenzen in beiden Richtungen geben könnte, dass entweder eine Verschärfung oder Lockerung der Regularien bei der Evaluierung im Ergebnis bei herauskommen könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass auch mit den jetzigen Regularien sehr wohl Bußgeldverfahren eingeleitet werden können.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den als Zwischenbilanz vorgetragenen Erfahrungsbericht über die Anwendung der Baumschutzsatzung zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_GFA Baumschutzsatzung_Präsentation 03_2014 - Kopie (1025 KB)