Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Koch weist darauf hin, dass hier nur noch ein vergleichsweise bescheidener Betrag für freie Zuschüsse zur Verfügung steht. Hintergrund ist, dass die Stadt seit vielen Jahren Budgetierungsvereinbarungen mit verschiedenen Verbänden abgeschlossen hat und es dort eine festgeschriebene Verteilungsschiene gibt, welche Aktivitäten und Leistungen bezuschusst werden. Beim Paritätischen stehen in Kürze Verhandlungen zur Nachjustierung der Vereinbarung an. Das Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Bei größeren Veränderungen dieser Vereinbarungen wird der Sozial- und Gesundheitsausschuss informiert, zuletzt waren das nur kleinere Veränderungen. Somit sind nur noch 2.000 € als freie Summe zu verteilen, da, wie in der Vorlage erwähnt, 3.000 € für einen Deckungsvorschlag zur Finanzierung der Kindertagesstätten benötigt werden und daher gesperrt worden. Es liegen drei Anträge in jährlich bekannter Form vor, sowie ein neuer Antrag des Gehörlosenvereins für die Kosten einer Kulturfahrt als Bildungsveranstaltung. Dieser Antrag liegt mehreren Stellen vor, beispielsweise den Stiftungen. Nicht bekannt ist, ob es vielleicht von dort bereits eine Sicherstellung der Reisekosten gibt. Zudem fehlt eine Aussage im Antrag zu einer Eigenleistung der Teilnehmer und der Angabe, welchen Stellen dieser Antrag noch vorliegt oder ihn bewilligt haben.
Herr Duda berichtet, dass die 2. Vorsitzende des Vereins (der Posten des 1. Vorsitzenden ist momentan vakant) heute Vormittag kurzfristig per SMS bezüglich der angesprochenen Fragen angeschrieben wurde, bis zum Sitzungsbeginn aber nicht mehr geantwortet hat.
Herr Koch schlägt vor, dem Gehörlosenverein einen Betrag in Höhe von bis zu 500 € zur Finanzierung eines Fehlbetrages der Reise zu bewilligen, sofern dort noch finanzielle Mittel fehlen.
Die anderen drei Antragsteller, BLIST, positHIV und die Aids-Hilfe sind in den vergangenen Jahren immer wieder mit unterschiedlicher Höhe bezuschusst worden. Es gab in der Vergangenheit häufiger Gerangel, wer welchen Zuschuss bekommen soll und welche Angebote geschaffen hat. Inzwischen sind alle drei Antragsteller auf einem guten Weg, hin zu einer einvernehmlichen und koordinierten Beratung. Der salomonische Vorschlag lautet daher auch diesen drei Antragstellern eine Summe in Höhe von 500 €, als quasi symbolischen Beitrag, zu bewilligen.
Herr Bast findet es bedenklich, mit den wenigen Haushaltsmitteln drei nahezu ähnliche Vereine zu fördern.
Herr Gremmel findet die vorgeschlagene Bezuschussung grundsätzlich sinnvoll, möchte aber der Vollständigkeit halber ergänzen, dass der Gehörlosenverein über den Budgetierungsvertrag einen jährlichen Betrag in Höhe von 1.022.58 € und Landesmittel bekommt. Die Aids-Hilfe dagegen bekommt aus der Budgetierungsvereinbarung mit der Stadt momentan nichts und positHIV kann über die Einzelfallförderung aus dem Selbsthilfetopf mit Beträgen zwischen 200 und 400 € gefördert werden. Dieser Selbsthilfetopf seinerseits ist wiederum Bestandteil der Budgetierungsvereinbarung.
Frau Güntner verweist auf die Anlage der Aids-Hilfe zur Vorlage, wo ersichtlich ist, dass die Aids-Hilfe einen Betrag von 40.384 € als Zuschuss vom Land erhält. Zudem verwundern sie die aufgeführten Personalkosten in Höhe von 36.700 € und sind Mitglied beim Paritätischen. Daher wird vorgeschlagen der Aids-Hilfe keine weiteren Mittel zu bewilligen.
Herr Bögershausen spricht sich für den Vorschlag von Herrn Koch aus.
Herr Kiesel ist gegen ein „Gießkannenprinzip“. Seiner Meinung nach sollten BLIST und positHIV jeweils mit 500 € und der Gehörlosenverein mit 1.000 € unterstützt werden. Die Frage ist auch, ob die Aids-Hilfe überhaupt in Lüneburg ansässig ist.
Frau Güntner bejaht diese Frage und erklärt, dass sie sowohl die Räumlichkeiten als auch die Mitarbeiter persönlich kennt.
Frau von Stern verweist darauf, dass BLIST auch nur 900 € und damit die kleinste Antragssumme beantragt hat. Es sollte vielleicht lieber ein Verein mit der Gesamtsumme gefördert werden, der keine Möglichkeit hat Landesmittel zu bekommen.
Herr Koch erinnert, dass es sich um eher banale Beträge handelt. Alle landesgeförderten Einrichtungen, wie auch die Aids-Hilfe oder auch das Literaturbüro der Stadt, haben das Problem, dass die Förderung und Ausgabe der Gelder sehr kleinlich festgeschrieben ist. Der kleine Zuschuss der Stadt ermöglicht hier vielleicht etwas mehr freien Spielraum. Die landesgeförderten Einrichtungen, wie beispielsweise auch das Frauenhaus, bedürfen daher der kommunalen Co-Finanzierung, damit es im Betrieb „rund läuft“. Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Sozial und Gesundheitsausschuss beschließt eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu gleichen Teilen an alle vier Antragsteller, jeweils in Höhe von 500 €. Die Vergabe der Mittel an den Gehörlosenverein wird allerdings erst erfolgen, wenn die Fragen zur Eigenbeteiligung der Teilnehmer und zur sonstigen Finanzierung durch andere Gremien (beispielsweise Stiftungen) beantwortet und geklärt sind.
Abstimmungsergebnis: Der mündlich ergänzte Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen. |
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