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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.06.2014    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Moßmann kündigt eine gemeinsame Sitzung am 09.07.2014 mit dem Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz des Landkreises Lüneburg im Sitzungssaal des Landkreises an. Es werden zwei Tagesordnungspunkte erörtert, die beide Gremien betreffen:

 

  1. das Abfallwirtschaftskonzept der GfA Lüneburg gkAöR und
  2. Windenergieanlagen im Bereich Häcklingen

 

Herr Moßmann führt aus, dass ein Abfallwirtschaftskonzept vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufzustellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben ist. Für die Gebiete der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg ist die GfA Lüneburg gkAöR öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Das Abfallwirtschaftskonzept wurde dem Verwaltungsrat der GfA Lüneburg bereits in erster Lesung vorgestellt und wird in zweiter Lesung vom Verwaltungsrat beschlossen.

 

Es liegt ein Antrag des Bauernverbandes Nordostniedersachsen (BVNON) zur Errichtung eines Bürgerwindparks auf einer Fläche im Bereich Häcklingen/Melbeck vor. Der Landkreis Lüneburg überarbeitet derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm, in dem Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Um Splitteranlagen zu verhindern, sollen Flächen für Windkraftanlagen gebündelt werden. Herr Winkelmann vom BVNON wird in der Sitzung das Projekt vorstellen. Frau Scherf wird über die rechtlichen Aspekte des Vorhabens vortragen.

 

Ferner weist Herr Moßmann auf die Lüneburger Nachhaltigkeitstage vom 23. bis 29.06.2014 hin, die vom T.U.N. (Vorsitzende Frau Puschmann) unter Mitwirkung von Herrn Dr. Rehbein organisiert werden. U. a. werden Betriebsbesichtigungen bei der GfA und bei der AGL durchgeführt. Ein Waldrundgang mit dem Revierförster Herrn Stall wird ebenfalls angeboten.

 

Herr Moßmann kommt zurück auf die letzte Sitzung, in der Herr Reckermann von der Firma Apollinaris Brands GmbH über das Antragsverfahren für einen 2. Brunnen vorgetragen hatte und berichtet, dass die Firma Apollinaris Brands GmbH den 2. Brunnen zur Förderung von Grundwasser inzwischen errichtet habe und ein Probebetrieb gelaufen sei. Das Vorhaben könne zur Zeit aber nicht weiterlaufen, da zwei Ingenieure ausgefallen seien. Die Verwaltung wird das Vorhaben weiter verfolgen und unaufgefordert darauf zurückkommen. Auf die Frage von Ratsherrn Petroll, ob bei dem Verfahren die Umweltverbände eingebunden werden, antwortet Herr Moßmann, dass die Untere Wasserbehörde prüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschlägig ist, sobald die Antragsunterlagen vorliegen. Wenn dies zuträfe, erfolge die Beteiligung der Umweltverbände. Er führt weiterhin aus, dass Herr Schulz ihm von einer Sitzung der Niedersächsischen Umweltamtsleiter berichtet habe, in der vorgetragen wurde, dass in ganz Niedersachsen eine Neubewertung der Grundwassersituation vorgenommen werden soll. Die Purena habe eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Grundwasser. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Firma Apollinaris Brands wird nur mit der Auflage von Beweissicherungsmaßnahmen erteilt. Die Kontrolle erfolgt durch die untere Wasserbehörde.

 

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass die Ergebnisse aus den Wächterbrunnen in Melbeck keine Beanstandungen hinsichtlich der Fließrichtung, der Schadstofffracht und der Menge ergeben haben.

 

Ratsherr Heilmann schlägt vor, das Thema in der nächsten Sitzung noch einmal aufzugreifen. Herr Moßmann stimmt dem zu und macht deutlich, dass Träger des Verfahrens nicht die Purena sei, sondern die Untere Wasserbehörde. Die Purena sollte aber zusätzlich beteiligt werden.

 

Ratsherr Neubauer schließt die Sitzung um 18.10 Uhr.


Beschluss: