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Beratungsinhalt:
Herr Degen-Feldmann, Geschäftsführer der Theater Lüneburg GmbH, trägt zum Wirtschaftsplan 2014/2015 vor. Im Wirtschaftsplan wird die Tarifanpassung sowie eine 2%-ige Sachkostensteigerung berücksichtigt. Momentan werden Vertragsverhandlungen mit dem Land Niedersachsen geführt. Status quo ist, dass die Festbetragszuschüsse bestehen bleiben und auch die Tarifanpassungen ausgeglichen werden. Allerdings stehen die Verhandlungen über die Höhe des Tarifausgleichs noch aus. Der geplante Jahresfehlbetrag war so absehbar und ist das Resultat daraus, dass der Landeszuschuss in den Jahren von 2005 bis 2011 nicht erhöht wurde. Dies konnte bisher kompensiert werden, indem sehr sparsam gewirtschaftet wurde und Rücklagen in nicht geringer Höhe aufgebraucht wurden. Aus diesem Grund werden die Festbetragszuschüsse mittelfristig erhöht werden müssen. Der Mehrbedarf für die Theater Lüneburg GmbH bezogen auf den Festbetrag beträgt insgesamt 800 T€ und entspricht somit einem Anteil von 400 T€ für die Hansestadt Lüneburg. Sollte keine Erhöhung des Festbetragszuschusses erfolgen und ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 300 T€ eintreten, liegt trotzdem vorerst keine Bestandsgefährdung aufgrund der noch vorhandenen Rücklagen vor. Die Gefahr der Insolvenz besteht somit nicht und die Liquidität bleibt davon unberührt.
Ratsherr Kuhn hinterfragt, ob die Erhöhung der Eintrittspreise bereits berücksichtigt wurde.
Herr Degen-Feldmann führt dazu aus, dass eine Erhöhung der Eintrittgelder zwischen 5% und 6% immer mit eingeplant sei. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung entspricht etwa zwischen 50 bis 60 T€ Mehreinnahmen pro Jahr.
Ratsherr Adam bittet um Erläuterung, welche Zuschüsse unter der Position sonstige Zuschüsse und Spenden erfasst werden.
Herr Degen-Feldmann antwortet, dass unter dieser Position alle nicht vertraglich zugesicherten Zuschüsse und Spenden wie z.B. von der Sparkassenstiftung Lüneburg, vom Freundeskreis Theater Lüneburg e.V. und von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH berücksichtigt werden.
Beigeordnete Schmidt fragt nach, für welchen Zeitraum die Zuschüsse vom Land gewährt werden.
Herr Degen-Feldmann führt aus, dass eine Laufzeit von 4 Jahren vorgesehen ist. Eine länge Laufzeit ist nicht möglich. Grundlage für die Vertragsverhandlungen sind die Verpflichtungsermächtigungen vom Land über 3 Jahre. Aufgrund des hohen Aufwandes und um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde bereits eine Ausnahme gemacht und die Laufzeit um ein Jahr auf 4 Jahre verlängert.
Beigeordnete Schmidt erkundigt sich, ob die vorhandenen Rücklagen der Gesellschaft bei den Vertragsverhandlungen mit dem Land eine Rolle spielen.
Herr Degen-Feldmann verneint dies.
Beigeordneter Pauly bedankt sich zunächst bei der Geschäftsführung für die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2014/2015 und fragt nach, warum die Entnahmen aus den Rücklagen in der Gewinn- und Verlustrechnung 0,00 € betragen. Darüber hinaus fragt er nach den Auswirkungen, wenn das Land die Tarifsteigerung nicht in voller Höhe ausgleicht.
Herr Degen-Feldmann antwortet dass die Entnahmen aus Rücklagen nur bilanziell abgebildet werden. Grundsätzlich gleicht das Land die Tarifsteigerung aus, offen ist nur noch die Höhe. Falls kein entsprechender Ausgleich erfolgt und nur der Sockelbetrag gewährt werden sollte, läge der Jahresfehlbetrag bei etwa 500 T€ und die Gesellschaft wäre in 2016/2017 insolvent, da dann die Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht wären.
Ratsherr Kuhn fragt nach, ob es Überlegungen dazu gibt eine Sparte zu schließen.
Herr Degen-Feldmann entgegnet, dass es Überlegungen durchaus gäbe. Dadurch wäre eine deutliche Minimierung der Kosten möglich. Jedoch würden dadurch auch die Besucherzahlen sinken. Zudem ist die Gesellschaft vertraglich gebunden und eine kurzfristige Spartenschließung somit nicht möglich.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2014/2015 zuzustimmen und die mittelfristige Finanzplanung 2015/2016 bis 2018/2019 zur Kenntnis zu nehmen.
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