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Ratsherr Webersinn verweist auf den Jahresfehlbetrag 2013 und fragt nach, ob dieser langfristig zu einer Gebührenerhöhung führen kann.
Stadtkämmerin Lukoschek verneint dies und führt aus, dass die Gesellschaft in mehrere Sparten untergliedert ist. Der Fehlbetrag ist nicht im gebührenpflichtigen Bereich, sondern in einer anderen Sparte entstanden. Sie weist darauf hin, dass die Gebühr nicht nur in Abhängigkeit der Entgeltzahlungen an das Unternehmen steht. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 51.304,78 € mit dem Gewinnvortrag von 20.243,97 € zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzverlust auf das Geschäftsjahr 2014 vorzutragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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