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Auszug - Haushalt 2014 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine"  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.06.2014    
Zeit: 16:05 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: VFL Lüneburg Vereinsheim
Ort: Am Grasweg 27, 21339 Lüneburg
VO/5684/14 Haushalt 2014 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52 20 02
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag vom ESTR Herrn Koch wird noch eine dritte, formlose Tischvorlage einbezogen. Es handelt sich um einen Antrag der Allgemeinen Schützengesellschaft bzgl. der Befestigung des Schießstandes auf dem Gelände des Hockeyclubs Lüneburg und Bau eines Unterstandes. Der Einbeziehung wird einstimmig zugestimmt.

 

Der ESTR Koch erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und stellt anschließend die Tischvorlagen der Anträge des Reit- und Fahrvereins Lüneburg vom 20.05.2014, des Turn- und Sportvereins Erbstorf vom 03.06.2014 sowie der Allg. Schützengesellschaft vom 27.05.2014 vor.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt, dem TuS Erbstorf für die Herrichtung eines Trainingsplatzes für Jugendmannschaften, die Instandsetzung der Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsanlage einen Gesamtbetrag von 6.500 €, der Lüneburger Sportvereinigung für die Instandsetzung der Flutlichtanlage 550 €, dem Ochtmisser Sportverein für die Erneuerung der Dusch- und Sanitäranlagen 2.500 €, dem Reit- und Fahrverein Lüneburg für die Anschaffung eines Bahnplaners sowie für die Beheizung des Tränkesystems 3.000 € und der Allgemeinen Schützengesellschaft Lüneburg für die Befestigung einer Bogenschießanlage incl. Unterstand 3.350 € als Zuschuss zu gewähren.

 

Dem Antrag des THC Lüneburg wird nicht entsprochen, da es sich bei der Bedarfsermittlung zum Bau einer Tennishalle um ein Gutachten handelt, was nicht gefördert wird.