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Auszug - Sandabbau Häcklingen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.03.2014    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5605/14 Sandabbau Häcklingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Herr Moßmann führt aus, dass der Sandabbau in Häcklingen bereits 1976 seinen Anfang genommen hat. Damals genehmigte der Landkreis Lüneburg der Firma Heinrich Meyer-Werke Brehloh GmbH & Co. KG, Sand und Kies im Trockenen für die Herstellung von Kalksandsteinen abzubauen.

 

Im Jahre 1991 stellte die Firma den Antrag, den Sand auch im Nassen abzubauen. Dafür bedurfte es einer wasserrechtlichen Genehmigung der Hansestadt Lüneburg als Untere Wasserbehörde, weil im Sinne des Wasserrechtes der Abbau im Nassen eine Herstellung eines Gewässers darstellt.

 

Der Sandabbau wurde im Jahre 2009 eingestellt und das Kalksandsteinwerk im Jahre 2011 offiziell stillgelegt.

 

Jetzt beansprucht die Firma Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG Rechte aus dem der Fa. Heinrich Meyer-Werke Brehloh GmbH & Co. KG erteilten Planfeststellungsbeschluss und beabsichtigt, den Sandabbau wieder aufzunehmen.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Fa. Dörner die Genehmigung zum Sandabbau für sich in Anspruch nehmen kann. Mit der juristischen Prüfung wurde die Kanzlei Andrea Versteyl beauftragt, die die Hansestadt auch im Planfeststellungsverfahren zur A 39 berät.

 

Es folgt ein Vortrag von Herrn Schulz.

 

Er stellt zunächst die Chronologie der einzelnen Genehmigungen dar.

 

Die Wiederaufnahme des Sandabbaus durch Fa. Dörner soll mit LKW-Verkehr von 160 LKW pro Tag einhergehen. Die Abbaumenge wird von Fa. Dörner mit 1,8 Mio. m³ angegeben. Im Februar hat die Fa. Dörner ihr Konzept in einer Bürgerversammlung in Häcklingen vorgestellt. Dabei wurden mehrere mögliche Zufahrten vorgestellt:

 

  1. Nördlich der B 209 auf der Hauptstraße in Häcklingen, östlich des Wohngebietes Langenstückenfeld (bei dieser Variante wäre der Bereich Umwelt nach Immissionsschutzrecht zuständig). Diese Verkehrsführung wurde früher vom Kalksandsteinwerk genutzt.
  2. südlich der B 209 und parallel zur B 209 in süd-westlicher Richtung oder
  3. südlich der B 209 und parallel zur B 4

 

Bei den Zufahrten zu den Bundesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) nach dem Fernstraßengesetz zustimmungspflichtig. Bei einer Änderung zur Zufahrt müsste geprüft werden, ob dann ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich wird. Die NLStBV hat bereits Akteneinsicht beim Bereich Umwelt genommen.

 

Herr Schulz erklärt, dass die Hansestadt erneut die Anwohner informieren werde, sobald das Rechtsgutachten und das Verkehrsgutachten vorliegen. Etwa zwischen April und Juni werden die ersten Informationen an den noch einzurichtenden Runden Tisch in Häcklingen weitergegeben. Vorzugsvariante der Hansestadt Lüneburg wäre die Zuwegung zur B 4.

 

Frau Höhne-Ebert kündigt an, dass der NABU eine neue Kartierung für die Fläche südlich der B 209 vorschlagen wird, da die letzte Kartierung sehr lange her ist und sich in dem Gebiet eine Reiherkolonie und seltene Amphibien angesiedelt haben.

 

Ratsherr Neubauer schließt den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass hier eine tragbare Lösung unter Einbeziehung des Runden Tisches in Häcklingen und mit Unterstützung durch Herrn Dr. Plath gefunden werden sollte.


Beschluss:

 

 

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