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Beratungsinhalt:
Der Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 11.09.2013 wurde mit Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg in der Sitzung am 31.10.2013 (VO/5331/13) zur weiteren Beratung dem Verkehrsausschuss überwiesen.
Beigeordneter Brügge stellt den Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen wie folgt dar:
Der Radweg in der Lünertorstraße verlaufe in Fahrtrichtung Innenstadt zwischen geparkten Autos und Geschäften mit Laufkundschaft. Der Platz sei relativ eng, wenn dort Fußgänger unterwegs seien. Die Geschäfte stellten teilweise Werbeschilder heraus, was den Platz noch weiter einenge. Durch die parkenden Autos bestünde die Gefahr durch sich auf der Beifahrerseite öffnende Türen, auch würden Radfahrer von den parkenden Autos für die auf der Fahrbahn fahrenden Autos verdeckt. Der Radweg könne hierdurch de facto nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Benutzungspflicht des Radweges auf dem letzten Stück der Lünertorstraße stadteinwärts sei aus Sicht der Antragsteller nicht begründet, weil weder eine besondere Gefahrenlage vorliege noch die baulichen Voraussetzungen erfüllt seien. Daher sollte sie aufgehoben werden.
Ratsherr Dr. Scharf kann sich dem Antrag nicht anschließen, da er es als unbedingt notwendig erachtet, dass Radfahrer aufgrund des starken Verkehrs in diesem Bereich weiterhin den Radweg zu benutzen haben.
Ratsherr Meißner schließt sich dem Gesagten von Ratsherrn Dr. Scharf vollinhaltlich an.
Beigeordnete Schmidt gibt zu Bedenken, dass für die ganze übrige Bleckeder Landstraße stadteinwärts keine Radwegebenutzungspflicht bestehe. Diese setze erst kurz hinter der Abzweigung in den Lüner Weg ein. Beigeordnete Schmidt spricht sich für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auch in diesem Bereich aus, um dann dem jeweiligen Radfahrer selbst die Möglichkeit zur Entscheidung zu überlassen, ob er den Radweg oder die Fahrbahn nutzt.
Beigeordneter Pauly spricht sich ebenfalls für diese Alternative aus und stimmt dem Antrag der Piraten inhaltlich voll zu.
Ratsherr Kuhn macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Markierungen im Bereich der Brücken für den Radweg kaum noch erkennbar seien und dringend einer Neuerung bedürften.
Ratsherr Bast schließt sich der Argumentation aus der schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung an. Er sehe es als nicht sinnvoll an, die Radwegebenutzungspflicht in der Lünertorstraße aufzuheben.
Herrn Dammann stellt sich der Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen als nicht ganz schlüssig dar, er ist jedoch nichts desto trotz der Meinung, dass eine Aufhebung der Ragwegebenutzungspflicht durchaus eine Alternative wäre.
Ratsherr Dr. Scharf macht erneut deutlich, warum er es für unerlässlich halte, die bisherige Radwegebenutzungspflicht aufrecht zu erhalten.
Herr Stadtrat Moßmann berichtet als Entgegnung auf die Aussage von Herrn Dammann von einem kürzlich besuchten Seminar. Hier sei deutlich gemacht worden, dass es immer auf die lokalen Verhältnisse ankäme, ob ein Radweg für den Radfahrer mehr Sicherheit biete oder das Fahren auf der Fahrbahn. Letztlich müsse natürlich auch die Vorgabe der StVO beachtet werden. Er weist auch darauf hin, dass im Rahmen des geplanten Ausbaus der Brücken und einer einhergehenden Verbreiterung der Fahrbahn inkl. Rad- und Gehweg weiterhin ein Radfahrstreifen, d. h. ein mit durchgezogener Linie auf Fahrbahnniveau abmarkierter Streifen und kein Hochbordradweg, geplant und keine Vermischung von Auto- und Radverkehr angedacht sei.
Ratsherr Kiesel spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus.
Herr Huber sieht es durchaus als sinnvoll an, mit Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht den Radfahrern die Alternative zu lassen, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Dies sei sicherlich immer abhängig vom jeweiligen Verkehrsaufkommen. In diesem Zusammenhang erinnert er an eine Anfrage seinerseits aus dem letzten Jahr an Frau Hesebeck. Stadtrat Moßmann sagt zu, dies zu prüfen.
Herr Thöring macht an dieser Stelle noch einmal die Rechtslage deutlich, aus welcher sich für den hiesigen Fall aufgrund des Verkehrsaufkommens eine Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht ergibt. Zudem habe die Hochbordführung den Vorteil, dass sich Radfahrer nicht in den Rückstau der Kfz auf der Lünertorstraße vor der Scholze-Kreuzung einordnen müssten, sondern an der Lichtsignalanlage als Erste mit 2 Sekunden Vorsprung vor den Autos „Grün“ erhalten würden.
Herr Vorsitzender Löb spricht sich für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im angesprochenen Teil der Lünertorstraße aus und zeigt anhand der Karte die Möglichkeit auf, dass die Radfahrer, die aus der Lünertorstraße kommend links abbiegen wollen, eine Aufstellfläche vor den Autos erhalten können, ohne eine doppelte Ampelphase abwarten zu müssen. Herr Vorsitzender Löb beendet an dieser Stelle die Diskussion und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 11.09.2013, wonach Rat der Hansestadt Lüneburg beschließen möge, die Benutzungspflicht des Radweges Lünertorstraße in Fahrtrichtung Innenstadt aufzuheben, wird durch den Verkehrsausschuss abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 1 Nein- Stimmen: 7 Enthaltungen: 1
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