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Auszug - Bebauungsplan Nr. 151 "Einzelhandel Rote Bleiche" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2014    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5570/14 Bebauungsplan Nr. 151 "Einzelhandel Rote Bleiche"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, Beigeordneter Dörbaum, verständigen sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich darauf, dass TOP 5 + 6 gemeinsam beraten werden.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Backen vom mit der Planung beauftragten Architektenbüro Elbberg aus Hamburg.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass entsprechend des Vorschlags der Verwaltung seinerzeit die B-Pläne „Erweiterung Lidl“ sowie der B-Plan „Fuller“ getrennt wurden, weil das B-Plan-Verfahren Fuller schneller durchgezogen werden konnte. Der B-Plan Fuller wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und die geplanten Vorhaben auf dem Gelände der Firma Fuller sind bereits im Bau.

Zu dem B-Plan Lidl waren hingegen noch mehrere Gutachten erforderlich, die zwischenzeitlich eingeholt und in  die Planung eingeflossen sind, so dass auch für diesen B-Plan heute der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) und des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalts den durchgeführten Verfahrensablauf. Anhand eines Luftbildes wird hierzu der Geltungsbereich des B-Plans aufgezeigt. Beim Discounter ist vorgesehen, die Verkaufsfläche (VK) von derzeit 1.000 auf 1.250 m² zu erweitern. Nach Stellplatzverordnung wären zwischen 63 und 125 Stellplätze erforderlich. Angelegt wurden beim Bau des Discounters 96 Stellplätze, die auch weiterhin Bestand haben. Eine Aufstockung wird für entbehrlich gehalten, da die bereits vorhandene Anzahl auch zukünftig als ausreichend erachtet wird, da sie im Mittelmaß dessen liegt, was an Stellplatzanzahl einzufordern ist. Eingegangen wird ergänzend auf die vorgesehene Bepflanzung innerhalb der Parkplatzfläche sowie auf deren Randbereiche.

Die Zu- und Abfahrt zum Discounter wird zukünftig ausschließlich über den vorhandenen Einmündungsbereich mit der Zufahrt zur Firma Fuller mit abgewickelt. Die zusätzlich vorhandene Zu- und Abfahrt in südlicher Richtung wird für den Fahrzeugverkehr zukünftig aufgehoben. Die dort vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) wird zukünftig Bestandteil der Signalisierung der neuen Einmündung.

Anhand eines Lageplans werden die Aufstell- und Warteplätze für den Zulieferverkehr sowohl der Firma Fuller als auch des Discounters aufgezeigt. Eingegangen wird auf die Gestaltung und die Vorgaben bezüglich der Werbeanlagen und auf den Schutz der gegenüberliegenden Bebauung, für die bereits durch den B-Plan Nr. 150 die Errichtung einer Lärmschutzwand vorgesehen ist. Die vorgesehene Lärmschutzwand soll sowohl Schall als auch Licht vom Parkplatz aufnehmen. Damit wird eine Blend- und Schallauswirkung ausgehend vom Parkplatz des Discounters gegenüber der Wohnbebauung abgemindert.

Die auf der Parkplatzfläche vorgesehene Pflanzung von Bäumen und die Begrünung der Randbereiche werden allein keinen vollständigen Ausgleich erbringen. Es ist deshalb vorgesehen, 1.329 m² Wald im Bereich einer Waldlichtung in der Forst Böhmsholz anzulegen. Die Waldlichtung hat eine Größe von ca. 46.000 m². Diese soll als Ausgleichsfläche auch für andere Maßnahmen nach Bedarf nach und nach aufgeforstet werden.

Nach dem vorliegenden Einzelhandelsgutachten ist die vorgesehene Verkaufsfläche von 1.250 m² als verträglich gegenüber umliegenden Geschäften anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass letztendlich nur eine Umsatzumverteilung von ca. 7 % eintreten wird, so dass von keinen unverträglichen Auswirkungen gegenüber in der Nähe liegenden Einzelhandelszentren auszugehen sein wird.

 

Ratsfrau Schellmann hat der Stellungnahme des BUND entnommen, dass eine vorhandene Biotopfläche offensichtlich vollständig für die Anlegung von Parkplatzflächen vernichtet werden soll. Sie konnte aus der Planung nicht entnehmen, wo im Geltungsbereich eine solche Biotopfläche derzeit vorhanden sein soll.

 

Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, dass man diese Stellungnahme im Zusammenhang mit dem B-Plan Fuller betrachten müsse. Ein kleiner Teil aus dem bisherigen Grundstück Fuller fällt hier in die Außengestaltung der Parkplatzflächen hinein. Eine entsprechende Versiegelung dieser Flächen ist vorgesehen. Von der Vernichtung eines Biotops kann jedoch keine Rede sein, da ein solches dort nicht vorhanden sei. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass der Ausdruck Biotop hier keine geschützte Fläche gem. § 30 BNatSchG bezeichnet.

 

Ratsherr Dr. Scharf möchte bezüglich der Verträglichkeit der Umsatzumverteilung im Einzelhandel wissen, worauf sich diese 7 %, die in dem Gutachten angeführt seien, beziehen.

 

Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass die Erweiterung des Lidl-Marktes zu einer Umverteilung von ca. 7 % von Betrieben in der Umgebung führen wird, wobei eine Faustregel besagt, dass eine zu erwartende Umverteilung von bis zu 10 % als unschädlich einzustufen ist.

 

Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass der Wall gegenüber der nördlich gelegenen Fläche von Firma Fuller schon seit Jahren dort vorhanden gewesen sei und dass dort kontaminierte Böden abgelagert wurden, die der Deponieklasse III entsprachen. Dieser Boden wurde zwischenzeitlich abgefahren und entsorgt, was in seinen Augen auch vertretbar ist. Der Wall wurde mit dem Abfahren des Bodens beseitigt.

 

Ratsfrau Puschmann geht davon aus, dass die vorhandene Zahl von 96 Stellplätzen auch weiterhin ausreichend sein sollte. Die Anzahl der Stellplätze sollte im Zusammenhang mit der Erweiterung des Discounters deshalb auch nicht erhöht werden.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt auf, in welchen Bereichen, bedingt durch die Anbaumaßnahmen, Stellplätze wegfallen werden und wo dafür neue entstehen sollen. Eine Erhöhung der Gesamtanzahl der Stellplätze ist im Zuge dieser Maßnahmen nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Löb merkt an, dass für ihn ein Biotop auch ein Biotop sei, welches hier für die Verlegung von Parkplätzen geopfert werden soll. Für ihn stellt sich die Frage, wo auf den Parkplatzflächen Bäume gepflanzt und wie die Randbereiche grünplanerisch angelegt werden sollen

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass die erforderlichen Ausbaupläne noch nicht vorliegen. Lediglich die Verpflichtung, eine gewisse Anzahl von Bäumen im Parkplatzbereich zu pflanzen, ist bereits jetzt festgelegt. Alles weitere wird üblicherweise im Bauantragsverfahren zu regeln sein.

 

Ratsherr Schuler empfindet, dass diese Planung im Zusammenhang mit dem B-Plan bezüglich der Firma Fuller und der Planung für einen gemeinsame Zu- und Abfahrt als sehr gelungen zu betrachten sei. Auch dieser Planung kann man ebenso wie der für die Firma Fuller nur im vollen Umfange zustimmen.

 

Ratsfrau Schellmann spricht sich dafür aus, dass Wert darauf gelegt werden sollte, dass die Parkplatzflächen auch ordentlich begrünt werden. Nach ihrer Kenntnis verhält es sich so, dass pro 5 Stellplätze ein Baum zu pflanzen sei.

 

Herr Plesse – Bauhütte – geht davon aus, dass nach seiner Kenntnis eine Reduzierung der Begrünung dadurch ermöglicht wird, dass in Teilbereichen des Parkplatzes eine Pflasterung mit versickerungsfähigem Material vorgenommen werde.

 

Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht, dass eine konkretisierte Ausbauplanung, wo welches Pflaster verlegt wird, noch nicht besteht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass man bei Einhaltung der GRZ von 0,8 ohnehin nicht umhin kommen wird, in Teilbereichen versickerungsfähiges Pflaster zu verlegen.

 

Beigeordneter Löb möchte wissen, welche Radwegeführungen vorgesehen seien, damit Fahrradfahrer sowohl den Discounter als auch Firma Fuller Fahrrad fahrend erreichen können. Dass Radfahrer die LSA nur schiebend überqueren sollen, hält er nicht für ausreichend.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt die Radwegeführung entlang der Willy-Brandt-Straße auf und geht in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Beampelung des Überweges in diesem Bereich ein. Die Radwegeführungssituation wird noch einmal gesondert geprüft werden.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass die Willy-Brandt-Straße eine Haupteinfallstraße in Richtung Innenstadt sei und man den Verkehrsfluss nicht unnötiger Weise durch zu viele Bedarfsampeln unterbrechen sollte. Für sie ist deshalb von Interesse, wie eine LSA-Steuerung in diesem Bereich vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass diese Frage im Protokoll beantwortet wird.

 

Zu Protokoll:

 

Die neue Einmündung wird als vollsignalisierte Kreuzung an die Willy-Brandt-Straße angebunden. Dazu wird es eine Überprüfung der Koordinierung (grüne Welle) auf der Uelzener Straße und der Willy-Brandt-Straße bis zur Kreuzung Stresemannstraße (DLRG) geben (zusätzlich: Einrichtung eines Regelbereiches, in dem alle LSA gleiche Umlaufzeiten haben, wie im sonstigen Bereich des Stadtringes). Die neue LSA wird über das vorhandene Kabelsystem an den Verkehrsleitrechner der Hansestadt angeschlossen. Dadurch sind alle Überwachungsmöglichkeiten an der LSA gegeben. Die Betriebszeiten werden noch mit dem Bereich Ordnung genau abgestimmt, es ist aber davon auszugehen, dass diese an die vorhandenen LSA´s (05:00 -23:00 Uhr) angeglichen werden.

 

Die vorhandene Fußgänger-LSA wird komplett zurückgebaut. Dafür erhalten Radfahrer und Fußgänger beseitig der Einmündung die Möglichkeit die Willy-Brandt-Straße zu queren. In Abstimmung mit dem Bereich Ordnung werden Zeiten der automatischen Anforderung (Grünfreigabe) für die Radfahrer und Fußgänger festgelegt und Zeiten an denen durch Betätigung der Taster (mit Rückmeldung) eine Querungsanforderung ausgelöst wird. Auch die vorhandene Blindentechnik von der jetzigen Fußgänger-LSA wird an der neuen LSA montiert.

 

Fazit:

 

Die neue LSA wird dem technischen Standard der Hansestadt Lüneburg entsprechen und aus Sicht des Bereiches 72 durch Überarbeitung der Koordinierung zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses (auch für die Querungen der Radfahrer und Fußgänger)  beitragen.

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 151 „Einzelhandel Rote Bleiche“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 - 6_Einzelhandel Rote Bleiche (1326 KB)