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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass über das geplante Baugebiet bereits mehrfach gesprochen worden sei und die Veränderungssperre lediglich als Übergangslösung bis zum Bebauungsplan gelten könne.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass zuletzt im August 2013 zum Bebauungsplan und zum Bauvorhaben Friedenstraße 18 vorgetragen wurde. Insbesondere sei über den Erhalt des Gebäudes und die Baumaßnahmen in der Grundstückstiefe gesprochen worden. Die Klärung, ob das Haus Friedenstraße 18 dem Denkmalschutz unterstellt sei, hätte längere Zeit gedauert. Sie erwarte das Ergebnis erst in den nächsten Tagen. Mit dem Ergebnis werde sie an den Eigentümer des Hauses herantreten mit der Bitte, neue Konzepte vorzulegen. Aufgrund dieser Verzögerung sei eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Sie sei aber bemüht, bis zum Sommer eine tragfähige Lösung vorlegen zu können, um das Bebauungsplanverfahren innerhalb des kommenden Jahres abzuschließen.
Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass Veränderungssperren gerade für Investoren stets unglücklich seien.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Zurückstellung des Bauleitplanverfahrens auf Wunsch der Investoren erfolgt sei, damit diese ggf. eine Neuplanung vorlegen könnten.
Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2012 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ wird gemäß der §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Enthaltungen (Ratsherr Kuhn, Ratsherr Manzke). |
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