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Auszug - Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg und Entlastung der Werksleitung und des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.01.2014    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5346/13 Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg und Entlastung der Werksleitung und des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann teilt mit, dass zur Erläuterung der umfangreichen Vorlage Frau Lucht und Herr Müller anwesend wären.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass letztmalig ein Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft beschlossen werden soll und dankt für die umfangreichen Unterlagen. Der Eigenbetrieb schließe mit einem positiven Ergebnis ab, dies sei nicht ganz einfach gewesen. Daher danke er den Mitarbeitern für ihr geleistetes Engagement und stellt heraus, dass die Rückgliederung des Eigenbetriebes in die Stadtverwaltung ein richtiger Schritt gewesen sei.

 

Ratsfrau Schellmann erklärt, dass sie das Gefühl habe, dass sowohl die Aus- als auch die Rückgliederung nicht nötig gewesen wären.

 

Frau Lucht – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert, dass der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft als Pilotprojekt für die Einführung der Doppik genutzt wurde. Man konnte damit früher Erfahrungen mit der Doppik sammeln. Dieser Vorteil habe sich inzwischen verflüchtigt. Im Übrigen gab die Niedersächsische Gemeindeordnung nicht her, Beschlüsse auf untergeordnete Gremien zu delegieren und damit zu beschleunigen. Durch Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hätte sich dieser Vorteil ebenfalls verflüchtigt. Wollte man die Struktur des Eigenbetriebes weiter behalten, wäre dieses zu teuer. Da der Eigenbetrieb bislang budgetiert gearbeitet habe, sei das Jahresergebnis, das mit nahezu plus/minus null abgeschlossen habe, gerechtfertigt.

 

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Manzke zu den Abschreibungen von Forderungen teilt Frau Lucht mit, dass diese mit den inneren Verrechnungen gleichzusetzen seien und jetzt neutralisiert würden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen

 

den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zu beschließen;

 

der Werksleitung sowie dem Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg gemäß § 33 Nds. EigBetrVO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilten;

 

das Jahresergebnis nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus 2012, somit in Höhe von 1.308,14 Euro, in das Vermögen der Hansestadt Lüneburg zu übertragen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.