Bürgerinformationssystem

Auszug - Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" III  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2013    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5495/13 Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" III
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Yvonne Hobro
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne  DEZERNAT V
   Bereich 20 - Stadtkasse
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY betont, dass laut der Akten der Verwaltung eine Nachzahlungsverpflichtung bekannt gewesen sei, wenn das Gelände nicht als Sportfläche genutzt werde. Diese Information sei auch der Verwaltungsspitze weitergeleitet worden. Die Information der BIMA sei jedoch vom Oberbürgermeister nicht an die Ratsmitglieder weitergeleitet worden.

Somit sei der Oberbürgermeister verantwortlich und aus den in der Vergangenheit angelegten Maßstäben für ein Disziplinarverfahren müsste er weiterreichende Konsequenzen als ein Disziplinarverfahren für sich ziehen. Nur aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Hansestadt Lüneburg werde kein Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister eingeleitet werden.

Er weist darauf hin, dass nach § 19 Nds. Disziplinargesetz eine Selbstüberprüfung möglich sei.

 

Beigeordneter POLS gibt der Aussage des Beigeordneten Pauly zu 100 % recht. Der Rat der Hansestadt Lüneburg sei nicht umfassend über die Konsequenzen informiert worden, was durch eine Fehlnutzung der Stadt an Schaden entstehen könne.

Laut einem Schreiben der BIMA vom 16.12.2013 müsse die Hansestadt Lüneburg noch eine Nachzahlung i.H.v. 530.000 € leisten, damit die Zusatzforderungen beglichen seien. Er rät dem Oberbürgermeister den Betrag an die BIMA zu bezahlen. Ein Gerichtsverfahren würde für die Hansestadt Lüneburg nur exorbitant teuer werden.

Auch müsse sich der Oberbürgermeister den angelegten Maßstäben, wie Beigeordneter Pauly dargelegt habe, stellen. D.h. er müsste gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren in die Wege leiten, da er wissentlich falsch den Rat der Hansestadt Lüneburg spätestens bei der Nutzung der Fläche für die Freiwillige Feuerwehr informiert habe.

 

Ratsherr SRUGIS verdeutlicht, dass der Hansestadt Lüneburg kein Schaden, kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sei. Im Gegenteil: die Hansestadt Lüneburg habe eine moderne Feuerwehr, biete preisgünstigen Wohnraum für Feuerwehrleute zur Gewinnung von Feuerwehrleuten. Ebenso sei ein fiktiver Zinsgewinn, der unbeabsichtigt gewesen sei, erreicht worden.

Bezüglich der Höhe der Nachzahlung gebe es unterschiedliche Auffassungen. So fordere die BIMA 850.000 €, aus Sicht der Hansestadt Lüneburg dürfe die Forderung nur 755.000 € betragen. Bereist gezahlt worden, seien 342.000 €.

Aufgrund des Prozessrisikos sei dem Beschlussvorschlag unbedingt zuzustimmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE trägt ausführlich zum Sachverhalt vor.

Zwischen der BIMA und der Stadtverwaltung bestehe der Dissens, was eine Freiwillige Feuerwehr darstelle. Laut BIMA handle es sich bei der Gewerbefläche der Feuerwehr um ein Spekulationsobjekt, was er nicht nachvollziehen könne. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse mit dem Stintbrand habe sich gezeigt, dass die Feuerwehr einen stadtnahen Standort benötige. Dies sei bei der Standortfrage in den 1990er Jahren auch zusammen mit dem Kreis- und Stadtbrandmeister erörtert worden und es sei sich für die jetzige Fläche einstimmig ausgesprochen worden.

Eine Nachbesserungsklausel, also eine Vereinbarung einer Zahlung bei der Veräußerung der Fläche der Feuerwehr, werde durch die BIMA abgelehnt. Weiterhin fordere die BIMA den vollständigen Betrag einer Gewerbefläche für die Fläche des Überschwemmungsgebiets der Ilmenau. Auch dies sei nicht nachvollziehbar, so dass weitere Verhandlungen für den Restbetrag vorgeschlagen werden.

Er verdeutlicht, dass der Hansestadt Lüneburg kein Schaden entstanden sei, da die Stadt die Zinsvorteile über 20 Jahre genossen habe. Des weiteren sei, wie bereits erwähnt, eine stadtnahe Feuerwehr errichtet worden, die die Hansestadt Lüneburg u. a. aufgrund ihrer erhaltenswerten Innenstadt benötige.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erläutert, dass die Vereinbarung beim Ankauf von Kasernenflächen vom Bund immer eine Sozialverpflichtungsklausel enthielt. Dies sei bekannt gewesen, jedoch sei bereits damals aus den Augen verloren worden, dass bei der besprochenen Fläche die Vereinbarung den Spotzweck vorsah.

Nach mehreren Untersuchungen zu einem Feuerwehrstandort sei sich für den geeignetsten Standort entschieden worden. Ihrer Meinung nach hätte sich der Rat auch bei Kenntnis des Sportzwecks für diesen Feuerwehrstandort entschieden. Daher sei der Hansestadt Lüneburg auch kein Schaden entstanden.

Sie merkt an, dass der Oberbürgermeister den Fehler begangen habe, den Rat nicht sofort, als er die Rückstellungen gebildet habe, über die mögliche Nachforderung zu informieren und begründet, warum sie sich gegen ein Disziplinarverfahren ausspreche.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der Fraktion Piraten Niedersachsen folgenden Beschluss:

 

1.) Die Stadt zahlt an die Bundesanstalt weitere 413.000 Euro zuzüglich Zinsen.

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt mit der Bundesanstalt einen Vergleich auszuhandeln, in dem diese ihre Forderungen aus § 4 Abs. 3 und Abs. 5 des Kaufvertrages mit den gezahlten Beträgen als erfüllt ansieht.

 

(06)