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Auszug - Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2013    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5468/13 Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Baumann, Jana
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  30 - Rechtsamt
   Bereich 61 - Stadtplanung
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

  1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Die Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs wird mit Begründung gemäß § 84 NBauO als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Satzung zwei Jahre nach in Kraft treten zu evaluieren und das Ergebnis im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorzutragen.

 

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