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Beratungsinhalt: Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER verliest folgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen zur Beschlussvorlage der Verwaltung: „Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, bei Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr
dienen, mit 65% zu beteiligen und bei Fußgängerzonen ebenfalls 65% der Kosten
in Rechnung zu stellen.“ Ratsherr
MEIHSIES begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion. Eine Erhöhung der Straßenausbaubeiträge
für die Fußgängerzonen sei seiner Meinung nach gerechtfertigt, da man damit
nicht die Wirtschaftsbetriebe belaste, wie häufig behauptet werde, sondern
lediglich die Hauseigentümer, die ihre Räumlichkeiten dann auf Grund des
schöneren Ambientes besser vermieten könnten. Es dürfe hier keine
Ungleichbehandlung von Bürgern geben. Ratsherr
ZIEGERT erläutert ausführlich die Hintergründe des Straßenausbaubeitragsrechtes.
Wenn die Stadt sich einmal entschieden habe, Beiträge zu erheben, sei sie damit
in der Pflicht, diese vorteilsgerecht zu erheben und darauf zu achten, dass der
Anlieger- und der Gemeindeanteil richtig eingeschätzt würden. Laut
Oberverwaltungsgericht sei die Satzung nur rechtswirksam, wenn der
Anliegeranteil nicht zu gering festgesetzt sei. Man habe hier einen sehr
geringen Ermessensspielraum. Die Festlegungen müssten in sich stimmig sein, was
im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen leider nicht der Fall
sei. Wenn die Vorteile für Fußgängerzonen und für Straßen, die dem
Anliegerverkehr dienen, gleich bewertet würden, bestehe die Gefahr, dass die
Satzung unstimmig und damit ungültig wäre. Die im Änderungsantrag der übrigen Fraktionen
vorgeschlagenen Beitragssätze seien hingegen ausgewogen und gut vertretbar. Beigeordneter DR. SCHARF weist auf die hohe Steuerbelastung der Bürger hin.
Die Eigentümer von Grundstücken hätten zudem in der Regel bereits
Grunderwerbssteuern, Grundsteuern und Erschließungsbeiträge bezahlt. Für die
Satzung spreche allerdings die schwierige Finanzlage der Kommunen, die alle
Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssten. Da die Stadt sich zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen entschlossen habe, sei nur noch die Höhe der Beiträge zu
klären. Die Festsetzung erfolge nach dem Vorteilsprinzip. In der
Verwaltungsvorlage seien die Relationen der verschiedenen Beitragssätze nicht
stimmig gewesen, die Anlieger hätten damit über Gebühr zur Kasse gebeten werden
sollen. Deshalb seien in einem interfraktionellen Gesprächskreis die Positionen
überarbeitet und in allen Punkten gesenkt worden. Es sei damit gelungen, die
Gratwanderung zwischen dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein für die
Gemeinde aber auch für die Anwohner in vernünftige Zahlen umzusetzen. Ratsherr DÖRBAUM betont, auch er halte den von der Gruppe SPD/FDP und
CDU-Fraktion gemeinsam erarbeiteten Änderungsantrag für ausgewogen und
angemessen. Man könne eben nicht einfach die Beitragssätze ohne System hier und
da senken oder anheben. Daher würde auch der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen nicht ins Bild passen und die Relationen der übrigen Beitragssätze
durcheinander bringen. Im Übrigen würden die höheren Ausbaubeiträge natürlich
auf die Mieter in den Fußgängerzonen umgelegt werden. Außerdem habe auch die
Stadt ein hohes Interesse am Ausbau der Fußgängerzonen. Beigeordnete BAUMGARTEN erklärt, sie werde der Straßenausbaubeitragssatzung
generell nicht zustimmen. Sie sei überzeugt, dass die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen der falsche Weg sei, da die Bürger bereits über die
verschiedenen Steuern ihren Anteil bezahlen würden. Es könne nicht sein, dass
sie nochmals zur Kasse gebeten würden, weil der Staat mit den Mitteln nicht
auskomme. Ihre abweichende Meinung werde innerhalb ihrer Fraktion durchaus akzeptiert
und bedeute keine Spaltung der CDU-Fraktion. Bürgermeisterin SCHELLMANN zeigt Verständnis für die Haltung von Frau
Baumgarten, sie selbst sei damals auch gegen die Einführung von
Straßenausbaubeiträgen gewesen. Da dies aber nun Beschlusslage sei, habe man
jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe versucht, möglichst alle
Belange im richtigen Maß abzuwägen und sei mit Unterstützung von Herrn Luschnat
zu dem vorliegenden Änderungsantrag gekommen. Die Steuern, die der Staat von
den Bürgern einfordere, würden im seltensten Fall wieder zweckgebunden
eingesetzt und bei den immer höheren Ansprüchen, welche die Bürger an den Staat
stellten, sei es nicht verwunderlich, dass die Mittel nicht mehr hinreichten. Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass die Grundsteuer den Sinn
habe, Eigentum zu besteuern. Durch den Straßenausbaubeitrag zahle man für die
Abnutzung der Straße vor dem eigenen Haus, die man täglich nutze. Die Anlieger
einer Straße könnten im Übrigen selbst festlegen, in welchem Qualitätsstandard
ihre Straße ausgebaut werden solle. Ratsherr MEIHSIES fragt, warum das sogenannte Vorteilsprinzip bei den
Fußgängerzonen nicht angewendet werde. Bereichsleiter LUSCHNAT erklärt, das Straßenausbaubeitragsrecht richte sich
danach, in welchem Verhältnis eine Straße in Anspruch genommen werde. Wenn man
das Verhältnis zwischen Anlieger- und Fremdverkehr ermittele, so zeige sich
dieses nach grundsätzlichen Erfahrungswerten in Fußgängerzonen eher ausgewogen,
während in Anliegerstraßen der Anliegerverkehr stark überwiege. Dies müsse sich
auch entsprechend in den Beitragssätzen niederschlagen. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP
und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ab. Der Änderungssatzung mit den entsprechend dem gemeinsamen
Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion geänderten
Beitragssätzen stimmt der Rat der Stadt Lüneburg mehrheitlich mit den Stimmen
der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen und von 3 Mitgliedern der CDU-Fraktion zu. (71) |
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