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Auszug - Erlass einer Satzung über die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2003    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
VO/0437/03 Erlass einer Satzung über die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wolfgang LuschnatAktenzeichen:FB 7/71
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzende THIELBÖRGER verliest folgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Beschlussvorlage der Verwaltung:

„Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, bei Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, mit 65% zu beteiligen und bei Fußgängerzonen ebenfalls 65% der Kosten in Rechnung zu stellen.“

 

Ratsherr MEIHSIES begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion. Eine Erhöhung der Straßenausbaubeiträge für die Fußgängerzonen sei seiner Meinung nach gerechtfertigt, da man damit nicht die Wirtschaftsbetriebe belaste, wie häufig behauptet werde, sondern lediglich die Hauseigentümer, die ihre Räumlichkeiten dann auf Grund des schöneren Ambientes besser vermieten könnten. Es dürfe hier keine Ungleichbehandlung von Bürgern geben.

 

Ratsherr ZIEGERT erläutert ausführlich die Hintergründe des Straßenausbaubeitragsrechtes. Wenn die Stadt sich einmal entschieden habe, Beiträge zu erheben, sei sie damit in der Pflicht, diese vorteilsgerecht zu erheben und darauf zu achten, dass der Anlieger- und der Gemeindeanteil richtig eingeschätzt würden. Laut Oberverwaltungsgericht sei die Satzung nur rechtswirksam, wenn der Anliegeranteil nicht zu gering festgesetzt sei. Man habe hier einen sehr geringen Ermessensspielraum. Die Festlegungen müssten in sich stimmig sein, was im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen leider nicht der Fall sei. Wenn die Vorteile für Fußgängerzonen und für Straßen, die dem Anliegerverkehr dienen, gleich bewertet würden, bestehe die Gefahr, dass die Satzung unstimmig und damit ungültig wäre. Die im Änderungsantrag der übrigen Fraktionen vorgeschlagenen Beitragssätze seien hingegen ausgewogen und gut vertretbar.

 

Beigeordneter DR. SCHARF weist auf die hohe Steuerbelastung der Bürger hin. Die Eigentümer von Grundstücken hätten zudem in der Regel bereits Grunderwerbssteuern, Grundsteuern und Erschließungsbeiträge bezahlt. Für die Satzung spreche allerdings die schwierige Finanzlage der Kommunen, die alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssten. Da die Stadt sich zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entschlossen habe, sei nur noch die Höhe der Beiträge zu klären. Die Festsetzung erfolge nach dem Vorteilsprinzip. In der Verwaltungsvorlage seien die Relationen der verschiedenen Beitragssätze nicht stimmig gewesen, die Anlieger hätten damit über Gebühr zur Kasse gebeten werden sollen. Deshalb seien in einem interfraktionellen Gesprächskreis die Positionen überarbeitet und in allen Punkten gesenkt worden. Es sei damit gelungen, die Gratwanderung zwischen dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinde aber auch für die Anwohner in vernünftige Zahlen umzusetzen. 

 

Ratsherr DÖRBAUM betont, auch er halte den von der Gruppe SPD/FDP und CDU-Fraktion gemeinsam erarbeiteten Änderungsantrag für ausgewogen und angemessen. Man könne eben nicht einfach die Beitragssätze ohne System hier und da senken oder anheben. Daher würde auch der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht ins Bild passen und die Relationen der übrigen Beitragssätze durcheinander bringen. Im Übrigen würden die höheren Ausbaubeiträge natürlich auf die Mieter in den Fußgängerzonen umgelegt werden. Außerdem habe auch die Stadt ein hohes Interesse am Ausbau der Fußgängerzonen.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN erklärt, sie werde der Straßenausbaubeitragssatzung generell nicht zustimmen. Sie sei überzeugt, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der falsche Weg sei, da die Bürger bereits über die verschiedenen Steuern ihren Anteil bezahlen würden. Es könne nicht sein, dass sie nochmals zur Kasse gebeten würden, weil der Staat mit den Mitteln nicht auskomme. Ihre abweichende Meinung werde innerhalb ihrer Fraktion durchaus akzeptiert und bedeute keine Spaltung der CDU-Fraktion.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN zeigt Verständnis für die Haltung von Frau Baumgarten, sie selbst sei damals auch gegen die Einführung von Straßenausbaubeiträgen gewesen. Da dies aber nun Beschlusslage sei, habe man jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe versucht, möglichst alle Belange im richtigen Maß abzuwägen und sei mit Unterstützung von Herrn Luschnat zu dem vorliegenden Änderungsantrag gekommen. Die Steuern, die der Staat von den Bürgern einfordere, würden im seltensten Fall wieder zweckgebunden eingesetzt und bei den immer höheren Ansprüchen, welche die Bürger an den Staat stellten, sei es nicht verwunderlich, dass die Mittel nicht mehr hinreichten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass die Grundsteuer den Sinn habe, Eigentum zu besteuern. Durch den Straßenausbaubeitrag zahle man für die Abnutzung der Straße vor dem eigenen Haus, die man täglich nutze. Die Anlieger einer Straße könnten im Übrigen selbst festlegen, in welchem Qualitätsstandard ihre Straße ausgebaut werden solle.

 

Ratsherr MEIHSIES fragt, warum das sogenannte Vorteilsprinzip bei den Fußgängerzonen nicht angewendet werde.

 

Bereichsleiter LUSCHNAT erklärt, das Straßenausbaubeitragsrecht richte sich danach, in welchem Verhältnis eine Straße in Anspruch genommen werde. Wenn man das Verhältnis zwischen Anlieger- und Fremdverkehr ermittele, so zeige sich dieses nach grundsätzlichen Erfahrungswerten in Fußgängerzonen eher ausgewogen, während in Anliegerstraßen der Anliegerverkehr stark überwiege. Dies müsse sich auch entsprechend in den Beitragssätzen niederschlagen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ab.

 

Der Änderungssatzung mit den entsprechend dem gemeinsamen Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion geänderten Beitragssätzen stimmt der Rat der Stadt Lüneburg mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und von 3 Mitgliedern der CDU-Fraktion zu.

 

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