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Beratungsinhalt: Ratsherr
ZIEGERT zeigt auf, dass es kontraproduktiv wäre, den Anliegeranteil zu gering
anzusetzen. Das scheine ihm mit den hier vorgeschlagenen 5% eindeutig der Fall
zu sein. Wenn sich herausstelle, dass die Sondersatzung aus diesem Grund
unwirksam wäre, würde hier nämlich die reguläre Straßenausbaubeitragssatzung
greifen und die Anlieger müssten dann die erheblich höheren Beiträge bezahlen.
Die Festsetzung der Beiträge dürfe nicht von finanz- oder sozialpolitischen
Überlegungen bestimmt werden. Für individuelle Probleme der Anlieger müssten
individuelle Lösungen gefunden werden, wie z.B. Stundung, Teilerlass o.ä.. Sie
könnten aber nicht durch den Erlass einer generellen Sondersatzung behoben
werden. Seine Fraktion könne der Beschlussvorlage daher nicht zustimmen. Bereichsleiter
LUSCHNAT erklärt, die Straßenausbaubeitragssatzung sehe vor, dass besonderen
Situationen mit einer Sondersatzung Rechnung zu tragen sei. Hier bestehe eine
besondere Situation, da es sich um eine Gewerbegebiet handele, insofern sei der
Nutzungsanteil von Anliegern und Fremdnutzern schwieriger zu bemessen. Er
erläutert, welche Erwägungen der Ermittlung des Nutzungsanteils der Anlieger zu
Grunde gelegt worden seien. Nach sachgerechtem Ermessen seien 5% hier
angemessen. Ratsherr
MEIHSIES erkundigt sich nach der Gerichtsfestigkeit der Sondersatzung und fragt,
ob es nicht gerechtfertigt wäre, den anliegenden Gewerbebetrieben einen höheren
Straßenausbaubeitrag abzuverlangen als den Anwohnern. Stadtdirektor
KOCH antwortet, eine Garantie könne er nicht abgeben, die Verwaltung lege dem
Rat jedoch selbstverständlich nur Beschlussvorlagen vor, von deren rechtlicher
Richtigkeit und Haltbarkeit sie überzeugt sei. Das Rechnungsprüfungsamt und die
Bezirksregierung seien an der Entwicklung der Satzung beteiligt gewesen. Die
Bezirksregierung habe lediglich darauf hingewiesen, dass der Beitragssatz nicht
auf 0% festgesetzt werden dürfe. Eine gerichtliche Überprüfung der Satzung
finde nur statt, wenn jemand Widerspruch einlege, weil er sich ungerecht
behandelt fühle. Bei diesen wohl abgewogenen Beitragssätzen sei damit kaum zu
rechnen. Beigeordneter
SRUGIS weist auf den starken Industrieverkehr auf der Goseburgstraße hin, so
dass eine Heranziehung der Anwohner zu Straßenausbaubeiträgen ungerechtfertigt
erscheine. Weil jedoch ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden müsse, sei hier
ein möglichst geringer, tragbarer Anteil für die Anwohner vorgeschlagen worden.
Die SPD-Fraktion trage den Vorschlag mit. Beschluss: Der Rat der
Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen folgenden Beschluss: Die der
Beschlussvorlage als Anlage beigefügte "Satzung der Stadt Lüneburg über die
Erhebung des Straßenausbaubeitrages für die Straße Goseburg” wird erlassen. (71) |
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