Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass aufgrund des Antrages der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung einen Satzungsentwurf zum Schutz des Baumbestandes vorlege, um zu verhindern, dass während der Diskussionszeit schützenswerte Bäume gefällt werden. Bisher seien Absprachen und Vereinbarung von den Bürgern der Hansestadt Lüneburg und auch Investoren eingehalten worden, so dass er sich gegen eine Baumschutzsatzung ausgesprochen habe. In Zeiten der Gewinnmaximierung und des Betongoldes werden jedoch Tatsachen geschaffen, ohne zuvor das Gespräch gesucht zu haben. So seien vermehrt Bäume gefällt worden, um eine Fläche maximal für eine Bebauung nutzen zu können. Daher plädiere er jetzt für die Einführung einer befristeten Baumschutzsatzung. Zu den Folgekosten führt er aus, dass diese geringer als die Kosten für den Erlass eines Bebauungsplans mit Veränderungssperre ausfallen. Außerdem könne durch die Baumschutzsatzung bei einer Fällung der Grundstückseigentümer zu einer Ersatzpflanzung veranlasst werden. Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass die Hansestadt Lüneburg seit über 30 Jahren im Klimaschutzbündnis sei. In den Wohngebieten mit hohem Verkehrsaufkommen und Dienstleistungsbetrieben wie z. B. im Roten Feld sei es wichtig, dem CO2-Ausstoss auch mit Bäumen entgegenzuwirken. Die Hansestadt Lüneburg lege seit Jahren dem Grünflächen- und Forstausschuss eine Fällliste, auf der zu fällende Bäume ab einem Stammumfang von über 20 cm aufgelistet seien, zur Abwägung und Beratung vor. Bzgl. der Aussage von Beigeordneten Pauly unter TOP 7.1 weist er darauf hin, dass laut der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg eine Ladungsfrist für die Einberufung einer Ratssitzung gelte. Die Verwaltung schlage eine befristete Satzung vor, um über Veränderungen sprechen zu können. Im Januar 2014 sollen erste Gespräche mit Bauinteressenten zum Thema freiwillige Verpflichtung geführt werden.
Stadtbaurätin GUNDERMANN berichtet, dass sich aufgrund der Änderungsantrages der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im gestrigen Verwaltungsausschuss drei Änderungen im Satzungsentwurf ergeben. Sie verdeutlicht, dass die Satzung für das Stadtgebiet Hansestadt Lüneburg, jedoch nicht für Bäume in einem Wald im Sinne des Landeswaldgesetztes gelte. Sie erläutert die Änderungen des Satzungsentwurfes (siehe Anlage – endgültige Fassung).
Beigeordneter POLS möchte wissen, ob die Bäume auf dem LSK-Platz trotz Baumschutzsatzung gefällt werden dürfen, da sie unter das Landeswaldgesetz fallen.
Stadtbaurätin GUNDERMANN antwortet, dass die Regelungen des Landeswaldgesetzes nicht interpretierbar seien. Diese werden in die Bebauungspläne miteinbezogen.
Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass es einen Bebauungsplan für die Fläche gebe, der eine Spezialregelung gegenüber der Baumschutzsatzung darstelle.
Beigeordneter DÖRBAUM gibt zu, dass er als langjähriger Vorsitzender des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung davon ausgegangen sei, dass Bebauungspläne mit Veränderungssperren einen ausreichenden Baumschutz darstellen. Durch die jüngsten Ereignisse sei er eines besseren belehrt worden, so dass die von der Verwaltung vorgelegte Baumschutzsatzung heute beschlossen werden sollte.
Bürgermeisterin BAUMGARTEN spricht sich für den Schutz der Bäume, aber gegen eine Baumschutzsatzung aus. Aufgrund einzelner Fällungen durch einige Bürger bzw. Investoren, sollte nicht das Handeln aller Lüneburger Grundstückseigentümer mit der Baumschutzsatzung reglementiert werden. Sie bittet um Erläuterung des § 9, die Folgenbeseitigung.
Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert, dass der Grundstückeigentümer für Handlungen auf seinem Grundstück verantwortlich sei. Beschluss:
Der Antrag auf geheime Abstimmung wird mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmern der Gruppe FDP/Rentner abgelehnt.
Der Rat beschließt mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmern der Gruppe FDP/Rentner die vorgelegte geänderte Baumschutzsatzung mit der Ergänzung des § 3 Abs. 2 um „Bäume in einem Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes,…“ bis zum 31.12.2014 für die Hansestadt Lüneburg zu erlassen.
(72) Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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