Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES meint, es sei ein politischer Fehler gewesen, sich vertraglich auf einen
Verlustausgleich der Stadt für die IDB festzulegen. Wenn es möglich wäre, dies
zu korrigieren, sollte man das tun, da dort mit weiteren Verlusten zu rechnen
sei, die den Haushalt der Stadt belasten würden. Stadtkämmerer
SAUER entgegnet, die Alternative für die Stadt wäre gewesen, die Fläche selbst
zu kaufen. Die Mittel für den Ankauf der Flächen, um dort dauerhafte
Gewerbeentwicklung betreiben zu können, hätten aber nicht zur Verfügung
gestanden. Bei einer Kreditfinanzierung wäre die gesamte daraus resultierende
Zinsbelastung von der Stadt selbst zu tragen gewesen. Jetzt müsse die Stadt
davon nur 50% übernehmen. Im Vertrag sei auch die Höhe der insgesamt zu
tragenden Verluste nach oben begrenzt. Wenn der Abverkauf der Flächen zügiger
verlaufen wäre, wäre die Stadt auch an den Überschüssen hälftig beteiligt
gewesen. Je nach der wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre könne ein
solcher Überschuss immer noch eintreten. Die Entscheidung sei daher richtig
gewesen. Ratsherr
MEIHSIES bedankt sich für die Erläuterung der Hintergründe. Beigeordneter
ALTHUSMANN teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage bis auf
den Punkt Mehrausgaben für die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Klosterhof zustimme.
Beschluss: Der Rat der
Stadt Lüneburg fasst einstimmig (zu den Mehrausgaben für die Sanierungsmaßnahmen
am Gebäude Klosterhof mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei 10 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung
der CDU-Fraktion) folgenden Beschluss: Gemäß § 89 NGO
wird der Leistung über-/außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.131.500 €
bei den vorstehend genannten Haushaltsstellen bis zur Höhe der im Einzelnen ausgewiesenen
Mehrausgaben zugestimmt. (2) |
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