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Beschluss: Der Rat der
Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die
Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg werden angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) der
vorgesehenen Änderung des Gesellschaftsvertrages mit den folgenden, notariell
abgestimmten Änderungen zuzustimmen: § 3 Gegenstand des
Unternehmens 1.) Gegenstand des Unternehmens ist
die Übernahme von öffentlichen, nicht hoheitlichen Aufgaben der Stadt Lüneburg
und anderer PoIitischer Gemeinden I Gemeindeverbände im Bereich
kommunaler Einrichtungen aller Art, insbesondere der kommunalen
Abwasserbeseitigung, der Straßen- und der Grünflächenunterhaltung. Die Gesellschaft kann diese Aufgaben
auch Dritten übertragen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. 2.) Mittel der Gesellschaft ... (2) |
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