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Auszug - Einführung einer Wegebahn in Lüneburg a) Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung von Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz b) Erstellung einer Stellungnahme für die Landesnahverkehrsgesellschaft  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Kulturausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2013    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/5349/13 Einführung einer Wegebahn in Lüneburg
a) Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung von Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
b) Erstellung einer Stellungnahme für die Landesnahverkehrsgesellschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Mädge erläutert die beiden Bestandteile der Vorlage. Zum einen beinhaltet sie die Darstellung des Verfahrens zur Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Zuständigkeit der Hansestadt im eigenen Wirkungskreis sowie die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zum Linienverkehr mit einer Zuständigkeit bei der LNVG mit erforderlicher Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg. Im Rahmen der eigenen Zuständigkeit bestehe ein Ermessen, in dem die Abwägungen jetzt zu treffen seien. Herr Oberbürgermeister Mädge stellt heraus, dass hier eine Alternative zum bisherigen Kutschenverkehr positiv gewertet werden müsse und insbesondere im Hinblick auf ältere und behinderte Menschen eine Transportmöglichkeit zur Präsentation der Sehenswürdigkeiten in Lüneburg erforderlich bleibe. Das Bedürfnis zeige sich im besonderen Maße an den zu belegenden Zahlen bei der Inanspruchnahme. In diesem Zusammenhang sei auch das Thema der Barrierefreiheit für das zukünftige Angebot sehr ernst zu nehmen. Diesbezüglich erwarte er, dass sich ebenfalls die Lüneburg Marketing GmbH dieses Bedürfnisses annehme. Der Grundsatz der Erforderlichkeit des Transportmittels stehe für ihn fest; die in dieser Sitzung zu diskutierende Frage soll die Art der Gestaltung des Transportmittels behandeln. Es bestehe weiterhin die Wahl zwischen der Pferdekutsche oder der Wegebahn. Hier stellen sich die Fragen nach dem Stadtbild, nach der Verkehrssicherheit und dem Brandschutz sowie auch der emotionalen Einschätzung. Diese Punkte greife die Vorlage auf und beschreibe den Weg über die Gespräche mit Herrn Gensch, die Bürgerversammlung und über die Abfrage von über 20 Organisationen in der Hansestadt zur Stellungnahme an die LNVG. Ein breites Spektrum an unterschiedlichen Sichtweisen und Bewertungen sowie die Erforderlichkeit weiterer Erlaubnisse unter Beachtung der Rechtsvorschriften sei deutlich geworden.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge erläutert die nun ablehnende Haltung der Hansestadt gegenüber der vorgestellten Wegebahn unter anderem anhand der Darlegungen in der Vorlage, wonach hier nicht der Beurteilung des Stadtbildes, sondern der Wahrung der Sicherheitsbelange die größte Aufmerksamkeit zugestanden wurde. Hier führten in erster Linie die Länge des Zuges im Hinblick auf die engeren Straßenprofile im Innenstadtbereich und die gleichzeitig erfreulich erhöhten Besucherzahlen der Hansestadt die größte Rolle. Die Bahn müsse hier mit einem Bus verglichen werden und dabei sei festzuhalten, dass zum Beispiel in der Adventszeit selbst der Buslinienverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen aus den Trassen der unmittelbaren Innenstadt herausgenommen werde. Zu berücksichtigen seien hier auch die zu erwartenden Schwierigkeiten, im Einsatzfall Rettungsgassen freizuhalten, sofern der Antrieb des Fahrzeuges ausfalle. Aufgrund dieser Bedenken werde lediglich die Möglichkeit gesehen, die Bahn auf den Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs zu führen. Eine Streckenführung außerhalb der unmittelbaren Innenstadt, z. B. in Fahrtrichtung Kloster Lüne, wäre dabei weiter durchaus denkbar. Insbesondere aufgrund der dargestellten Sicherheitsbelange seien die Vorlage und der Beschlussvorschlag entstanden. Hinsichtlich der Stadtbildpflege habe bereits die Stadtbaurätin, Frau Gundermann, klargestellt, dass z. B. die Nutzung von Werbeflächen an der Bahn keinesfalls denkbar sei. Herr Oberbürgermeister Mädge stellt dazu klar, dass die äußere Gestaltung immer abzustimmen sei. Hier wäre das Angebot einer Alternative nötig. Mit Herrn Gensch sollten ebenfalls die Überlegungen weitergeführt werden, ob der Einsatz einer barrierenfreien Kutsche, ähnlich wie in der Lüneburger Heide bereits eingesetzt, unter Berücksichtigung der Kosten, der möglichen Unterbringung von Pferden und Kutsche im Stadtbereich mit einer zu prüfenden ggf. gemeinsamen Finanzierung möglich wäre. Natürlich sei dabei der erhöhte Personalaufwand im Gegensatz zu einer Wegebahn zu berücksichtigen.

 

In diesem Fall werde eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnung und ggf. die gemeinsame Suche nach einem geeigneten nachfolgenden Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Lüneburg Marketing GmbH notwendig sein, welche hier dringend in Zukunft eingebunden werden müsse. Eine Beteiligung des Stadtmarketing an einem derartigen Vorhaben sei heute unerlässlich. Im Hinblick auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteil sollte der Betriebssitz innerhalb der Hansestadt Lüneburg sein.

 

Nach Abgabe der Stellungnahme an die LNVG sei von dort die grundsätzliche Entscheidung zu erwarten, ob im Linienverkehr gefahren werden dürfe. Die Zuständigkeit für die Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs liege allein bei der Hansestadt. Die Hansestadt könne weiter prüfen, ob sie gegen die Entscheidung der LNVG zur Nutzung der Linienverkehrswege, insbesondere aus Sicherheitsaspekten, vorgehe. Für eine einvernehmliche Lösung müsse hier weiter Gesprächsbereitschaft gezeigt werden, da weiterhin Aufgabe der Hansestadt und der Lüneburg Marketing GmbH sein werde, dem Bedürfnis an Transportmöglichkeiten für Stadtbesichtigungen insbesondere von älteren und behinderten Menschen nachzukommen. Er erläutert, dass derartige Entscheidungen in anderen, jüngeren Städten wie z. B. Wolfsburg und Salzgitter einfacher zu fällen seien, da die engen und historischen Straßenprofile dort nicht kalkuliert werden müssten.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge bittet die Ausschussmitglieder nach detaillierter Vorstellung der Vorlage durch Herrn Stadtrat Moßmann um Diskussion, ob sie den in der Vorlage ausführlich dargestellten Abwägungen folgen können und um eigene Anmerkungen.

 

Stadtrat Moßmann trägt die Thematik der Vorlage anhand einer Präsentation vor. Er erläutert die Begrifflichkeiten des Linienverkehrs und des Gelegenheitsverkehrs sowie die für die Entscheidung unterschiedlich zuständigen Behörden und stellt die rechtlichen Grundlagen dar. Die Stellungnahme an die LNVG werde die Aussagen der Hansestadt enthalten, dass eine Genehmigung des Linienverkehrs lediglich auf den Routen des öffentlichen Personennahverkehrs unter den gleichen Voraussetzungen möglich ist und damit der vorgelegten Streckenführung nicht zugestimmt werden könne. Gleiches gelte für die eigene Entscheidung über den Gelegenheitsverkehr, so dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für die Wegebahn außerhalb der vom ÖPNV befahrenen Strecken nicht in Aussicht gestellt werden kann. Für einen genehmigungsfähigen Antrag wären hier eindeutig weitere Gespräche und Änderungen erforderlich. Herr Moßmann zeigt die hinsichtlich der Sicherheitsbelange kritischen Straßenabschnitte anhand von Fotos.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge stellt heraus, dass Herr Gensch als bewährter Unternehmer natürlich bei dieser Entscheidungsfindung weiterhin eingebunden werde.

 

Stadtrat Moßmann erklärt abschließend, dass weiterhin die Möglichkeiten des tatsächlichen Betriebes einer Bahn in der vorgestellten erheblichen Länge unter den genannten Sicherheitsaspekten innerhalb des Innenstadtbereiches der Hansestadt fraglich sind. Die Verwaltung erhebt Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Länge der Bahn und der Streckenführung im Zusammenhang mit den Belangen des abwehrenden Brandschutzes.

 

Die LNVG habe sich anlässlich auch der stattgefundenen Bürgerversammlung lediglich hinsichtlich der Erteilung einer grundsätzlichen Konzession positiv geäußert und noch keine Überprüfung der Routenführung vorgenommen.

 

Berücksichtigt werden müsse hierzu, dass zwischenzeitlich der Verwaltung ein Schreiben von Herrn Gensch mit dem Vorschlag vorliege, die geplante Wegebahn auf derselben Strecke, die er mit den Kutschen befahre, zunächst in der schlechten Jahreszeit von November bis April mit nur einem Anhänger einzusetzen. In der Zeit von Mai bis Oktober 2014 stelle er in Aussicht, die Strecke vorerst noch mit Kutschen zu befahren. Ab dem Jahr 2015 biete er weiter an, die Wegebahn mit lediglich zwei Anhängern und einer Gesamtlänge des Zuges von unter 18 m zu fahren. Ziel bliebe für ihn jedoch weiterhin, den Kutschenbetrieb bis zum Jahr 2015 einzustellen.

 

Der Vorsitzende, Herr Löb, bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen der Verwaltung und die Verdeutlichung der einzelnen Problempunkte in diesem Verfahren der Stellungnahme und Genehmigung. Er eröffnet die Diskussion und bittet um Wortbeiträge.

 

Ratsfrau Schellmann erläutert nochmals aufgrund der vermehrten Fragestellungen auf der Bürgerversammlung die Bedeutung der Begrifflichkeit Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wonach dies eine regelmäßige Verkehrsverbindung mit bestimmten Ausgangs- und Endpunkten darstelle, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen könnten. Des Weiteren ergänze sich nun für sie die Problematik des Einfügens in das Stadtbild durch die Verkehrs- und Sicherheitsfragen bei Durchfahrt des über 18 m langen Gefährts in den engen Straßen des innerstädtischen Bereiches. Sofern ein derartiges langes Fahrzeug in Lüneburg fahren solle, müsse es eindeutig zur Wahrung der Sicherheitsbelange mit einer anderen Routenführung sein. Trotz unbedingt positiv zu wertender Nutzungsmöglichkeit der Bahn für ältere und behinderte Menschen sehe auch die FDP-Fraktion die Erforderlichkeit der negativen Beurteilung. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die erarbeiteten strengen Regelungen der örtlichen Bauvorschrift für die Gestaltung zum Schutz der Altstadt Lüneburgs hin, welche ihrer Meinung nach nicht auf der einen Seite durchgesetzt werden könne, wenn auf der anderen Seite die Bahn nicht im gleichen Maße eine strenge Beurteilung erfahre.

 

Ratsfrau Guhl stellt für die Fraktion der GRÜNEN zunächst die positiven Aspekte der Wegebahn heraus, und zwar die gute Transportmöglichkeit von älteren und behinderten Gästen durch die Innenstadt sowie die Belange des Tierschutzes durch den Verzicht auf Zugpferde. Als negativ zu werten sind für sie die Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs durch das Ausmaß der Bahn und auch das fragliche Einfügen der Bahn in das Stadtbild. Sie folge der Verwaltung hinsichtlich des Wunsches nach einer anderen fahrenden Möglichkeit, welche jedoch unbedingt unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange geprüft werden müsse. Sie befürwortet die Suche nach einem annehmbaren Gefährt und auch einer Lösung mit einem weiteren Einbringen des Unternehmers, Herrn Gensch.

 

Ratsherr Pols bedankt sich für die Vorstellung und die ausführliche Ausarbeitung der Vorlage sowie bei Herrn Gensch für die Vorstellung seines Vorhabens und seiner Belange persönlich in der Fraktion. Auch die CDU-Fraktion sehe die unbedingte Erforderlichkeit einer Transportmöglichkeit für ältere und behinderte Menschen innerhalb der Innenstadt. Auch durch Unterstützung der Fernsehserie „Rote Rosen“ habe sich die Beliebtheit der Stadt bei der  Zielgruppe der älteren Menschen weiter erhöht, so dass für eine Beförderungsmöglichkeit für diese Menschen gesorgt werden müsse. Dabei stehe die Aufgabe des Kutschenbetriebes  außer Frage, aber Ersatz stelle hier nicht eine Wegebahn mit einer Länge von über 18 m dar, welche besondere Sicherheitsbedenken mit sich bringe. Hinsichtlich der Sicherheit im Pannenfall einer derartigen Bahn teile er die geäußerten Bedenken nicht in dem Sinne, dass an dem Fahrzeug nicht mehr vorbeigefahren werden könne, da in diesen Gefährten Not-Akkus vorhanden sind, um gerade für diese Unsicherheiten die Beweglichkeit zu erhalten. Brandgefahr bestände auch bei anderen motorisierten Fahrzeugen. Die Stadt stehe in der Pflicht, dem Tourismus Fortbewegungsmöglichkeiten dieser Art zu bieten. Herr Pols hält dafür die Erarbeitung einer Kompromisslösung für erforderlich. Er bittet des Weiteren zu bedenken, dass bei erheblicher Routenänderung die touristischen Ziele nicht mehr zu erreichen wären.

 

Ratsherr von Mansberg beurteilt die Thematik aus der Sicht des Kulturausschusses und begrüßt bei der vorgestellten Vorlage die Trennung der geschmacklichen und der rechtlichen Betrachtung. Er erachtet es als wichtig, in der zu fertigenden Stellungnahme sich auf die rechtliche Betrachtung und die Sicherheitsbelange zu beschränken. Die Vorlage zeige dazu klar die Grundlage der entscheidungsrelevanten Belange. Bei dieser Gewichtung dürfe aber die Verantwortung der Bewahrung des Stadtbildes auch nicht vernachlässigt werden. Er begrüßt jedoch weiterhin die nüchterne Abwägung und Bewertung in der vorgelegten Stellungnahme.

 

Ratsherr Meißner erklärt, dass sich auch die SPD-Fraktion intensiv mit der Thematik befasst hat und hinter der vorgestellten Stellungnahme der Verwaltung steht. Er hält sie für ausführlich und sachgerecht. Hinsichtlich der optischen Ausgestaltung der Wegebahn gibt er zu bedenken, dass die Wegebahn in dieser vorgestellten Variante leider nicht ins Stadtbild passe. Er sehe sie als Störfaktor und bittet um Beachtung der umfangreichen Diskussionen in der Vergangenheit bezüglich z. B. der Ausgestaltung nur von Markisen im innerstädtischen Bereich. Hinsichtlich der verkehrlichen und Sicherheitsbelange führt auch Ratsherr Meißner die für ihn eindeutig entstehenden Gefahrenpunkte in den engen Straßenzügen, wie Rosenstraße, An den Brodbänken, Heiligengeiststraße und Am Stintmarkt, an, in denen auch der ÖPNV aufgrund des besonderen Fußgängerverkehrsaufkommens zu Veranstaltungstagen ausgenommen werde. Bei Nichteinhaltung von derartigen Sicherheitsbelangen, z. B. bei zu engen und unübersichtlichen Kurvenradien für dieses große Fahrzeug, könne auch die LNVG keine Genehmigung erteilen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz sei immer erforderlich und daher werde ebenfalls der Abfassung der Vorlage zugestimmt.

 

Ratsherr Pauly erklärt die Unterstützung seiner Fraktion der Meinung von Verwaltung und Mehrheitsgruppen. Auch er hält die vorliegende Stellungnahme für gut abgewogen und rechtlich fundiert. Ein  weiterer Einsatz von Kutschen wäre für ihn sehr wünschenswert, aber eine wie dargestellt erforderliche Subventionierung durch die Hansestadt sei dazu nicht realisierbar. Er stellt noch einmal heraus, dass allein ästhetische Gründe kein Versagungsgrund für die Wegebahn sein dürften, aber die hier aufgezeigten Sicherheitsbelange eindeutig dagegen stünden. Ratsherr Pauly spricht ebenfalls die engen Kurvenradien der städtischen Straßen, u. a. der Rosenstraße/Ecke Am Berge, an, wo bereits heute durch Beschädigungen an Straßenmobiliar zu erkennen sei, dass auch der Linienbusverkehr Schwierigkeiten habe, diese sicher zu befahren. Ähnliches wäre somit bei der vorgestellten Wegebahn zu erwarten.

 

Dem Punkt der Untersagung von Werbeflächen an der Wegebahn könne er nicht folgen, da dies für den ÖPNV im innerstädtischen Verkehr bereits zugelassen sei und eine Versagung als inkonsequent zu betrachten wäre. Entscheidungsrelevant seien für ihn jedoch eindeutig die mehrfach erwähnten Sicherheitsbedenken, welche in der Vorlage klar herausgestellt wären. Ratsherr Pauly bedankt sich nochmals ausdrücklich für die Einbindung der Politik.

 

Ratsherr Bögershausen erklärt, dass für ihn ausdrücklich auch die geschmackliche Frage des Einfügens der Bahn ins historische Stadtbild von besonderem Belang sei. Diesbezüglich weist er ausdrücklich noch einmal auf die erarbeitete Gestaltungssatzung zum Schutze der Altstadt hin. Hier müsse Stellung bezogen werden, da eine Bahn, welche in dieser angenommenen Regelmäßigkeit durch die Stadt fahre, diese auch präsentiere. Er lehnt klar die Wegebahn aus Gründen der Stadtbildpflege ab. Ratsherr Bögershausen beklagt noch einmal die mittlerweile fehlende Akzeptanz von Kutschen und insbesondere von Tieren in der Stadt mit den leider immer wieder kehrenden Hinweisen auf die beschädigten Pflasterflächen und die Verunreinigungen der Straßen.

 

Ratsherr Dr. Scharf stellt nochmals das besondere öffentliche Interesse an der Einführung einer sogenannten Wegebahn fest und betont, dass sich die CDU-Fraktion in keiner Weise dieser öffentlichen Diskussion entziehen will. Nach Darlegung der Sorgen und Nöte des Unternehmers Herrn Gensch müsse, sofern die Wegebahn in der vorgestellten Art und Weise nicht annehmbar sei, weiter verhandelt werden. Die Verwaltung habe in ihrer Vorlage alle zu beachtenden Punkte, wie Sicherheitsbelange, Stadtbild, Transportmöglichkeiten für ältere Menschen und die Tourismusförderung, richtig herausgearbeitet. Ratsherr Dr. Scharf sieht nach dem durchgeführten Abwägungsprozess grundsätzlich die Möglichkeiten für den Gelegenheitsverkehr durch die Wegebahn natürlich unter den bereits angeführten Einschränkungen im Routenverlauf als gegeben an. Hier lägen die Fakten durch die Abrufung auch der Meinungsumfragen der Organisationen klar vor und seien letztendlich für die Wegebahn als befürwortend zu werten.

 

Ratsherr Dörbaum stellt noch einmal klar, dass die jetzt stattfindende Diskussion bei einem Verschieben des Tagesordnungspunktes in die Mitteilung der Verwaltung nicht möglich gewesen wäre. Hinsichtlich der Gestaltung der Wegebahn führt er an, dass die Kutschen für die Lüneburger Bürger und den Tourismus in das Stadtbild gehörten und es daher umso schwieriger sei, die Wegebahn optisch ins Stadtbild tatsächlich einzupassen. Er hebt die Bemühungen des Unternehmers Gensch zur Aufrechterhaltung des Betriebes hervor. In der Vergangenheit musste bereits der Standort der Unterbringung der Kutschen von der Schlieffenkaserne in die Goseburg gewechselt werden mit der unglücklichen Maßgabe, die Pferde trotzdem morgens und abends weiter von bzw. nach Mechtersen zu transportieren. Lösungsalternativen könnten hier nur feste Stallungen im Stadtgebiet Lüneburg oder natürlich die Einführung einer Wegebahn sein. Der vorgelegte Antrag sei hier leider sehr fixiert auf die vorgestellte Bahn von mehr als 18 m Länge auf einer Route über u. a. die Heiligengeiststraße. Hier wäre seiner Meinung nach anzusetzen, um einen neuen Kompromiss zu erarbeiten. Ratsherr Dörbaum lobt die gute Erarbeitung der Vorlage mit klarer Herausstellung der rechtlichen Randbedingungen und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Im Weiteren wären dann Alternativlösungsvorschläge hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsbelange sowie auch eine bessere Einbindung ins Stadtbild erforderlich.

 

Ratsherr Pauly beantragt gemäß § 16 der Geschäftsordnung des Rates die Anhörung des Unternehmers Herrn Gensch.

 

Der Vorsitzende, Herr Löb, erklärt dazu, dass nach der Abarbeitung der Rednerliste auch Herr Gensch zu dieser Thematik Stellung nehmen könne.

 

Ratsherr Kuhn stellt noch einmal die positiven und negativen Stellungnahmen der Organisationen dar und erklärt, dass sich daraus eindeutig der weitere Gesprächsbedarf ableiten ließe. Er stellt die Frage an Stadtrat Moßmann, ob die Wegebahn überhaupt zur Weihnachtszeit die Innenstadt mit dem Hintergrund der zu beachtenden Sicherheitsbelange befahren könne.

 

Ratsherr Pols weist im Rahmen dieser stattfindenden Diskussion nochmals darauf hin, dass diese auch unter Tagesordnungspunkt 5 hätte geführt werden können. Er möchte weiterhin festhalten, dass es sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handele. Für die Wegebahn stellt er noch einmal deutlich für die CDU-Fraktion heraus, dass ein Kompromiss gefunden werden müsse.

 

Ratsherr Blanck hält die sachlichen und fachlichen Faktoren in der Verwaltungsstellungnahme für gut herausgearbeitet. Sie fuße auf den zu berücksichtigenden sicherheitstechnischen und verkehrlichen Belangen. Einwände sieht er in einer nötigen veränderten Gestaltung, wobei eine Synthese von Klassik und moderner Technik angestrebt werden solle.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge stellt nochmals heraus, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die Möglichkeit vorsehe, eine Entscheidung von Rat oder Verwaltungsausschuss herbeizuführen. Die durchgeführte Bürgerversammlung habe die Erforderlichkeit einer Anfrage an Politik und Rat gezeigt. Die erforderlichen Stellungnahmen wurden durch die Verwaltung abgefragt, die Sicherheits- und verkehrlichen Belange ordnungsgemäß abgewogen und die erforderliche Gesamtstellungnahme an die Landesnahverkehrsgesellschaft abgefasst. Die Verwaltung hat sich rechtlich dabei durch eine Lüneburger Kanzlei beraten lassen. Der weitere Weg ist in der Vorlage klar dargestellt und die Entscheidungsaufteilung bezüglich Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr aufgezeigt. Die Entscheidung könne jetzt gemeinsam getroffen werden; der Wille sei dazu bereits mehrheitlich zu erkennen.

 

Der Vorsitzende, Herr Löb, erteilt dem Unternehmer, Herrn Gensch, das Wort.

 

Herr Gensch bedankt sich dafür und erläutert die maßgeblichen Punkte für seine persönliche Entscheidung zur Aufgabe des Kutschenbetriebes. Er sehe keine Möglichkeit mehr, den Aufwand zeitlich und finanziell zu tragen. Die zwingend erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten für die Pferde im Gebiet der Hansestadt Lüneburg haben sich für ihn leider nicht ergeben. Er beschreibt nochmals kurz das angedachte Fahrzeug der Wegebahn, welches aufgrund einzeln lenkender Achsen, entgegen den geäußerten Bedenken und Vergleichen mit einem Gelenkbus, leicht händelbar bliebe. Die äußere Gestaltung sei grundsätzlich anders als in der beispielhaften Präsentation vorgestellt und könne auch weiter modifiziert werden. Das Fahrzeug verfüge über ein Notaggregat, so dass ein Verzicht auf den Solarantrieb jederzeit möglich sei. Ebenso einsetzbar wäre ein kürzeres Fahrzeug, so dass auf Kompromissvorschläge eingegangen werde könne. Er betont sein Interesse am barrierefreien Transport von älteren Menschen und Behinderten und bekräftigt seinen Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung. Bis zu einer Entscheidung sichert er die Erhaltung des Kutschenbetriebes zu.

 

Der Vorsitzende, Herr Löb, weist Herrn Gensch auch auf die unternehmerische Seite seiner Entscheidung hin und dass in vergleichbaren Städten, wie u. a. Münster, die Rentabilität auch der Wegebahn in Frage gestellt werde.

 

Zur Beantwortung der Frage von Ratsherrn Kuhn nach den Möglichkeiten der Streckenführung der Bahn anlässlich z. B. des Weihnachtsmarktes erläutert Stadtrat Moßmann wie in der Vorlage aufgeführt, dass hier die Routenführung für diese Veranstaltungszeit dem ÖPNV angeglichen würde. Zum Weihnachtsmarkt sind mittwochs und samstags die Strecken innerhalb der Fußgängerzone Rosenstraße und An den Brodbänken sowie im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Bardowicker Straße/Am Ochsenmarkt im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht zum Befahren freigegeben. Gleiches gelte zu den verkaufsoffenen Sonntagen. Er bedankt sich abschließend bei Herrn Gensch, dass dieser auch eine von Werbeflächen freigehaltene Wegebahn einsetzen möchte und für die Zustimmung zur Fristverlängerung für die Stellungnahme an die LNVG bis zum 30.11. des Jahres. Herr Moßmann stellt nochmals klar, dass ein Anspruch des Unternehmens auf die Nutzung der Kutschenroute mit der Bahn aus seiner Sicht nicht bestehe. Diese Aussage wurde von den durch die Verwaltung zur weiteren Überprüfung beauftragten Rechtsanwaltskanzleien bestätigt.

 

Der Vorsitzende, Herr Löb, schließt an diesem Punkt die Aussprache und lässt die Ausschüsse gemeinsam abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

a)              Auf die Anhörung der LNVG eine Stellungnahme im Sinne der Ausführungen unter 4a) zu verfassen und zu versenden. Das Genehmigungsverfahren für den Linienverkehr wird als nicht entscheidungsreif angesehen, weil insbesondere der von Herrn Gensch beantragten Streckenführung unter verkehrlichen Aspekten nicht zugestimmt werden kann.

 

b)              Die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr gemäß der Ausführungen unter 4b) zu erteilen, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigung mit den erforderlichen Nebenbestimmungen zu versehen.

 

 

c)              Die sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, insbesondere die evtl. erforderliche Genehmigung nach § 46 StVO eingehend zu prüfen und hierbei die Belange der Hansestadt Lüneburg sowie die eingegangenen Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere kann für jene Streckenabschnitte keine Genehmigung erteilt werden, die auch beim Linienverkehr nicht genehmigungsfähig sind (s. 4a)).

 

 

Die Ausschüsse folgen mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bei 6 Enthaltungen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen: