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Beratungsinhalt:
Herr Gerling stellt den Antrag des Stadtjugendrings vor. Dabei wird deutlich, dass der Antrag anders gemeint, als von Verwaltung und Politik verstanden wurde. Die beantragen 6.500,- € sollen zusätzlich zu den bereits im Haushalt vorgesehenen 6.000,- € bewilligt werden, um zu den laufenden Projekt- und Betriebskosten auch noch eine zusätzliche unterstützende Kraft auf z.B. 450,- € Basis beschäftigen zu können.
In der sich anschließende Diskussion wird deutlich, dass die bisher bewilligten 6.000,- € bereits Kosten für eine unterstützende Kraft beinhalten sollten und nicht erkennbar ist, für welche Projekte und Betriebskosten das Geld bisher ausgegeben wurde und ob dies immer so sinnvoll war. Außerdem wurde die Unterstützung bereits im letzten Jahr angeboten einen Bundesfreiwilligendienstler zur Unterstützung einzustellen. Dass im letzten Jahr keine geeignete Kraft gefunden werden konnte, lag einfach am Angebot, aber nicht am fehlenden Willen. Diese unterstützende Maßnahme wird aber natürlich auch für das kommende Jahr weiterhin angeboten.
Man einigt sich darauf, den Antrag so zu werten, wie er im Wortlaut zu verstehen ist, nämlich dass der Betrag von 6.500,- € nicht zusätzlich, sondern ausschließlich beantragt wird. Beschluss: Dem Antrag des Stadtjugendrings auf einen Zuschussbetrag von insgesamt 6.500,- € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: Enthaltungen: 2 |
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