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Auszug - Sachstandsbericht zur Altablagerung Schomakerstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2013    
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5404/13 Sachstandsbericht zur Altablagerung Schomakerstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Herr Schulz trägt vor, dass die Verwaltung bis zum Jahre 2011 keine Kenntnis darüber hatte, dass es nördlich der Schomakerstraße eine Altablagerung gibt. Durch detaillierte Recherchen im Stadtarchiv wurde eine Karte aus dem Jahr 1905 gefunden, in der noch eine Tongrube auf dem Areal eingezeichnet war. Auf jüngeren Karten war diese Tongrube nicht mehr ersichtlich. Da die Stadt Lüneburg um das Jahr 1923 Erbpachtverträge für Grundstücke in der Schomakerstraße geschlossen hat, wird vermutet, dass die Tongrube 1923 bereits verfüllt war. Untersuchungen ergaben, dass Industrieabfälle wie Gießereisande, Bauschutt, Ziegelreste und Schlacken – vermutlich aus dem Lüneburger Eisenwerk – dort abgelagert wurden.

 

Die Altablagerung wurde bodenschutzrechtlich durch ein Ingenieurbüro untersucht. Die Kosten der Untersuchung betrugen 35.700 €: Die Maßnahme wurde mit 75 % aus Landesmitteln gefördert.

 

Zunächst wurde das Ausmaß der Auffüllung untersucht. Die tiefste Stelle der Tongrube liegt etwa 8 m tiefer als der angrenzende Spielplatz am Quellenweg. Es wurden 63 Bodensondierungen durchgeführt und 7 Grundwassermessstellen errichtet sowie 7 Bodenmischproben analysiert. Zusätzlich wurden Äpfel aus einem der betroffenen Gärten beprobt. Im Grundwasser wurden keine bedenklichen Verunreinigungen gefunden. Ergebnis der Untersuchungen ist, dass keine akute Gefahr nach § 4 Bundesbodenschutzgesetz besteht, aber Vorsorgemaßnahmen gem. § 7 Bundesbodenschutzgesetz geboten sind. 

 

Am 08.03.2013 wurden die Anwohner in einer Bürgerversammlung, an der auch Mitarbeiter des Lüneburger Gesundheitsamtes teilgenommen haben, über das Untersuchungsergebnis und die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen informiert.

 

Folgende Vorsorgemaßnahmen sollen angeordnet werden:

  1. Es dürfen keine Gartenbrunnen gebohrt werden.
  2. Die abgelagerten Abfälle sollen mindestens mit einem halben Meter sauberer Erde abgedeckt sein – sofern der Boden gärtnerisch oder zum Spielen genutzt wird.
  3. Es soll nicht tief gegraben werden. Der Aushub ist – sofern er dennoch anfällt – als Sonderabfall zu entsorgen.
  4. Es darf kein Wohngebäude errichtet werden.

 

Herr Schulz weist darauf hin, dass eine Gefahr von dem angrenzenden Kinderspielplatz zu keiner Zeit ausgegangen ist, da das Gelände des Kinderspielplatzes mit einer mindestens 3 m hohen Bodenschicht abgedeckt ist.

 

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Schulz beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 UA_20131107_Altablagerung_Schomakerstraße (8529 KB) PDF-Dokument (4573 KB)