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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.10.2013    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

 

TOP 7.1   Sicherstellung Spiel- und Trainingsbetrieb der LSK Hansa Jugendmannschaften

 

Erster Stadtrat Koch berichtet, dass auf Einladung der Stadt am 01.10.2013 ein Abstimmungsgespräch mit allen in Lüneburg ansässigen Fußballvereinen stattgefunden hat.

 

Die Vertreter aller Vereine haben deutlich gemacht, dass auch zukünftig jeder jugendliche Fußballspieler seine Sportart in Lüneburg wird ausüben können. Um den Spiel- und Trainingsbetrieb der LSK Hansa Jugendmannschaften sicherzustellen haben sechs Sportvereine sich bereiterklärt, einen Teil dieser Mannschaften auf ihren Fußballplätzen aufzunehmen.

 

In seiner Funktion als Kreisvorsitzender des NFV Lüneburg sah sich Herr Christian Röhling in der Verantwortung, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Er wollte daher alle zur Unterstützung bereitwilligen Fußballvereine zu einer kleinen Gesprächsrunde einladen. In dieser sollen dann die für den Spielbetrieb notwendigen Details besprochen werden.

 

 

 

TOP 7.2   Mitbenutzung der Schulsportplätze Christiani-Schule und Herderschule durch Sportvereine

 

Erster Stadtrat Koch gibt Kenntnis davon, dass bei der Nutzung von Schulsportplätzen Bedingungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung einzuhalten sind. Da der Schulsportplatz Christiani-Schule sich in unmittelbarer Nähe zu einem reinen Wohngebiet befindet, sollte aus immissionsrechtlicher Sicht die Nutzung wie folgt begrenzt werden:

 

Wochentags (Montag-Samstag) um 20.00 Uhr enden,

Sonn- und Feiertags, Nutzung zwischen 09.00 und 20.00 Uhr (jedoch nicht mehr als 4 Stunden).

 

Eine vereinsmäßige Mitbenutzung des Schulsportplatzes Herderschule kommt hingegen aufgrund der geringen Entfernung von nur 30 m zu den nächsten Wohnhäusern, nicht in Betracht.

 

 

 

 

 


Beschluss: