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Auszug - Resolution: Ganztagsschule stärken, Schulsozialarbeit sichern; Kooperationsverbot aufheben; Einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage abschaffen (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2013    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5280/13 Resolution: Ganztagsschule stärken, Schulsozialarbeit sichern; Kooperationsverbot aufheben; Einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage abschaffen (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT II
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete LOTZE begründet das Ziel der Resolution, mit der Kinder gefördert und soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden sollen.

Im Schulausschuss sei ausführlich über die Stärkung der Schulsozialarbeit beraten worden. Unabhängig von der Schulform müsse Schulsozialarbeit angeboten werden. Ende 2014 laufe das Bildungs- und Teilhabepaket aus und es sei noch nicht bekannt, ob es weitere Förderungen geben werde.

Auch müssen die Ganztagsschulen weiter gestärkt werden, um Kinder besser individuell fördern zu können. Der Ausbau der Ganztagsschule halte nicht Schritt mit der Nachfrage. So wünschen 70 % der Eltern Ganztagsschulen. Dadurch können Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden. Zudem wirke es sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus, da gut ausgebildete Eltern ihrem Beruf nachgehen, Steuern entrichten und sich eine lebenssichernde Rente erarbeiten können.

Das Kooperationsverbot habe sich nicht bewährt, daher spreche sie sich für ein Kooperationsgebot aus. Aus diesem Grunde werde der Bund aufgefordert, dass Kooperationsverbot aufzuheben, um wieder direkt in die Bildung investieren zu können.

Des weiteren müsse die einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage abgeschafft werden, die jährlich 3 Mio. € für die Hansestadt Lüneburg betrage. Diese Mittel möchte die Hansestadt Lüneburg in die Infrastruktur und die Bildung investieren.

 

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, warum die Resolution die Verantwortung verschiebe und es sich um einen Scheinantrag handle.

Laut Art. 4 des Grundgesetzes stehe die Schulaufsicht unter Aufsicht des Landes. Im Niedersächsischen Schulgesetz sei verdeutlicht, dass für die Personalkosten das Land Niedersachsen und für die Sachkosten die Kommune zuständig sei. Vor einigen Jahren haben der Bund und die Bundesländer die Zuständigkeiten nochmals festgeschrieben. So dürfen finanzielle Mittel des Bundes nicht direkt an die Kommunen durchgeleitet werden.

In der Ratssitzung am 30.05.2013 sei bereits nach Auslaufen des Gesetzes zur Schulsozialarbeit über das Thema diskutiert worden.

Die Schulsozialarbeit sei Ländersache und so könne die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen ihre Landtagsabgeordneten auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Förderung ansprechen.

Eine Aufhebung des Kooperationsverbotes, in dem die Aufgabenverteilung von Land und Bund geregelt sei, setze eine Grundgesetzesänderung voraus.

 

Ratsherr NOWAK schildert, dass das Kernproblem des Kooperationsverbots sei, dass die finanzstarken Länder von dem Verbot profitieren und die finanzschwachen Ländern keinen Vorteil erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag erteilt, dass Kinder zu fördern und soziale Benachteiligungen abzuschaffen seien. Das Kooperationsverbot wirke diesem Auftrag jedoch entgegen. Es werde ein Kooperationsgebot benötigt, damit Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen können, um Kindern die gleichen Möglichkeiten zu verschaffen.

Es müsse einheitlich verfahren werden, so dass nicht nur das Land Niedersachsen angesprochen werden müsse, sondern die Bundesregierung. Es gebe 7,5 Mio. Analphabeten, 17 % der 17 bis 29jährigen seien ohne Berufsausbildung und 60.000 ohne eine Lehrstelle und einen Schulabschluss. Daher habe die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen diese Resolution formuliert.

Schulsozialarbeiter seien als Berater, Kulturmittler, Tröster, Helfer, Sorgenanhörer, Ideengeber usw. tätig und werden deshalb an allen Schulen in Deutschland benötigt.

 

Ratsfrau SCHELLMANN pflichtet Beigeordneter Lotze bei, dass Kinder gefördert werden müssen und keine Benachteiligung erfolgen dürfe. Trotzdem sei sie der Ansicht wie Ratsherr Dr. Scharf, dass durch die Resolution die Verantwortung verschoben werde.

Bund, Länder und Kommunen müssen Gespräche führen, um einen Lösungsweg für die Zuständigkeit zu finden. Aus ihrer Sicht sei dazu die Resolution aber nicht der richtige Weg.

Da eine schnelle Lösung gesucht werde, sei die Aufhebung des Kooperationsverbotes, die eine Grundgesetzänderung voraussetze, nicht der richtige Weg.

Durch die einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage habe der Bund im Jahr 2012 13,6 Mrd. € erzielt. Aufgrund der hohen Einnahmen könne über eine Abschaffung der einigungsbedingten Gewerbesteuerumlage nachgedacht werden. Dies dürfe sich jedoch nicht nur auf die Kommunen auswirken, sondern auch die Bürger müssen Berücksichtigung finden.

 

Beigeordneter PAULY spricht sich für die Aufhebung des Kooperationsverbotes aus. Aus Sicht einer wirtschaftlich relativ starken Kommune sei es nachvollziehbar die einigungsbedingte Gewerbesteuer abschaffen zu wollen, aus volkswirtschaftlicher Sicht sei dies jedoch der falsche Weg. Durch diese Steuer solle ein Ausgleich zwischen den Kommunen mit infrastrukturellen ungleichen Bedingungen realisiert werden.

Er kritisiert an der Resolution die Stärkung der Ganztagsschule, da die gebundene Ganztagsschule kinderrechtlich problematisch sei.

 

Beigeordneter DÖRBAUM wendet bezüglich der Aufhebung des Kooperationsverbotes ein, dass auch die Durchreichung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich gewesen sei, so dass auch eine Aufhebung des Kooperationsverbotes möglich sein sollte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches Ratsherr Nowak ansprach, müsse umgesetzt werden, was bedeute, dass das Bildungs- und Teilhabepaket fortgesetzt werden müsste.

Die Einnahmen aufgrund der einigungsbedingten Steuerumlage verbleiben zu zwei Drittel im Bundeshaushalt. Diese Mittel werden vor Ort für den Ausbau und die Sanierung der Schulen benötigt.

 

Ratsfrau VON STERN weist darauf hin, dass es wichtig sei, dass eine finanzielle Unterstützung schnell zugesagt werde. Als Juristin wisse sie, dass eine Grundgesetzänderung ein langwieriger Prozess sei und somit nicht der richtige Weg.

Es solle ein Netzwerk für Schulsozialarbeiter gegründet werden, wodurch neue Projekte, die immer nur zeitlich begrenzt gefördert werden, entstehen können.

An Beigeordneten Pauly gewandt erläutert Ratsfrau von Stern, dass sich die Nachfrage der Eltern in Höhe von 70 % auf die offene Ganztagsschule beziehen. Man befinde sich in einer Umbruchsphase und die gesellschaftlichen Veränderungen benötigen Zeit. Zudem müsse zwischen der Ganztagsschule, die sie befürworte, und dem Nachgehen von Freizeitaktivitäten der Schüler ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt werden.

 

Ratsherr NEUBAUER merkt an, dass die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen mit der Resolution nicht das Ziel verfolge, finanzielle Mittel, die für die neuen Bundesländer wichtig seien, nicht mehr zur Verfügung stellen zu wollen. Jedoch werden bis 2019 50 Mrd. € dieser Mittel für die Reduzierung des Schulden des Bundeshaushaltes verwendet werden. Die jetzige Solidarität finanziere hauptsächlich den Bund anstatt die Kommunen in den neuen Ländern. Diese Mittel, die aufgrund der einigungsbedingten Gewerbesteuerumlage im Bundeshaushalt verbleiben, müssen in den zahlenden Kommunen verbleiben. Die Mittel, die aufgrund der Solidarität benötigt werden, werde die Hansestadt Lüneburg weiterhin zahlen. Die im Bundeshaushalt verbleibenden Mittel könne die Hansestadt Lüneburg sinnvoller vor Ort verwenden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Resolution wird mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/RENTNER, einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RENTNER und einer Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.

 

(V)