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Beratungsinhalt:
Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, erläutert das Jahresergebnis 2012. In Niedersachsen gibt es einige defizitäre Kliniken. Das Lüneburger Krankenhaus gehört zum Glück noch nicht dazu. Jedoch stellt jede weitere Tarifsteigerung und nicht entsprechende Steigerung der Krankenhausentgelte ein Finanzierungsproblem dar.
Ratsherr Bartels fragt, ob das sehr stark ausgelastete OP-Personal aufgestockt wird. Herr Dr. Moormann erklärt, dass der OP-Bereich zurzeit sehr hoch frequentiert wird und die Spitzenzeiten und krankheitsbedingten Ausfälle mit Zeitarbeitern abgedeckt werden. Bis Ende dieses Jahres werden mehr Festangestellte eingestellt, so dass auf weniger Zeitarbeiter zurückgegriffen werden muss. Beigeordneter Pauly möchte wissen, wie die Bewerbungssituation im Rahmen der Personalgewinnung aussieht. Herr Dr. Moormann führt aus, dass die Situation im Städtischen Klinikum eigentlich noch ganz gut ist. Andere Kliniken müssen häufig auf Honorarkräfte zurückgreifen, die deutlich teurer sind als Zeitarbeiter oder Festangestellte. Fachärzte für Nischenbereiche sind eindeutig schwieriger zu gewinnen. Herr Sauer ergänzt, dass vor 10 Jahren über die Gründung der Pflegefachschule diskutiert wurde. Von 50 Absolventen in diesem Jahr hat der Konzern Gesundheitsholding 22 übernommen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 98.500,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 166.467,50 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 98.500,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 166.467,50 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
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