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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 "Vor der Roten Bleiche" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2013    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5263/13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 "Vor der Roten Bleiche"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Hölter, Hanne  Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die Chronologie des Bauleitplanverfahrens für diesen vorhabenbezogenen B-Plan ein. Ausgeführt wird, dass zwischenzeitlich der städtebauliche Vertrag abgeschlossen wurde. Auch wurde die Abwägung vorgenommen, über die heute im Ausschuss befunden werden soll.

Gebeten wird der Ausschuss heute um eine empfehlende Beschlussfassung für VA und Rat, so dass der B-Plan als Satzung beschlossen werden kann.

Sie bringt in Erinnerung, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans verbunden war mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Umweltbericht. Ebenso wurde eine FFH Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Hinsichtlich der Kostenfrage wurde im Vertrag mit dem Investor eine Regelung dergestalt getroffen, dass alle Kosten beim Investor verbleiben bzw. der Stadt erstattet werden. In Erinnerung wird in diesem Zusammenhang gebracht, dass Gutachten u. ä. in der Regel von der Stadt Lüneburg beauftragt und die entstanden Kosten zur Erstattung angefordert werden. Alle im B-Plan-Verfahren sonstigen durchzuführenden Untersuchungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt und abgearbeitet.

 

Bereichsleiter Eberhard geht ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) näher auf die Inhalte des B-Plans ein. Ziel des B-Plans war es u. a. auch eine Neuordnung der Verkehrsanbindung für die Firmen Fuller und Lidl an die Willy-Brandt-Straße vorzunehmen. Abgehandelt wurde hierbei auch die Anlegung von Lkw-Aufstellplätzen außerhalb des eigentlichen Firmengeländes der Firma Fuller. Der Standort des geplanten Forschungsgebäudes wird aufgezeigt. Eingegangen wird auch auf die Sicherung der Grünbereiche sowie auf den Uferbereich und den vorhandenen Baumbestand.

Die zu erstellende Lärmschutzwand ist mit den betroffenen Anliegern abgestimmt. Seitens der Anlieger ist zu dem B-Plan keine Stellungnahme eingereicht worden.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt ergänzend an, dass aufgrund der Tatsache, dass keine neuerlichen Bedenken seitens der Anlieger vorgetragen wurden, Planreife gemäß § 33 BauGB gegeben war, so dass seitens der Stadt für das geplante Vorhaben zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt werden konnte. Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass zwischenzeitlich auch ein erster Spatenstich symbolisch getätigt wurde.

 

Ratsfrau Schellmann  möchte wissen, ob im Zuge der Neugestaltung des Einmündungsbereiches ein in der Nähe verlaufende Fußgängerquerung mit Ampelanlage weiterhin bestehen bleiben wird.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt auf, dass diese Fußgängerquerung verlegt wird.

 

Ratsherr Löb möchte wissen, ob die neue Ampelanlage auch fahrradtauglich ausgestaltet wird.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass Radfahrer grundsätzlich über die Fußgängerampel mitgeführt werden sollen.

 

Bereichsleiterin Hesebeck ergänzt, dass es hierzu einer konkreteren Detailplanung bedarf.

Grundsätzlich ist jedoch vorgesehen, dass der querende Radfahrer abzusteigen hat und als Fußgänger die Straße queren soll.

 

Ratsherr Löb bittet darum, dass noch einmal geprüft wird, ob Radfahrer nicht parallel ohne absteigen mit über die Straße geführt werden können. Er geht davon aus, dass zukünftig auch Mitarbeiter der Firma Fuller verstärkt mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren werden.

Des Weiteren bittet er um eine Aussage, ob hinsichtlich der Eisenbahnbrücke zwischenzeitlich eine denkmalrechtliche Beurteilung vorliegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt zur Brücke aus, dass eine denkmalrechtliche Beurteilung noch nicht vorliegt, aber dass seitens der Firma Fuller ein Antrag auf Abriss der Brücke zwischenzeitlich gestellt wurde. Dieser Antrag wurde zuständigkeitshalber beim Landkreis eingereicht, der diese Frage auch zu prüfen habe. Hingewiesen wird darauf, dass sich das Brückenbauwerk außerhalb des Geltungsbereiches des hier in Rede stehenden B-Plans befindet.

 

Ratsherr Pauly geht ein auf die Aussagen im Umweltbericht hinsichtlich des Hochwasserschutzes. Für ihn stellt sich die Frage, wie ein solcher Hochwasserschutz aussehen wird.

Hinsichtlich der Flächenversiegelung durch die anstehenden Baulichkeiten merkt er an, dass er einen vorzunehmenden Ausgleich in diesem Bereich für unzulänglich hält und insofern sich gegen die vorgesehen Maßnahmen aussprechen würde.

 

Ratsherr Kuhn geht ein auf die vorgesehenen Wartepositionen für den Anlieferungsverkehr durch Lkw für die Firma Fuller. Für ihn wäre von Interesse zu erfahren, ob die Firma Tag und Nacht Anlieferungsverkehr hat und wie ggf. die Frage einer Beeinträchtigung durch Lärm für die Anlieger geregelt sei.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass die Wartepositionen für Lkws bewusst sowohl weg von der Straße als auch von der gegenüberliegenden Wohnbebauung vorgesehen seien.

 

Ratsherr Schuler verdeutlicht, dass anhand der Tatsache, dass von den Anliegern keine Einwendungen vorgetragen wurden, es sich zeigt, dass es sich um eine gelungene Planung handelt. Für seine Fraktion sprechend kann er insofern feststellen, dass die Planung durchweg positiv begleitet wird zumal einerseits die FFH-Flächen weiterhin geschützt bleiben und andererseits die Firma Fuller auch weiterhin die Möglichkeit hat, sich an diesem Standort weiterzuentwickeln.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 150_Vor der Roten Bleiche (311 KB)