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Auszug - Altenbrückerdamm Neubau eines Wohngebäudes mit Carportanlage Bauantrag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2013    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5234/13 Altenbrückerdamm
Neubau eines Wohngebäudes mit Carportanlage
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindner, Stephan
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass seit Jahren von unterschiedlichen Investoren geplante Bauvorhaben in der Bauverwaltung vorgestellt wurden, über die teilweise auch im Ausschuss beraten wurde. Die Situation war jedoch immer dergestalt, dass letztendlich die Investoren mit ihren unterschiedlichen Bauvorhaben nicht zum Zuge kamen, da ein Erwerb der erforderlichen Fläche am Altenbrückerdamm in der Regel am Kaufpreis, den die DB AG angesetzt hat, gescheitert sei.

Jetzt ist jedoch eine andere Konstellation eingetreten. Ein Investor ist bereits Eigentümer dieser Fläche und hat für die Bebauung des Areals im vorderen Bereich (Einmündung Altenbrückertorstraße) eine Bauvoranfrage für ein Bürogebäude und für den hinteren Bereich (Altenbrückerdamm) einen Bauantrag für ein Wohngebäude  gestellt.

Zu beiden Vorhaben fehlt noch ein entsprechendes Lärmgutachten. Auch soll die DB AG als unmittelbarer Nachbar noch beteiligt werden, bevor über beide Anträge beschieden wird.

In Erinnerung bringt sie, dass vom Investor im Vorgriff auf dem Areal Baumfällungen vorgenommen wurden, die zu einer in der Öffentlichkeit heftigen Diskussion geführt habe. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Antragstellung wurden im Vorfeld bereits Gespräche mit dem Investor dahingehend geführt, dass im Zuge der Baumaßnahmen auf dem Areal entsprechende Ersatzbaumpflanzungen vorzunehmen sind.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, dass beide vorzustellenden Bauvorhaben gemeinsam vorgestellt und beraten werden sollen.

 

 

Wohngebäude

 

Herr Lindner – Bereich 63 – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) näher auf das geplante Bauvorhaben ein. Auf dem ca. 1.650 m² großen  Areal  soll ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen entstehen. Vorgesehen sind 9 unterschiedlich große Wohneinheiten (WE). Das Gebäude soll ein flachgeneigtes Dach erhalten und voll unterkellert werden. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 320 m². Für das Gebäude ist ein Stellplatznachweis eingefordert worden. 13 Stellplätze wurden nachgewiesen bei einem Stellplatzschlüssel von 1,45/WE.

Das angesprochene Areal befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen B-Plans, was bedeutet, dass sich Art und Maß der baulichen Nutzung sich nicht aus Festsetzungen eines B-Plans ableiten lassen. Insofern sind die Regelungen des § 34 BauGB anzuwenden, wonach sich hier entstehende Baulichkeiten an der umgebenden Bebauung zu orientieren haben.

Aufgezeigt wird anhand der entlang des Altenbrückerdamms vorhandenen Bebauung, dass der Baukörper diese Vorgaben einhalten wird.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der vorgesehene Baukörper sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich zulässig ist. Alle sonstigen zu beachten Kriterien wurden eingehalten.  Einziges noch näher zu untersuchende Kriterium ist, dass aufgrund der Bahnnähe noch ein schalltechnischer Nachweis zu erbringen sein wird.

 

 

Bürogebäude

 

Herr Lindner – Bereich 63 – zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) eine perspektivische Darstellung des geplanten Bürogebäudes auf. Vorgesehen ist eine 3-geschossige Bauweise, welches im Kreuzungsbereich mit einem Staffelgeschoss versehen ist. Auch dieses Gebäude überschreitet weder in der Höhe noch in der Geschossigkeit umliegende vorhandene Gebäude. Der nördliche Gebäudeteil ist aufgeständert, so dass im Erdgeschossbereich die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden können. Das Baugrundstück hat eine Größe von 1.800 m², die Hauptnutzfläche des Bürogebäudes soll 1.400 m² betragen. Pro 35 m² Nutzfläche ist 1 Stelllatz nachzuweisen, was in der Summe bedeutet, dass 40 Stellplätze anzulegen sein werden.

Für das Bauvorhaben liegt eine Bauvoranfrage vor mit den Fragestellungen überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit und zur Anzahl der Stellplätze. Nur diese Fragen sind zu beantworten. Nach Prüfung kann festgestellt werden, dass alle Kriterien eingehalten werden und die Voranfrage insofern positiv beschieden werden kann.

Das Bürogebäude soll in einem Bereich errichtet werden, der mischgebietsähnlichen Charakter hat und insofern die Art der Nutzung als Büroräume zulässt.

In diesem Bereich ist sowohl eine offene als auch ein geschlossene Bauweise zulässig.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob es jetzt noch Bäume und Sträucher auf dem Areal gibt, die geschützt werden sollten. Auch möchte sie wissen, warum bei dem Wohngebäude der Stellplatzschlüssel mit 1,45/WE vorgegeben sei. Nach ihrer Ansicht wäre es zumindest überlegungswert, auf 1,25/WE runterzugehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann betont, dass es zwar denkbar wäre, den Stellplatzschlüssel auf 1,25 oder 1/WE zurückzunehmen. Realistischer ist es jedoch, hier  von 1,45 bzw. 1,5/WE auszugehen. Dargestellt werden im Vergleich die unterschiedlich anzuwendenden Schlüssel nach Innenstadtlage oder Außenbereichen und nach Wohntyp, die festzulegen sind. Der hier gewählte Schlüssel von 1,45/WE stellt einen für diesen Bereich realistischen Mittelwert dar.

Bezogen auf das Bauvorhaben bedeutet dies, dass für 9 Wohnungen 13 Stellplätze vorzuhalten sein werden.

 

Ratsfrau Puschmann ergänzt, dass ihre Überlegungen, den Stellplatzschlüssel zu reduzieren darin begründet sind, dass sowohl Bahnhof als auch Innenstadt fußläufig gut zu erreichen sind.

 

Ratsherr Manzke versteht nicht, warum man sich über eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels Gedanken macht. Der Investor hat den Stellplatzschlüssel von 1,45/WE ins Spiel gebracht. Seiner Intension sollte gefolgt werden.

 

Herr Lindner – Bereich 63 – geht auf die Nachfrage nach noch erhaltens- und schützenswerten Bäumen und Sträuchern näher ein. Auf den Baugrundstücken selbst ist kein erhaltenswerter Baumbestand mehr vorhanden. Die Baumreihe entlang des Straßenzuges „Altenbrückerdamm“ steht auf einem Grundstücksstreifen, der im Eigentum der Stadt steht. Die rückwärtigen Bäume wiederum stehen auf dem Gelände der DB AG.

 

Ratsherr Kuhn findet die vorgestellte Bebauung gut. Das umliegende Gebiet erfährt durch diese Bebauung eine Aufwertung. Für ihn ist von Interesse, wie sich die verkehrliche Abwicklung darstellen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass die Erschließung der Baugrundstücke über das vorhandene Straßennetz erfolgen wird. Hier wird von untergeordneten zusätzlichen Verkehr auszugehen sein.

Der Einmündungsbereich zur Dahlenburger Landstraße wird auch nicht durch gesondert zu betrachtendes zusätzliches Verkehrsaufkommen aus dem Baugebiet „Wittenberger Bahn’“ belastet. Wie bereits mehrfach im Ausschuss dargestellt, erfolgt die verkehrliche Erschließung des Baugebietes über die im südlichen Bereich liegenden Brückenbauwerke.

 

Beigeordneter Pauly geht noch einmal darauf ein, dass eine Absprache dergestalt bestand, dass der zwischenzeitlich gefällte Baum stehen bleiben sollte. Seine Mutmaßung ist, dass das Grundstück durch die sich dadurch ergebene bessere Bebaubarkeit nicht unerheblich an Wert gewonnen habe. Seine Verärgerung hierüber bringt er noch einmal zum Ausdruck.

Die vorgesehene Bebauung hält er für klug und gute Ergänzung zur vorhandenen Bebauung. Er geht davon aus, dass eine dichte Bebauung an dieser Stelle sinnvoll ist.

Von Interesse ist für ihn, wie die Zu- und Abfahrt für Kraftfahrzeuge zu diesen Baugrundstücken geregelt wird.

 

Herr Lindner – Bereich 63 – zeigt anhand eines Lageplans die vorgesehenen Zu- und Abfahrten auf. Zu- und Abfahrt zur Altenbrückertorstraße wird nur durch rechts rein/rechts raus möglich sein.

 

Herr Burgdorff – ALA – regt an, dass sich die Situation vor Ort besser darstellen würde, wenn man an der Grundstücksgrenze zur Altenbrückertorstraße ausgerichtet vor die Bebauung zunächst eine Baumreihe pflanzen würde.

Er möchte wissen, ob es möglicherweise vom Bauherrn beabsichtigt ist oder es von seiten der Bauaufsichtsbehörde gesteuert werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass für das angesprochene Bürogebäude nur eine Bauvoranfrage vorliegt. Nach derzeitigem Planungsstand ist an dieser Stelle keine Baumreihe vorgesehen. Die Frage lässt sich im derzeitigen Stadium auch nicht beantworten, da mit der Bauvoranfrage nur vom Investor gestellte Fragen grundsätzlicher Art zu beantworten sind und keine Detailfragen.

 

Ratsfrau Schellmann geht ebenfalls noch einmal auf die vollzogene Baumfällung ein. Auch sie vertritt die Ansicht, dass durch die Beseitigung dieses schützenswerten Baumes eine im Sinne des Investor andere Bebauung ermöglicht wird, die etwas mit der gestiegenen Wertigkeit des Grundstückes zu tun habe.

Sie spricht sich deshalb dafür aus, dass bei derartigen Verstößen die Investoren/Bauherren  verpflichtet werden, an gleicher Stelle einen neuen großen Baum zu pflanzen. Anders ist derartigen Verstößen nicht beizukommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann schätzt die vorgetragenene Anmerkungen zu vollzogenen Baumfällung eher populistisch als juristisch hinterlegt ein. Um einen Baum juristisch im Bestand sichern zu können, bedarf es einer Baumschutzsatzung als Rechtsgrundlage, die wir für das Stadtgebiet nicht haben.

 

Ratsfrau Schellmann geht davon aus, dass der Schutz eines Baumes juristisch nicht unbedingt durch eine Baumschutzsatzung abgedeckt sein muss. Hier würde es juristisch auch andere Möglichkeiten geben.

 

Stadtbaurätin Gundermann bittet darum, dass diese bestehenden anderen Möglichkeiten dann auch benannt werden sollten, damit die Verwaltung abklären kann, ob dem so sei.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, um wie viel Bauteile es sich insgesamt handelt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand von Plänen, die einzelnen Bauteile mit den jeweils zugeordneten Stellplätzen.

Ergänzend wird ausgeführt, dass auch in dem Baugebiet „Wittenberger Bahn“ eine für diese Baugrundstücke vergleichbare Geschossigkeit vorgegeben ist.

Autofahrer auf der Altenbrückertorstraße können auf beiden Seiten damit deutlich mehrgeschossige Bebauung wahrnehmen.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, ob, wenn man die Dahlenburger Landstraße herunterkommt, die Sichtbeziehung auf die St. Johanniskirche beeinträchtigt bzw. unterbrochen wird. 

 

Beigeordneter Dörbaum weist auf davorliegenden Brückenbauwerke und Bäume hin, die möglicherweise schon jetzt eine Blickbeziehung beeinträchtigen. Wenn eine Beeinträchtigung ggf. wahrnehmbar sein könnte, müsste der Betrachter sich schon oberhalb des Einmündungsbereiches der Straße „Am Schwalbenberg“ befinden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man sich hier noch im Stadium der Bauvoranfrage befindet. Die Anregung einer möglichen Beeinträchtigung zur St. Johanniskirche wird aufgenommen und geprüft.

 

Ratsfrau Schellmann geht auf die vorgesehene überbaute Fläche des Wohngebäudes ein. Bezogen auf die gegenüberliegende Bebauung erscheint ihr diese als ziemlich groß.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass auf der gegenüberliegenden Seite mehrgeschossiger Wohnungsbau steht. Grundflächen- und Geschossflächenzahlen wurden abgeglichen. Der geplante Neubau überschreitet diese Vorgaben nicht. Der Baukörper fügt sich in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.

 

Ratsherr Löb merkt an, dass Intension seiner Fraktion sei, einen möglichst großen Bestand an noch vorhandenem Grün zu erhalten. Auch sollte ein möglichst großer Flächenbereich nicht versiegelt werden.

Die vorgestellte Planung vermittelt den Eindruck einer sehr massiven Bebauung unter optimaler Ausnutzung der Flächen aus Sicht des Investor. Beide Gebäude stellen eine sehr große Baumasse dar, die sich nach seiner Ansicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht widerspiegelt. Dort stehen denn doch eher schmale und kleinere Einzelhäuser.

Das geplante Wohngebäude ist von seiner Art zu breit und zu massiv. Auch ist die vorgesehene neoklassische Fassadengestaltung nicht passend. Die Dachgestaltung wird eine solare Nutzug nicht ermöglichen. Zwei einzelne, querstehende, kleinere Gebäude wären eine bessere Lösung.

In einer solchen dichten Innenstadtlage wird auch die geforderte Stellplatzanzahl als zu hoch angesehen.

Zukünftige Nutzer innenstadtnaher Wohnungen werden in zunehmendem Maß auf die Benutzung eines Fahrzeuges verzichten, zumal hier zusätzlich eine optimale Bahnanbindung besteht.

Die geforderte Anzahl von Stellplätzen sollte deutlich verringert werden. Auch sollte die Baumasse der geplanten Baulichkeiten so reduziert werden, dass sie sich dem auf der anderen Straßenseite tatsächlich vorhandenen Bauvolumen anpasst.

Nicht erkennbar ist für ihn, wo die Zu- und Abfahrten für die Fahrzeuge sich befinden werden. Auch liegt kein Plan vor, in dem schützenswerte Baumbereiche eingezeichnet sind. Ihm erschließt sich nicht, wie die Straßenbäume während der Bauphase geschützt werden sollen.

Zusammenfassend reichen ihm die vorgelegten und vorgetragenen Informationen für eine abschließende Beurteilung nicht aus. Die Verwaltung ist hier aufgefordert, nachzubessern und eine endgültige Beratung auf einen der nächsten Ausschusssitzungen zu vertagen.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass die eigentliche Sachbearbeitung auch zukünftig von der Verwaltung wahrzunehmen sei.

Im Ausschuss werden die jeweiligen Eckpunkte vorgestellt.

Hingewiesen wird darauf, dass der Ausschuss nicht über die vorgestellten Bauvorhaben zu beschließen habe, sondern diese nur zur Kenntnisnahme vorgestellt bekommt.

Verdeutlicht wird nochmals, dass auf der einen Seite der Bauantragsteller steht, der sagt, was er machen möchte. Auf der anderen Seite kann die Verwaltung jedoch nicht vorgeben, was sie gerne hätte.

Darzustellen ist seitens der Verwaltung, worauf der Antragsteller einen Rechtsanspruch hat. Dies wurde heute sowohl bezüglich der Bauvoranfrage als auch des Bauantrags sehr deutlich vorgetragen. Beide Prüfungen haben ergeben, dass der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine positive Bescheidung hat.

Aus vorgenannten Gründen spricht sie sich gegen eine Vertagung der Vorlagen aus. Sie bittet die Ausschussmitglieder nochmals, die beiden Baumaßnahmen mit den von der Verwaltung vorgetragenen Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beigeordnete Lotze führt aus, dass aus ihrer Sicht beide Bauvorhaben positiv zu sehen sind, da diese Ecke durch die geplanten Vorhaben nur gewinnen kann.

Zielsetzung sollte eine auch städtebaulich attraktive Bebauung sein. Aus diesem Grund wäre es für sie wünschenswert, dass versucht werden sollte auf den Investor dergestalt einzuwirken, dass die äußere Gestaltung des Wohngebäudes optisch an die Gestaltung des Bürogebäudes angepasst wird. Zwei Gebäude aus einem Guss würde sie für besser halten. Da es sich letztendlich jedoch um eine Geschmacksfrage handelt, bittet sie ihre Anmerkung als Anregung zu verstehen.

Insgesamt ist die Bebauung dieser Freiflächen mit den vorgesehenen Baukörpern positiv zu sehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass, wenn man sich auch mit dem Wohngebäude noch in dem Stadium einer Bauvoranfrage befinden würde, diese Anregung sicherlich eine Überlegung wert wäre.

Hier befindet man sich jedoch im Baugenehmigungsverfahren in dem die vorgesehene Bebauung bis ins Detail durchgeplant sei.

 

Beigeordneter Dörbaum geht ein auf die Anregung von Ratsherrn Löb. Auch er möchte wissen, inwieweit die Aufbringung einer Solaranlage auf den Dächern möglich erscheint.

 

Fachbereichsleiterin Böhme entgegnet, dass eine Prüfung nur dann vorgenommen werden würde, wenn der Investor einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Zwangsverpflichtung zur Aufbringung einer Solaranlage besteht nicht.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man dies beim Investor noch einmal nachfragen könnte. Wenn überhaupt, ist dies jedoch nur als eine Option zu verstehen.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, ob das zu Ehren gefallener Bahnbediensteter am Altenbrückerdamm stehende Denkmal von den vorgesehenen Bauvorhaben betroffen sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass das angesprochene Denkmal nördlich der Baugrundstücke steht und von den Baulichkeiten nicht betroffen sein wird.

 

Ratsherr Schuler hält die vorgestellte Planung für eine gute Ausnutzung einer innerstädtischen Baulücke. Die Bebauung dieser Fläche entspricht auch dem Ziel, einer Innenentwicklung einer Außenentwicklung den Vorrang zu geben. Er hält es nicht für Aufgabe des Ausschusses, über jeden einzelnen Baum im Ausschuss befinden zu müssen.

 

Ratsherr Heilmann merkt an, dass die Zielsetzung Innen- vor Außenentwicklung nur ein Ziel ist, was stadtentwicklungspolitisch verfolgt werden sollte. Unter Hinweis auf eine Aussage des Oberbürgermeisters aus dem Jahre 2010, dass dem Klimaschutz eine besondere Bedeutung mit der Zielsetzung zukommt, eine größtmögliche Reduzierung des CO²-Ausstoßes zu erreichen. Angestrebt wird als Fernziel eine CO²-Neutralität zu erreichen. Dazu wird es erforderlich sein, auch in der Stadt Lüneburg die Infrastruktur und die Bausubstanz langfristig diesen Anforderungen anzupassen.

Deshalb spricht auch er sich dafür aus, in einem Gespräch mit dem Investor darauf hinzuwirken, dass dieser in eine Überlegung eintritt, ggf. doch Solaranlagen für die geplanten Gebäude vorzusehen.

 

Herr Lindner – Bereich 63 – weist darauf hin, dass es sich hier um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren handelt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft hier im Wesentlichen Planungsrecht, Grenzabstand und Stellplätze. Es handelt sich hier um kein nach § 64 NBauO umfängliches Prüfverfahren, bei dem solche Dinge abzuprüfen wären. Diese Einschränkungen sind Ergebnis einer Novellierung der NBauO aus dem Jahre 2012.

Die damit einhergehende Vereinfachung im Genehmigungsverfahren sowohl für den Bauherrn als auch für die Bauaufsichtsbehörde fordert in der Konsequenz den Bauherrn bzw. Investor hinsichtlich seiner Planung des Bauvorhabens mehr Verantwortung ab.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass die CDU-Fraktion die vorgestellten Bauvorhaben positiv zur Kenntnis nimmt. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird insgesamt befürwortet, wenngleich an dieser Stelle der Schallschutz ein ernstes Thema bleiben wird.

 

Ratsfrau Schellmann hält die angeregte Parkplatzreduzierung für unrealistisch. Sie merkt an, dass durch das Bürogebäude letztendlich auch Arbeitsplätze geschaffen werden und insofern die von der Verwaltung vorgenommene Betrachtung hinsichtlich der Stellplatznachweise als realistisch einzuschätzen ist.

Sie merkt an, dass unter Betrachtung der auf der anderen Straßenseite des Altenbrückerdamms stehenden Gebäudes hier das geplante Bürogebäude zu hoch erscheint. Ein Ausgleich wäre für sie denkbar, wenn auf der südlichen Seite der Altenbrückertorstraße durch ein ähnlich hohes Bauwerk eine Torsituation entstehen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der B-Plan „Wittenberger Bahn“ Festsetzungen enthalte, die genau eine solche Bebauung zulassen würden.

Ergänzend aufgezeigt wird, dass auf der gegenüberliegenden Seite am Altenbrückerdamm die Bebauung teilweise ca. 2 m höher sei als die, die mit dem hier geplanten Büroneubau vorgesehen ist.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass dies zwar zutreffend sei, die Bebauung auf der anderen Straßenseite insgesamt jedoch aufgelockerter sei. Störend ist für sie, dass neben der hohen Grundflächenzahl zusätzlich das Gebäude auch sehr hoch sein wird.

 

Ratsfrau Puschmann hält die vorgesehene Bebauung insgesamt für gut, wenngleich es sich auch in gewisser Weise um eine Gradwanderung handelt. Die Innenverdichtung an dieser Stelle bedeutet letztendlich auch weniger Grün, was nach ihrer Ansicht teilweise wieder kompensiert werden könnte, wenn der Stellplatzschlüssel niedriger angesetzt werden würde. Mit der Reduzierung des Stellplatzschlüssels könnte die Stadt auch ein Signal setzen, dass es der Stadt ebenso wichtig ist, städtische Grünbereiche zu erhalten und gleichzeitig einer Innererschließung freier Grundstücke nicht entgegenzustehen.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass eine Änderung der Stellplatzsituation auch zu einer Veränderung des Baukörpers an sich führen würde. Anhand der Ansichten ist zu erkennen, dass der größte Anteil der vorgesehenen Stellplätze im Erdgeschossbereich unterhalb des Baukörpers selbst angeordnet wird. Die Situation hier ist nach seiner Ansicht anders zu betrachten als die Problematik die teilweise bei anderen Bauten hervorgerufen wurde, weil mit den nachzuweisenden Stellplätzen in die Freiflächen der Grundstücke gegangen werden musste.

Die Anregung auf den Investor noch einmal zuzugehen und in einem Gespräch darauf hinzuwirken, dass die Aufbringung einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage auf den Dachflächen zumindest noch einmal geprüft werden sollte, unterstützt auch er.

 

Ratsherr Löb entnimmt der Planung, dass der Grundstücksanteil  auf dem das Dienstleistungsgebäude errichtet werden soll, anschließend vollflächig versiegelt sein wird. Nur ein Teil der nachzuweisenden Stellplätze wird unterhalb eines Gebäudeteils angelegt werden können. Die verbleibenden restlichen nachzuweisenden Stellplätze werden hingegen entlang der Baumreihe bereits auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen. Dies kann seiner Ansicht nach nicht sein.

Nach seiner Ansicht sollte jedes Grundstück im Innenstadtbereich mit aufstehender Bebauung zumindest noch einen angemessen Grünanteil haben.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt hierzu an, dass man das Grundstücksareal mit den beiden Baukörpern in seiner Gesamtheit zu betrachten habe und hier nicht eine Einzelbetrachtung vorzunehmen sei.

 

Herr Lindner – Bereich 63 – weist darauf hin, dass es nicht zutreffend sei, dass die in Rede stehende Teilfläche auf dem das Dienstleistungsgebäude entstehen soll, komplett versiegelt wird. Vielmehr wird sowohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich ein Grünstreifen mit Ersatzpflanzungen auf wasser- und luftdurchlässigem Untergrund angelegt. Ergänzend angemerkt wird, dass der Versiegelungsgrad seitens der Bauaufsichtsbehörde konkret nicht vorgegeben werden kann.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, dass seitens des Ausschusses das Bauvorhaben für das konkret eine Baugenehmigung beantragt wurde, zur Kenntnis genommen wird und dass für das Bauvorhaben für das eine Bauvoranfrage gestellt wurde, seitens der Verwaltung, wie auch dem Ausschuss in der Beratung vorgetragen, seitens der Verwaltung noch einmal mit dem Bauherrn über die Umsetzung der einen oder anderen Anregung das Gespräch gesucht werden sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass diese Vorgehensweise denkbar ist. Sie weist darauf hin, dass dies ohnehin schon immer so von der Verwaltung praktiziert wurde. Sicherlich wird man bezüglich der Bauvoranfrage mit den Bauherrn noch einmal sprechen können. Die Einforderung der Umsetzung, der von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Anregungen, muss sich jedoch hierbei im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorgaben ausrichten. Nochmals verdeutlich sie, dass für das geplante Dienstleistungsgebäude derzeit nur eine Bauvoranfrage mit konkret gestellten Fragen des Bauherrn vorliegt und insofern Aussagen über einzelne Details noch nicht getroffen werden können.

Nur die vom Bauherrn gestellten Fragen grundsätzlicher Art hinsichtlich der Geschossigkeit und Auslastbarkeit werden mit der Bauvoranfrage geprüft.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder die Verwaltung gebeten wird, dass man hinsichtlich des Stellplatzschlüssels, der Dach- und Baumsituation noch einmal ein Gespräch mit dem Bauherrn geführt werden sollte.

Er schlägt nochmals vor, dass man hinsichtlich des Baukörpers, für den eine Baugenehmigung beantragt wurde, heute eine klare Aussage dahingehend treffen kann, dass die Ausschussmitglieder die anstehende Baugenehmigung zur Kenntnis nehmen.

Hinsichtlich des Dienstleistungsgebäudes, für das derzeit nur ein Bauvoranfrage vorliegt, wird die Verwaltung gebeten, das Gespräch mit dem Bauherrn dahingehend zu suchen, dass noch einmal über die vorgetragenen Anregungen, Stellplatzschlüssel, Dach- und Baumsituation gesprochen wird.

 

Ratsherr Löb beantragt, dass wegen der nach seiner Ansicht mangelhaft vorgelegten Materialien die Beratung über die vorgestellten Bauvorhaben vertagt wird.

 

Beigeordneter Dörbaum hält die vorgetragene Kritik für überzogen. Nach seiner Ansicht sind mit der Vorlage und den ergänzend in einer Power-Point-Präsentation vorgestellten Unterlagen die Informationen ausreichend, so dass die Ausschussmitglieder in die Lage versetzt wurden, sich ein Bild über die vorgesehenen Maßnahmen zu machen.

Nochmals deutlich macht er, dass die Bauvorhaben im Ausschuss zur Kenntnis und nicht zur Entscheidung für den Ausschuss vorgestellt werden. Die Vorstellung der Bauvorhaben dient ausschließlich der Information der Ausschussmitglieder.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass alle eingereichten Bauvoranfragen dem ABS gezeigt wurden. Nochmals weist sie darauf hin, dass bei einer Bauvoranfrage nur Antworten auf gezielt vom Bauherrn gestellte Fragen gegeben werden. Keinesfalls können bei einer Bauvoranfrage vom Bauherrn bereits Details eingefordert werden.

Zielsetzung der Vorstellung im Ausschuss war, die Ausschussmitglieder in der Sitzung über die anstehenden Bauvorhaben zu informieren und Anregungen darüber aufzunehmen, die in weitergehende Gespräche mit den Bauantragstellern einfließen können.

Angemerkt wird, dass ein Bauherr einen Rechtsanspruch auf Bescheidung seiner gestellten Anträge hat.

 

Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, dass dem Beratungsverlauf zu entnehmen war, dass die Bauvorhaben grundsätzlich von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen werden, wenngleich, wie bereits mehrfach ausgeführt, einzelne Anregungen seitens der Verwaltung mit dem Bauherrn bezüglich des Dienstleistungsgebäudes noch einmal besprochen werden sollten. Über die Ergebnisse geführter Gespräche sollte die Verwaltung in einer der anstehenden Sitzungen noch einmal kurz vortragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass sie keine Zusage dahingehend treffen kann, dass diese Gespräche so kurzfristig geführt werden können, dass bereits in einer der nächsten Sitzungen hierüber vorgetragen werden kann.

Sie verdeutlicht, dass im Baudezernat sehr viele große Bauvorhaben derzeit anstehen, so dass in der Bauaufsicht keine Personalkapazitäten vorhanden seien, derartige Detailfragen vorrangig zu prüfen. Sie bittet um Verständnis darum, dass man seitens des Baudezernates bemüht ist, Bauwillige dahingehend zu unterstützten, dass diese im Rahmen gesetzlicher Vorgaben ihre Baugenehmigung zur Umsetzung ihrer Bauvorhaben zügig erhalten.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, wird die Verwaltung, wie sie es immer tut, das Gespräch für beide Bauvorhaben noch einmal mit dem Bauherrn suchen und sich darum bemühen, das rauszuholen, was im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erreicht werden kann.

 

Ratsherr Schuler dankt der Verwaltung für die umfassende Information über die anstehenden Bauvorhaben. Nach seiner Ansicht waren die Informationen und die ergänzenden Darstellungen der Verwaltung für ihn völlig ausreichend, um sich eine Meinung über die Bauvorhaben bilden zu können.

 

Beigeordneter Dörbaum hinterfragt, ob seitens der Verwaltung ein Problem gesehen wird, in der nächsten anstehenden Ausschusssitzung am 16.09.2013 erneut über die Thematik zu berichten.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht nochmals deutlich, dass die Verwaltung damit ein Zeitproblem habe, diese Thematik erneut auf die Tagesordnung einer anstehenden Sitzung zu setzen.

 

Ratsherr Manzke erkennt das Bemühen des Ausschussvorsitzenden an, dass man in der Meinungsbildung des Ausschusses möglichst zu einem Konsens gelangen sollte. Dies scheint hier so nicht möglich zu sein. Er spricht sich deshalb dafür aus, der Realität dergestalt ins Auge zu  sehen, dass man die Beratung an dieser Stelle abschließt und zur Abstimmung gelangt.

Er stellt deshalb den Antrag, dass die Ausschussmitglieder darüber abstimmen sollten, dass die Ausschussmitglieder von der Verwaltung sich ausreichend und umfangreich informiert fühlen und auf der Grundlage dessen, die vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis nehmen.

Nach seiner Ansicht nach kann es nicht sein, dass die Meinung eines einzelnen Ausschussmitgliedes hier so im Raum stehen bleibt.

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum geht darauf ein, dass die Vorgehensweise im Ausschuss bisher immer so gehandhabt wurde, dass der Ausschuss mit einer Abstimmung darüber befindet, die vorgestellten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Diese Vorgehensweise sollte auch zukünftig beibehalten werden.

Er stellt die beiden Bauvorhaben zu dem Tagesordnungspunkt 6.1 und 6.2 gesondert zur Abstimmung.

 

 

zu TOP 6.1

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den dargelegten Sachverhalt bei 3 Enthaltungen (Ratsfrau Puschmann, Ratsherr Löb, Ratsherr Heilmann) zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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