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Beratungsinhalt:
Herr Koch erläutert die Vorlage und weist daraufhin, dass die gegenwärtige Unterbringung in einem Kellergeschoss auf dem Campus der Leuphana in der Anfangszeit zwar vertretbar gewesen sei, aufgrund der guten Entwicklung der Besucher der Platz zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auskömmlich ist und hier aufgrund der baulichen Gegebenheiten keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr bestehen. Das Land Niedersachsen übernimmt seit jeher die Kosten für das pädagogische Personal, Hansestadt und Landkreis teilen sich die restlichen Kosten.
In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass aufgrund der Kostenübernahme der Miete für die nächsten 20 Jahren durch eine Stiftung die Kostenbelastung für die Stadt auf die laufenden Betriebskosten reduziert werden kann. Das Bemühen des Schubz und des Fördervereins Drittmittel für die restlichen Kosten des Umzuges und der weiteren Ausstattung des Schubz einzuwerben sollte auch dergestalt unterstützt werden, dass wenn nicht die gesamte Summe eingeworden werden kann, weitere städtische Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Vorsitzende formuliert folgenden neuen
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Abschluss eines Mietvertrages zum 01.01.2014 vorzubereiten. Sollten sich die Hoffnungen nicht erfüllen, die Finanzierung des Restbetrages von ca. 150.000 € durch Drittmittel sicherzustellen, sollte die Hansestadt das Schubz an dieser Stelle „nicht im Regen stehenlassen“, sondern Mittel aus dem städtischen Haushalt im unabdingbaren Umfang zur Verfügung stellen. Über den Fortgang der Angelegenheit ist weiter zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Einstimmig Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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