Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Koch und Herr Wiebe erläutern die Vorlage.
Es wird berichtet, dass an der GS Rotes Feld 3 mobile und 2 feste Klassenräume benötigt werden, an der GS Häcklingen dagegen 2 mobile und 1 fester Klassenraum. Es gab die Hoffnung, dass Klassenräume, die am Nachmittag frei stehen, dann für die Nachmittagsbetreuung hätten genutzt werden können. Damit hätte man sich Kosten ersparen können, doch ist das nach Auffassung des Kultusministeriums und der Landesschulbehörde nicht möglich.
Der Schülervertreter im Schulausschuss, Herr Mücke, gibt zu bedenken, dass die mobilen Räume aus Sicht der Schüler nicht besonders beliebt sind, zumal oftmals die Heizung ausfällt. Herr Koch verweist auf die heutige Qualität von Modulbauten.
Frau Lotze weist in diesem Zusammenhang auf den Spagat hin, sowohl den Finanzen, den Bedürfnissen der Schüler und Lehrer, sowie der Qualität gerecht zu werden.
Auf Nachfrage von Frau Thielbörger erklärt Herr Wiebe, dass die Begegnungsstätte Häcklingen bereits für den Musikunterricht der Schule und ab kommendem Schuljahr für die Mittagsverpflegung genutzt wird. Eine weitere Nutzung für die Nachmittagsbetreuung ist nicht möglich, da dort zunächst gereinigt werden muss und dann auch der Trägerverein die Räume ausschließlich selbst nutzen möchte.
Frau Thielbörger bezweifelt, ob die geplanten zusätzlichen Räume an der GS Rotes Feld ausreichen. Herr Wiebe vermutet aber, dass die zur Zeit höheren Schülerzahlen auf Sicht auch wieder nachlassen, da im Einzugsbereich der GS Rotes Feld keine zusätzlichen Baugebiete liegen, sondern lediglich gerade ein Generationenwechsel in der vorhandenen Bebauung vorgeht.
Im Weiteren macht er deutlich, dass es das Bestreben der Schulverwaltung ist, bei steigenden Schülerzahlen an einer Grundschule eher an dem Zuschnitt des Einzugsgebiets etwas zu verändern, als die Grundschule unübersichtlich wachsen zu lassen. Wobei auch die Veränderung der Einzuggebiete nicht unproblematisch ist, da sich viele Schulwege bereits eingebürgert haben. Trotzdem sind der Zügigkeit einer Schule auch Grenzen gesetzt. Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt, unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Invest.-Nr. 01-541-058 (Artlenburger Landstraße; Ansatz: 1.100.000 €) in Höhe von 400.000 € und von Mitteln aus der Invest.-Nr. 01-243-010 (GTS Grundschulen; Ansatz: 1.800.000 €) die notwendigen Anbauten und Beschaffungen von Mobil-AUR durchzuführen.
Die Vorlage wird bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||