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Auszug - Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Jahresabschluss 2012 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2013    
Zeit: 16:08 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5179/13 Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Schellmann bezieht sich auf die Bilanz und bittet um Mitteilung, warum die Forderungen aus Lieferung und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind.

 

Herr Hauschildt, Geschäftsführer der AGL, erklärt, dass durch zusätzliche Aufgabenzuweisung der Stadt die Umsatzerlöse der AGL steigen. Als Folge daraus steigen auch die Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung, wobei diese Kosten von der Stadt erstattet werden. Sofern noch keine Abrechnung dieser Kosten mit der Stadt erfolgt ist, werden diese Zahlungen als Forderungen gegen die Stadt gebucht.

 

Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass die Zuführung zu „anderen Gewinnrücklagen“ zur Stärkung des Eigenkapitals führt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festzustellen sowie vom Bilanzgewinn über 120.243,97 € einen Betrag von 100.000 € den „anderen Gewinnrücklagen“ zuzuführen und den Restbetrag von 20.243,97 € auf das Geschäftsjahr 2013 vorzutragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.