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Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat KOCH beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Schulsozialarbeit hat in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, finanziert aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Mittel), zum 01.09.2012 in den genannten Schulen begonnen. Die Inhalte der Schulsozialarbeit wurden in einem Eckpunktepapier mit den freien Trägern schriftlich vereinbart.
Eckpunktepapier „Sozialarbeit an Grundschulen für den Landkreis Lüneburg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“
insbesondere
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden vom Landkreis Lüneburg aus dem BuT-Kontingent der Hansestadt zur Verfügung gestellt. Die Hansestadt vereinnahmt diese Mittel unter dem Sachkonto 3482010 / 55010 / 36390102 (Erstatt. vom Landkreis, Bereich 52, Allg. Jugendhilfe-Verwaltung). Die Mittel wurden dem Etat der Jugendhilfe zugeordnet, da es sich nach übereinstimmender Auffassung von Hansestadt und Landkreis um eine Aufgabe der Jugendhilfe handelt.
Aus der nachstehenden Aufstellung sind die Schulen, die Anzahl der Wochenstunden und die Träger ersichtlich:
Darüber hinaus wird aus den BuT-Mitteln auch die aus früheren Projekten finanzierte Sozialarbeit im Schulzentrum Kaltenmoor mit den bewährten Trägern fortgesetzt. Nach dem Auslaufen des BIWAQ-Projektes konnten somit stabilisierende Faktoren im Stadtteil erhalten werden:
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 Die BuT-Mittel werden für drei Jahre zur Verfügung gestellt; da die Schulsozialarbeit erst zum 01.09.2012 begonnen hat, läuft sie demzufolge bis Schuljahresende 2014/2015. Es ist also über eine Finanzierung zur Fortführung ab Schuljahr 2015/2016 zu entscheiden. Für eine Fortführung im bisherigen Rahmen wären dann, wie zur Zeit, ca. 233.000,- € jährlich erforderlich.Dieser Betrag wird ausschließlich aus den Bundesmitteln bereit gestellt. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeiten, einen Betrag dieser Höhe innerhalb des bestehenden Budgets des Fachbereichs Soziales und Bildung herauszubilden. In der Koalitionsvereinbarung, die der Bildung der gegenwärtigen Landesregierung zugrundeliegt, wird allerdings der Ausbau der schulischen Sozialarbeit als Ziel des Landes benannt. Es lässt sich noch nicht absehen, ob diese Zielbestimmung zugleich mit finanziellen Hilfen unterlegt werden wird.
Zu Frage 2 In der Sitzung des Schulausschusses am 19.02.2013 konnten der Schulleiter der St. Ursula-Schule, Herr Schnüttgen, und die Schulsozialarbeiterin Frau Hensel / Albatros von durchweg positiven Erfahrungen berichten. Entsprechend dem Eckpunktepapier arbeitet die Schule eng mit der Schulsozialarbeit zusammen und erreicht die Schülerinnen und Schüler wie es den einzelnen Pädagogen im Schulalltag kaum möglich wäre. Die Träger legen einen ersten Sachbericht über die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013 vereinbarungsgemäß bis zum 31.10.2013 vor.
Zu Frage 3 Mit der Einrichtung von Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen, der Johannes-Rabeler-Schule und der IGS konnte eine erhebliche Lücke an dieser Stelle geschlossen werden, die bestehenden Hauptschulen und Oberschulen verfügten bereits über vom Land Niedersachsen finanzierte Schulsozialarbeit. Insofern wird die Fortführung und Sicherung der bestehenden Sozialarbeit mit Vorrang vor möglichen weiteren Bedarfen zu bearbeiten sein. Letztlich fehlen im Netz städtischer Schulsozialarbeit nur noch die drei Gymnasien. Auch von dort wird zunehmend über Problemstellungen berichtet, die durch die dortigen Pädagogen nicht immer aufgearbeitet werden können.
Beigeordneter DÖRBAUM beantragt Aussprache.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich dem Antrag auf Aussprache zu.
Beratungsinhalt:
Ratsfrau THIELBÖRGER trägt vor, dass bereist nach einem Jahr der Schulsozialarbeit an den Schulen erkennbar sei, dass diese sehr segensreich sei. Die Schüler profitieren von den Angeboten in Konfliktsituationen, was ein sehr großer Vorteil zu den vorherig angebotenen Maßnahmen an den Schulen sei. Die Erziehungsberechtigten erhalten die Nähe zur Jugendhilfe, um auch spätere Hilfe vom Jugendamt in Anspruch nehmen zu können. Die Lehrkräfte werden zum Teil in Konfliktsituationen entlastet und können sich wieder mehr der Kernaufgabe Wissensvermittlung widmen. Sie erwarte jedoch, dass sie Schulsozialarbeit fortgeführt werde und einen höheren Stellenwert in Bezug auf die Inklusion erhalte. Ihr sei mitgeteilt worden, dass die Stunden der Sozialarbeit für Sozialtrainings-AGs und Konfliktlotsenausbildung, auch an den Grundschulen, verwendet werden. Daher sei ihrer Meinung nach die Schulsozialarbeit am besten eingebettet in Angeboten von Ganztagsschulen. Aus diesem Grunde müsse die Umsetzung der Ganztagsschulen auch in den Grundschulen forciert und möglichst zügig umgesetzt werden.
Ratsherr DR. SCHARF teilt mit, dass die Berichte der Schulen darauf hindeuten, wie wichtig die Schulsozialarbeit für die Schulen, die Lehrkräfte und Schüler sei. Das Projekt der Bundesregierung sei eine hervorragende Leistung gewesen, in das 400 Mio. € und davon 700.000 € an die Hansestadt Lüneburg geflossen sei, obwohl es eine Aufgabe der Landesregierung sei. Die Hansestadt Lüneburg könne die finanziellen Mittel zur Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Schulen nicht bereitstellen. Daher müsse die Landesregierung von ihrer Aufgabenzuständigkeit bzgl. der Ansiedlung der Schulsozialarbeit an den Schulen überzeugt werden.
Ratsherr NOWAK verdeutlicht, dass der Nutzen der Schulsozialarbeit nicht in einem Geldwert dargestellt werden könne, auch wenn die Schulsozialarbeit z.B. an Grundschulen die späteren Kosten, die sonst Z.B. bei den Jugendämtern entstehen, verhindern könnte. Die Jugendsozialarbeit werde in den Stadtteilläden durch die Träger vor Ort erbracht und es entstehe ein Netzwerk mit Familie, Jugendsozialarbeit und dem Stadtteil. Ihm Rahmen der Inklusion werden viele Schüler mit Schwierigkeiten im sozialen und emotionalen Bereich an die Schulen kommen und sind es auch schon, so dass die Lehrer hier durch die Schulsozialarbeit unterstützt werden müssen. Er hoffe und ist davon überzeugt, dass die jetzige Landesregierung die Schulsozialarbeit unterstützen werde.
Ratsfrau SCHELLMANN betont, dass sich die Hansestadt Lüneburg für die Schulsozialarbeit immer verantwortlich gefühlt habe. So seien in die Hauptschule Stadtmitte finanzielle Mittel von der Landesregierung und der Hansestadt Lüneburg geflossen, um die Probleme, die aufgrund der Zuwanderung der Russlanddeutschen entstanden seien, lösen zu können. Die heutigen Probleme seien schulische Aufgaben, die in den Schulen und nicht durch die Jugendhilfe gelöst werden müssen. Schule sei zwar eine Landesaufgabe, die jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle. Die Inklusion bringe zusätzliche Probleme, da Kinder, die besonderer Förderung bedürfen, in allen Schulformen vertreten seien. Die Förderung dürfe nicht eine dezentrale Aufgabe sein, sondern aus ihrer Sicht müsse eine strukturelle Lösung gesucht werden.
Beigeordnete LOTZE erklärt, dass es ein Irrglaube sei, dass die Schulsozialarbeit nur Kinder bestimmter Schulformen, mit bestimmten Familienhintergründen und in bestimmten Stadtteilen benötigen. In der Lenkungsgruppe vom Bildungs- und Integrationsbüro habe sie erfahren, wie gering die Anzahl der Schüler der Haupt- und Realschule sei, die eine berufliche Ausbildung absolvieren. Sie stimme Ratsfrau Schellmann zu, dass die Probleme komplexer betrachtet und gelöst werden müssen. Es sei nicht nur eine Kommunal- oder Landesaufgabe, sondern eine nationale Aufgabe. Als Finanzierung schlägt sie die Streichung des Betreuungsgeldes vor, wodurch 2 Mrd. € eingespart werden würden und für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden könnten. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
(V) |
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