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Auszug - Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern Vorschlag der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/4236-2/11 Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern
Vorschlag der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass der Antrag von der FDP-Fraktion vor über 22 Monaten eingebracht worden sei. Der Antrag sei gestellt worden, weil die Fraktion den Eindruck gehabt habe, dass der Rat nicht ausreichend über die Geschehnisse in den Gesellschaften informiert sei. Um seine Kontrollfunktion und seine Einwirkungsmöglichkeit wahrnehmen zu können, hätte der Rat diese Informationen jedoch frühzeitig benötigt.

Die Verwaltung habe die Meinung vertreten, dass es aufgrund der Verschwiegenheitspflicht keine Auskunftspflicht der entsandten Ratsmitglieder gebe. Nach § 138 Abs. 4 NKomVG sei der Rat jedoch über alle Gegebenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Mit der Richtlinie werde die Auskunftspflicht in den nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen verlagert. Dies entsprach zwar nicht dem Antrag der FDP-Fraktion, jedoch sehe sie mit der erarbeiteten Richtlinie den guten Willen der Verwaltung.

 

Beigeordneter PAULY verdeutlicht, dass die Umsetzung eines Antrags schneller erfolgen hätte können. Das keine Information im öffentlichen Teil des Rates der Hansestadt Lüneburg erfolge könne er nachvollziehen, da die Gesellschaften konkurrenzfähig sein müssen.

Das finanzielle Volumen der Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg habe ein solches Ausmaß angenommen, dass dieses viel mehr in den Fokus des Rates der Hansestadt Lüneburg gerückt werden müsste.

 

Ratsherr DR. SCHARF teilt mit, dass er den Vorschlag der Verwaltung für richtig halte. Noch besser hätte er gefunden, wenn der Rat der Hansestadt Lüneburg 1 bis 2 mal im Jahr in nichtöffentlicher Sitzung die Informationen erhalten hätte.

Er möchte wissen, ob die Ratsmitglieder, die Aufsichtsräten angehören, in nichtöffentlichen Fraktionssitzungen über die Diskussionen und Beschlüsse der Aufsichtsräte vortragen dürfen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass Ratsmitglieder der Verschwiegenheit unterliegen und somit in nichtöffentlichen Fraktionssitzungen, an denen keine ratsfremden Mitglieder anwesend sein dürfen, über die Ergebnisse in den Aufsichtsräten informiert werden dürfe.

 

Ratsherr SRUGIS betont, dass die wesentlichen Beschlüsse, wie Jahresabschluss oder Bestellung eines Geschäftsführers, in abgestuften Kompetenzen in den Gremien des Rates der Hansestadt Lüneburg in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Ein Teil der Gesellschaften z.B. das städtische Klinikum stehen im Wettbewerb, so dass deren Ergebnisse im Aufsichtsrat nur in nichtöffentlicher Sitzung weitergegeben werden dürfen. Er weist darauf hin, dass jedes Ratsmitglied in jedem Fachausschuss auch im nichtöffentlichen Teil zuhören könne.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.

 

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