Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil - Eichenprozessionsspinner / Schädlingsbefall Sachstand Schädlingsbekämpfung - Zuschussantrag des Geflügelzüchtervereins e. V. (Vogelpark)  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.06.2013    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Eichenprozessionsspinner / Schädlingsbefall

-  Sachstand Schädlingsbekämpfung

 

Bereichsleiter Zurheide führt aus, dass eine Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erlassen wurde. Auch die Stadt Lüneburg ist verpflichtet zu handeln. Wie der örtlichen Presse zu entnehmen war, werden im Bereich des Landkreises befallene Flächen durch Besprühen vom Hubschrauber aus bekämpft.

Innerhalb des Baumbestandes im Stadtgebiet wurden 15 bis 17 Standorte erkannt. Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch das Besprühen mit dem Biozid Demilan ist nur im Zeitfenster von 14 Tagen im Monat Mai möglich. Die Bekämpfung bereits entstandener Nester erfolgt durch Versiegelung mit einer klebrigen Masse. Die durchgeführten Maßnahmen von der Erkennung bis zur Beseitigung gestalten sich sehr zeitaufwändig, da jeder Meldung nachzugehen war. Sowohl das Auffinden der Nester als auch die Herangehensweise erfolge in enger Abstimmung mit der AGL. Die Beseitigung des Schädlingsbefalls ist mit einem großen Aufwand verbunden, wobei nicht abzusehen ist, dass man vor einem neuerlichen Schädlingsbefall in Folgejahren sicher ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Kosten des Schädlingsbefalls im laufenden Jahr aus dem Unterhaltungstitel abgedeckt werden. Für das kommende Jahr wird man nicht um einem Mittelanmeldung herumkommen.

 

Herr Stall – Bereich 74 – führt ergänzend aus, dass ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner in der Stadtforst selbst nicht festgestellt wurde. Er weist darauf hin, dass in der Stadtforst bereits seit Jahrhunderten Schädlinge bekannt sind. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schädling, der bisher in der Stadtforst noch nicht festgestellt wurde.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – interessiert, ob eine Verpflichtung zum Handeln besteht und ob diese auch für Privatpersonen eingefordert werden kann.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt, dass es hinsichtlich der öffentlichen Flächen aufgrund der bestehenden Allgemeinverfügung des Landreises keinen Handlungsspielraum gebe.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass seitens der Stadt nicht nur im öffentlichen Raum der Schädling bekämpft werde, sondern genauso auch auf Flächen der Stadt wie beispielsweise Schulen und Kita-Bereiche.

Bezogen auf Privatpersonen ist für die Bekämpfung und deren Durchsetzung das Ordnungsamt zuständig.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt ergänzend an, dass man bei entsprechender Nachfrage seitens Privatpersonen kulanterweise Mitarbeiter aus seinem Bereich heraus beratend tätig wurden.

 

Herr Dammann – BUND weist darauf hin, dass die Gefahr, dass der Eichenprozessionsspinner mit anderen Faltern verwechselt werde, relativ groß sei. Insofern wäre es wünschenswert, dass die Bevölkerung, wie ansatzweise auch geschehen, mehr Grundinformationen erhält, damit panikartiges Verhalten möglichst verhindert wird.

 

Ratsherr Meißner hat Berichterstattungen entnommen, dass die Frage aufgeworfen wurde, inwieweit das verspritzte Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ggf. auch schädlich für andere Lebewesen sei.

 

Bereichsleiter Zurheide entgegnet, dass diese Fragestellung auch für seinen Bereich gestellt wurde. Er selbst habe mehrfach mit der Leiterin des Gesundheitsamtes gesprochen. Diese hat bestätigt, dass eine Gefahr für den Menschen nicht besteht, es sich aber so verhält, dass im Wasser lebende Organismen durch den Einsatz des Spritzmittels gefährdet werden könnten. Im Bereich von Gewässern ist eine vorsichtige Herangehensweise daher angezeigt.

 

Ratsherr Kiesel möchte wissen, ob Erfahrungswerte über die Wirksamkeit des eingesetzten Spritzmittels vorliegen.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch schon im letzten Jahr durchgeführt wurde und dass dadurch jedoch eine neuerlicher Befall in diesem Jahr letztendlich nicht verhindert werden konnte.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalte über die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet zur Kenntnis.

 

 

 

Zuschussantrag des Geflügelzüchtervereins e. V. (Vogelpark)

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Lageplan die Lage des Vogelparks an der Dahlenburger Landstraße auf. Das dort aufstehende Gebäude, Haus Nr. 20, ist baulich abgängig und soll abgerissen werden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass sowohl der Strom- als auch der Wasseranschluss für die Vogelparkanlage dort angehängt seien. Sowohl die Anschlussstelle mit ihrem Übergabepunkt als auch die Grundleitungen müssten im Zuge des Abbruches des Gebäudes erneuert werden, wenn denn sichergestellt werden soll, dass die Vogelparkanlage auch weiterhin mit Strom und Wasser versorgt werden soll.

Überschlägig geschätzt belaufen sich die Kosten für die Erneuerung des Übergabepunktes auf ca. 10.000 €, die Kosten für die Erneuerung des Stromanschlusse belaufen sich auf ca. 15.000 €.

Der Verein hat einen Antrag auf Förderung gestellt, wobei vorgeschlagen wird, dass eine Kostendrittelung in der Weise vorgenommen werden soll, dass ein Drittel des Aufwandes in Eigenleistung durch die Mitglieder des Vereins erbracht wird, dass ein Drittel Förderung durch die Sparkassenstiftung erbracht werden soll und dass die Stadt selbst einen Zuschuss von 8.400 € gewährt, was ein Drittel der Gesamtkosten entsprechen werde.

Vorgeschlagen wird, dass dieser Zuschuss aus Unterhaltungsmitteln dem Verein gegenüber gewährt werden soll.

 

Ratsfrau Thielbörger merkt an, dass die Vogelparkanlage nicht nur von den Anwohnern, sondern verstärkt auch durch Kindergartengruppen genutzt werde. Insofern hält sie es für recht und billig, dass man seitens der Stadt dem Verein die erbetene Förderung zukommen lässt. Auch weist sie darauf hin, dass die Vogelparkanlage nicht nur der Naherholung dient, sondern auch als Frischluftzufuhr für den Stadtbereich zu sehen ist.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10_Eichenprozessionsspinner (571 KB)