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Auszug - Tonübertragung der Ratssitzungen und/oder Ausschusssitzungen (Antrag der Gruppe FDP/RENTNER vom 16.05.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5157/13 Tonübertragung der Ratssitzungen und/oder Ausschusssitzungen (Antrag der Gruppe FDP/RENTNER vom 16.05.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Bereich 12 - EDV
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass die FDP-Fraktion vor eineinhalb Jahren einen Antrag auf Übertragung durch Livestream im Internet gestellt habe. Die Ratssitzungen seien grundsätzlich öffentlich, so dass sich der Bürger über die Arbeit, der von ihnen gewählten Volksvertreter, informieren könne. Durch die Tonübertragung solle nicht nur das Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung geweckt, sondern auch die Teilhabe am politischen Geschehen gewährleistet werden.

Die Wahlbeteiligung zeige das Desinteresse der Wähler, aber gleichzeitig spüre sie vor Ort das Interesse und Engagement der Bürger an ihren Belangen, wo die Bürger Öffentlichkeit und Transparenz einfordern. Auf diesen Widerspruch im Verhalten der Bürger müsse die Hansestadt Lüneburg differenziert eingehen. Daher müsse mittels Tonübertragung die Ratssitzungen den älteren Bürgern, die nicht mehr an einer Ratssitzung persönlich teilnehmen können, als auch den jungen Bürgern, die viel lieber im Internet surfen, zugänglich gemacht werden.

Durch die Tonübertragung erhoffe sie sich zudem, eine sachlichere Auseinandersetzung mit den Themen sowie das Unterlassen von Beleidigungen.

Die Stellungnahme der Verwaltung betrachte sie kritisch, solange kein konkretes Angebot einer Firma für die Tonübertragung der Ratssitzungen vorliege. Der Hansestadt Lüneburg sollte es die Kosten der Tonübertragung wert sein, um das Interesse der Bürger an der Kommunalpolitik zu wecken, sie wieder näher an die Politik heranzubringen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

 

Ratsherr ADAM teilt mit, dass im Kreistag ein sehr ähnlicher Antrag von der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen eingebracht worden sei. Daher könne er den Ausführungen von Ratsfrau Schellmann grundsätzlich uneingeschränkt zustimmen.

Mit einer Tonübertragung werde den Bürgern, unabhängig von ihrem Standort, die Möglichkeit des Zuhörens an einer Ratssitzung und an einem bestimmten Thema gegeben.

Er bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung, merkt aber an, dass es vielleicht Möglichkeiten der Tonübertragung zu geringeren Kosten gebe. Daher solle nach der Diskussion im Kreistag zu dem Thema eine erneute Überprüfung der Möglichkeiten der Tonübertragung in Kooperation mit dem Landkreis erfolgen.

 

Ratsherr BARTELS erklärt, dass er die Ausführungen der Verwaltung nicht nachvollziehen könne. Die einfachste Lösung eines Rednerpultes mit der notwendigen Ausstattung werde schon in der Stellungnahme selbst erwähnt. Diese Idee erachte er für vollkommen ausreichend.

Bzgl. der Unterbrechung der Übertragung auf Wunsch eines Ratsmitgliedes stellt er klar, dass jedem Ratsmitglied vor der Wahl die Öffentlichkeit seiner Person bekannt gewesen sei. Zudem würden Zuhören vor Ort auch nicht des Sitzungssaales verwiesen werden.

Bei einem Rednerpult werde eine Sprechstelle, anstelle der veranschlagten 48 Sprechstellen benötigt, was somit Kosten i.H.v. 730 € anstatt der veranschlagten 35.000 € bedeute. Die Leuphana Universität mit dem Studiengang Kulturwissenschaft erübrigt zudem die Notwendigkeit eines externen Medienpartners. Hier gebe es sicherlich Kooperationsmöglichkeiten.

Die benannte Kostensteigerung für Bandbreite i.H.v. 150 € sei für ihn überhaupt nicht verständlich. Weder sei Bandbreite eine endlich Ressource noch sehr teuer. Für einen guten Server können Kosten i.H.v. 1.000 € bis 2.000 € anfallen und die Software gebe es als Open Source.

Die Piraten Partei überträgt ihre Parteitage live mit sehr kleinem Budget, daher unterbreitet er das Angebot, das Technikerteam der Piraten-Partei in die Hansestadt Lüneburg einzuladen, um die Verwaltung und die Ratsmitglieder über die Umsetzung und Kosten zu informieren.

 

Ratsfrau GÜNTNER hebt die rechtlichen Bedenken hervor. Es gebe je ein Gutachten von der Datenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein und Sachsen, die sich mit der Problematik befassen, inwieweit die Bild- und Tondaten von Ratsmitgliedern schützenswert seien und die Ratsmitglieder eine Einwilligung erteilen müssen.

Die Ergebnisse der Gutachten besagen, dass Kommunalpolitiker ehrenamtlich tätig seien, so dass jedes einzelne Ratsmitglieder und nicht die Gesamtheit des Rates der Übertragung zustimmen müsse. Das Interesse an Öffentlichkeit überwiege nicht das Persönlichkeitsinteresse an Bild und Ton. Des weiteren sei laut der Gutachten die Übertragung der Verwaltungsmitarbeiter unzulässig.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass andere Kommunen ihre Ratssitzungen durch Ton- bzw. Ton- und Bildübertragung veröffentlichen. Er halte es für unwahrscheinlich, dass diese Kommunen die rechtlichen Grundlagen nicht bedacht haben.

Das Anstreben und erst recht das Annahmen eines kommunalen Mandats sei der Weg in die Öffentlichkeit.

 

Ratsherr WEBERSINN erklärt, dass die CDU- Fraktion aufgrund der von Ratsfrau Güntner aufgezeigten rechtlichen Bedenken gegen den Antrag der Gruppe FDP/RENTNER und gegen den Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen stimmen werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der Gruppe FDP/RENTNER angenommen.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag (259 KB)