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Auszug - Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" II  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5147/13 Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" II
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr BARTELS bedankt sich für die Möglichkeit der getrennten Beschlussfassung. Trotz der Akteneinsicht könne die Fraktion den Sachverhalt nicht komplett nachvollziehen, noch wolle sie für damalige Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Daher könne die Fraktion der Zahlungsanweisung nicht zustimmen.

Dem zweiten Beschlusspunkt könne die Fraktion auch aufgrund der Schadensabwendung von der Hansestadt Lüneburg zustimmen.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass die Fraktion Die Linke versucht habe, das Geschehene mittels Akteneinsicht nachzuvollziehen. Die Hansestadt Lüneburg habe eine Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund, weil sie eine Verbilligungsrichtlinie verletzt habe. Die Verletzung der Richtlinie sei unstrittig, da die Hansestadt Lüneburg den Forderungen teilweise nachgekommen sei und auch weiterhin nachkomme.

Laut Aktenlage habe die Politik nicht in jedem Verfahrensschritt die Kontrolle gehabt, sondern Informationen haben die politischen Gremien nie erreicht. Aus der Verbilligungsrichtlinie sei eindeutig hervorgegangen, dass eine sportliche und keine gewerbliche Nutzung der Flächen erfolgen solle. Laut Akte sei zweimal der Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderung des Bundes bei gewerblicher Nutzung bei den Dezernenten und dem Oberbürgermeister eingegangen. Im Jahr 2003 habe die BIMA auf eine Nachzahlungsverpflichtung bei einer Bebauungsplanänderung hingewiesen.

Es sei ein siebenstelliger Schadensbetrag eingetreten, wodurch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens notwendig werde, um die Fragen zu klären, wer die Verantwortung trage und ob die politischen Gremien die Entscheidungsgewalt getragen haben.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass laut des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Hauptverwaltungsbeamte, also der Oberbürgermeister, die Verantwortung trage.

Beigeordneter Pauly habe einseitig aus Akten zitiert, die nichtöffentlich seien, so dass er keine Gegenargumente anführen könne. Erster Stadtrat Koch und Juristin Hobro haben in einer öffentlichen Gremiensitzung den Sachverhalt vorgetragen.

Der Flächenerwerb 1995 sei für die Nutzung als Sportfläche erfolgt. Die angedachten Veränderungen und deren Gründe seien im Rat der Hansestadt Lüneburg diskutiert und beschlossen worden. 1998 sei ein Gutachten von der Feuerwehr zusammen mit dem Bezirksbrandmeister erstellt worden, wonach eine neu Fläche zur Unterbringung der Feuerwehr benötigt werde, um aus der Insellage herauszukommen. In dem Gutachten sei nur der jetzige Standort vorgeschlagen worden. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe daher den Beschluss gefasst, dass die Feuerwehr Lüneburg die Fläche erhalte und der Bereich Baseball des VfL auf dem Kreideberg untergebracht werde. Die Brücke und die Straße habe die Hansestadt Lüneburg refinanziert. Dadurch sei die Wertsteigerung der Fläche für die BIMA eingetreten. Die Fläche der Waschhalle und des Exerzierplatzes seien direkt von der BIMA an einen Lüneburger Investor verkauft worden.

Es sei von Seiten der Hansestadt Lüneburg nie mit den Flächen spekuliert worden. Die Feuerwehrwohnungen seien zu Attraktivitätssteigerung des Ehrenamtes errichtet worden und sie habe es vorher bei der alten Feuerwache ebenfalls gegeben. Zudem gehe es bei einem Brand um Schnelligkeit, da die Altstadt der Hansestadt, wo die Gebäude oft keine Brandmauern haben, geschützt werden müsse. Außerdem stelle die Feuerwehr eine gleiche Gemeinnützigkeit wie die Sportfläche dar. Die Erfolgszahlen der Feuerwehr unterstreichen die Richtigkeit des Standortes.

Aus heutiger Sicht wäre es besser gewesen, dass über die Bildung der Rückstellungen im Jahr 2009, als die BIMA ihre Forderungen erstmals benannt habe, die Ratsmitglieder hätten unterrichtet werden sollen. Zukünftig werden die Ratsmitglieder jährlich über die 50 größten Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses informiert.

 

Ratsfrau SCHELLMANN pflichtet Beigeordnetem Pauly bei, dass die Ratsmitglieder rechtzeitiger über die Nachzahlungsverpflichtungen hätten informiert werden müssen. Die Verbilligungsrichtlinie habe dem Rat der Hansestadt Lüneburg in mehreren Fällen vorgelegen, so dass er eine gewisse Erfahrung gehabt habe.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg sei von der Lage der Feuerwehr überzeugt gewesen. Auch bei Kenntnis der Sachlage – der Nachzahlungsforderung – hätte die Hansestadt Lüneburg die Feuerwehr an dem jetzigen Standort gebaut. Somit sei juristisch kein Schaden entstanden.

Aus ihrer Sicht seien die richtigen Entscheidungen getroffen worden und es sei niemandem ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM bekräftigt, dass kein schuldhaftes Verhalten vorgelegen habe und für die Hansestadt Lüneburg kein Schaden entstanden sei.

Die Ursprungsforderung sei aufgrund von Verhandlungen des Oberbürgermeisters mit der BIMA, die durch den Bundestagsabgeordneten Pols unterstützt worden seien, halbiert worden.

Er erinnert daran, dass im gleichen Zeitraum zwei weitere Konversionsflächen – die Schlieffenkaserne und die Scharnhorstkaserne – entwickelt werden mussten. In der Hansestadt Lüneburg sei es gelungen sinnvolle Konzepte zur Weiternutzung dieser Flächen zu entwickeln und umzusetzen, wofür die Hansestadt beneidet werde. So sei die Feuerwehr vorzeigbar und modellhaft und an genau dem richtigen Standort errichtet worden. Zu einer guten Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zähle auch die Unterbringung der Feuerwehrleute am Standort.

Die weiteren Beschlüsse zu der Entwicklung und Veränderung der Fläche seien öffentlich und auch einstimmig in den Gremien des Rates der Hansestadt Lüneburg gefasst worden.

In den weiteren Verhandlungen mit der BIMA müsse geklärt werden, wie eine Hochwasserfläche eine Wertsteigerung erfahren könne und dass eine Feuerwehrfläche dem Gemeinwohl diene. Dadurch erhoffe er sich zumindest eine wesentlich niedrigere Restnachforderung, als sie bisher noch existiere.

 

Beigeordneter POLS bestätigt, dass es unstrittig sei, dass die Feuerwehr an dem jetzigen Standort den besten Standort habe. Jedoch müsse sich bei einer Vertragsunterzeichnung an den Vertrag gehalten werden, ansonsten müssen die Konsequenzen getragen werden. Die Hansestadt Lüneburg habe Vertragsbruch begangen, da sie die Fläche nicht wie vereinbart 20 Jahre als Sportfläche genutzt habe.

In der Vorlage zum Bau der Feuerwehr am jetzigen Standort seien nicht die möglichen Konsequenzen aus der Verbilligungsrichtlinie erwähnt worden, so dass die Ratsmitglieder keine ausreichende Kenntnis gehabt haben, als sie den Beschluss fassten.

Aus seiner Sicht sei ein Schaden für die Hansestadt Lüneburg entstanden, da er unterstelle, dass die Verwaltung in Kenntnis des Verstoßes gegen die Verbilligungsrichtlinie gehandelt habe. Ansonsten hätten mit der BIMA Gespräche vor der Umsetzung des Feuerwehrbaus und deren Gründe aufgenommen werden können, um mögliche Nachzahlungsforderungen zu verhindern.

Es schließt sich der Meinung von Beigeordnetem Pauly an, so wie die CDU-Fraktion vor einiger Zeit auch einen Antrag gestellt habe, dass ein unabhängiger Ermittler zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeschaltet werde.

 

Beigeordneter PAULY gibt zu, dass die Verbilligungsrichtlinie sich im Wandel befunden habe und sehr kompliziert gewesen sei. Intern sei jedoch ausdrücklich auf die Verbilligungsrichtlinie und die ausschließliche Nutzung der Fläche für den Sport sowie die mögliche Nachzahlungsforderung hingewiesen worden. Auch politische Entscheidungsträger, wie ein Protokoll des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom 10.03.1997 belege, haben von der Verbilligungsrichtlinie Kenntnis gehabt.

Bzgl. der Einleitung eines Disziplinarverfahrens zieht er Vergleiche zum Disziplinarverfahren zum Sachverhalt Pulverweg. Oberbürgermeister Mädge hätte in dem Moment, als eine Nachzahlungsverpflichtung drohte, die Ratsmitglieder informieren, die Gefahren abwägen und die finanziellen Kosten kalkulieren müssen.

 

Bürgermeister MEIHSIES teilt mit, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Akten eingesehen und die Ergebnisse der Einsichtnahme in einer nichtöffentlichen Fraktionssitzung ausgewertet habe. Es seien weder Unregelmäßigkeiten noch Vorsatz festgestellt worden.

Er könne Beigeordneten Pauly politisch nicht ernst nehmen, da er zwischen der Akteneinsichtnahme und heute eine Auflistung mit Belegen über die gemachten Fehler hätte erstellen und das Innenministerium hinzuziehen können, was er nicht getan habe. Ebenso hätte Beigeordneter Pols seine kritikwürdigen Punkte auflisten und Belegen sowie dies bei den Beschlussfassungen in den Ratsgremien und den Verhandlungen mit der BIMA zum Ausdruck bringen müssen.

Die Ratsmitglieder müssen zu ihrer Verantwortung und ihren Fehlern stehen sowie überlegen, warum sie die Beschlussvorlagen und Informationen der Verwaltung hingenommen und nicht hinterfragt haben.

 

Ratsherr SRUGIS erklärt, dass er mit der Akteneinsichtnahme, die die SPD-Fraktion genommen habe, zufrieden sei und Juristin Hobro die Nachfragen beantwortet habe. Er stimme Ratsfrau Schellmann zu, dass für die Hansestadt Lüneburg kein Schaden, der einen wirtschaftlichen Nachteil bedeute, entstanden sei.

Fraglich sei, ob es sich um einen Vertragsbruch, wie von Beigeordneten Pols erwähnt, handle, da nicht geklärt sei, ob die Rechtsauffassung der BIMA korrekt sei.

Er stellt klar, dass die Ratsmitglieder sich den Schuh der Verantwortung ebenfalls anziehen müssen, da sie keine Nachfragen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bzgl. des Baus der Feuerwehr oder im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen bzgl. die Bildung von Rückstellungen getätigt haben.

 

Beigeordneter POLS erläutert, dass die CDU-Fraktion durch die Akteneinsichtnahme in ihrer Meinung zur Ingangsetzung eines Disziplinarverfahrens bestärkt worden sei.

Er weise jede Mitschuld von sich, nur weil er die Vertragsverhandlungen mit der BIMA unterstütze, um weiteren Schaden von der Hansestadt Lüneburg abzuwenden.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN verdeutlicht, dass die heutige Ratssitzung zum Glück nicht übertragen werde, da kein Bürger die Diskussion aufgrund mangelnder Kenntnis über die Historie nachvollziehen könne.

Die CDU-Fraktion bekenne sich dazu, dass die mit der BIMA ausgehandelte Nachzahlungsverpflichtung durch die Hansestadt Lüneburg geleistet werden müsse und dass weitere Verhandlungen durch den Oberbürgermeister erfolgen müssen. Daher habe sie im Verwaltungsausschuss dem Beschlussvorschlag zugestimmt und werde auch heute dem Beschlussvorschlag zustimmen.

In einem Disziplinarverfahren, in dem der Sachverhalt durch einen unabhängigen Ermittler aufgearbeitet worden sei, habe die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Standpunkt vertreten, sie könne die Meinung des Ermittlers nicht nachvollziehen. In dem jetzigen Sachverhalt, welcher eine lange Historie habe, behaupte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, sie könne diesen nachvollziehen und keine Verantwortung erkennen. Dies nehme sie Bürgermeister Meihsies nicht ab.

 

Ratsfrau SCHELLMANN verdeutlicht, dass bei einem Vertragsschluss mit Verbilligungsrichtlinie kein Vertragsbruch bei Nichteinhaltung der Richtlinie begangen werde, da eine Nachforderung mit vereinbart worden sei.

Auch bei einer anderen Konversionsfläche, die mittels Verbilligungsrichtlinie erworben worden sei, sei den damaligen Ratsmitgliedern bewusst gewesen, dass bei einer Wohnbebauung die Fläche teurer und eine Nachforderung kommen werde. Trotzdem habe sich der Rat für den Wohnbebauung entschieden.

 

Ratsherr NEUBAUER weist darauf hin, dass der Vertrag eine Nutzung mit dem Schwerpunkt Sport vorsehe. Zudem sei in dem Vertrag der Umgang der Vertragsparteien miteinander geregelt, wenn eine andere Nutzung vorgenommen werde. Daher könne von einem Vertragsbruch nicht die Rede sein.

Die Kernfrage, die von politischer Relevanz sei, sei, ob es keine Feuerwehr an dem Standort gebe oder keine Nachzahlungsverpflichtung bestehe. Wer sich für den Feuerwehrstandort entschieden habe, habe sich auch für die Verhandlungen bzgl. einer möglichen Nachzahlungsverpflichtung entschieden. Wer hingegen keine Nachzahlungsverpflichtung eingehen möchte, habe auf einen optimalen Feuerwehrstandort verzichtet. Er könne nicht nachvollziehen, wie ein optimaler Feuerwehrstandort einen Schaden für die Hansestadt Lüneburg darstelle. Zudem haben sich alle damalig beteiligten Fraktionen für den jetzigen Feuerwehrstandort ausgesprochen und dies in öffentlicher Sitzung im Rat beschlossen.

 

Beigeordneter POLS betont, dass er den jetzigen Standort der Feuerwehr für exzellent halte. Unter Umständen hätte die Hansestadt Lüneburg jedoch auch einen anderen Standort in Betracht ziehen könne, was er jetzt nicht beurteilen könne.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert daran, dass die damaligen Beschlüsse mehrheitlich in den Fachausschüssen wie Feuerwehrausschuss und Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung gefasst worden seien. Dem Rat der Hansestadt Lüneburg sei es damals um die bestmögliche Entwicklung der Fläche gegangen und gehe es heute um die bestmögliche Entwicklung der Stadt.

Er bekräftigt die Aussagen von Ratsfrau Schellmann und Ratsherrn Neubauer, dass es sich mit dem Bau der Feuerwehr um keinen Vertragsbruch handle. Es liege keine Pflichtverletzung vor, da Recht und Gesetz eingehalten und auch die Sorgfaltspflichten gewahrt worden seien.

 

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, dass für ihn die Ausführungen von Oberbürgermeister Mädge nachvollziehbar seien. Es werde aus seiner Sicht keine politische Lösung geben. Durch einen neutralen Ermittler können die Handlungen der einzelnen Personen nachvollzogen und deren Ergebnisse beurteilt werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt richtig, dass er 1995 bei Vertragsabschluss ehrenamtlicher Oberbürgermeister gewesen sei.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Piraten Niedersachsen folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird berechtigt, einen weiteren Betrag in Höhe von 342.356,80 Euro aus der Nachzahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag zwischen Stadt und Bund vom 21.12.1995 über die Sportflächen der Lüner Kaserne zu zahlen.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Über die Restforderung in Höhe von 516.697,20 Euro soll weiter verhandelt werden. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Verhandlungen berichten und gegebenenfalls einen Beschluss über weitere Zahlungen an den Bund aus der Nachforderung fassen lassen.

 

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