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Auszug - Vorbereitung der Gründung eines kommunalen ÖPNV Dienstleisters sowie zur Übernahme der Kraftverkehr GmbH durch die Hansestadt Lüneburg (Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.05.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5155/13 Vorbereitung der Gründung eines kommunalen ÖPNV Dienstleisters sowie zur Übernahme der Kraftverkehr GmbH durch die Hansestadt Lüneburg (Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.05.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ratsherr BARTELS verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich

Ratsherr BARTELS verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich.

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY beantragt gemäß § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu überweisen.

 

Beschluss:

 

Der Antrag des Beigeordneten Pauly auf Überweisung des Antrages der Fraktion Die Linke in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen wird mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, einer Gegenstimme der Fraktion Die Linke, 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/RENTNER und einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sowie 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der Fraktion Piraten Niedersachsen abgelehnt.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erläutert die Grundidee des Antrages, dass der Busverkehr, der momentan von der KVG betrieben werde, wieder von der öffentlichen Hand übernommen werde. Der kommunale Nahverkehr sei ein Zukunftsmodell wie Hamburg mit der Hamburger Hochbahn und Uelzen mit dem Busverkehr zeigen, da er qualitative und preisliche Vorteile habe. Durch die Selbstwahrnehmung der Aufgabe erhalte die Hansestadt einen direkten Einfluss auf den Nahverkehr, auf die Qualität der Busse, auf Taktfrequenzen und vieles mehr.

Es solle ein kommunales Unternehmen gegründet werden, welches den Landkreis und Landkreiskommunen wie Reppenstedt, Adendorf, Bleckede, Scharnebeck einbeziehe, dem Gemeinwohl verpflichtet sei und demokratisch kontrolliert werde.

Das kommunale Unternehmen könnte seiner Meinung nach mit einem gleichbleibenden oder sogar geringeren städtischen Zuschuss als die KVG auskommen. Bei den jetzigen Fahrpreisen werde sich auch bei einem kommunalen Unternehmen dieses nicht selber tragen können. Dies sei auch nicht das politische Ziel.

Erste Schritte hin zu einem kommunalen Unternehmen müssen sein: die Einholung von Expertisen, die Einholung von Informationen bei anderen Kommunen, die Beauftragung notwendiger Gutachten und die Diskussion über eine Rechtsform des Unternehmens.

 

Ratsherr SRUGIS begründet die Ablehnung des Antrags. Zum einen sei der Beschluss gefasst worden, die Trägerschaft des ÖPNV an den Landkreis Lüneburg zurückzugeben.

Zum anderen könne nur direkter Einfluss auf den kommunalen Nahverkehr genommen werden, wenn es sich um einen Eigenbetrieb handle, schon bei GmbHs gelte dies nur eingeschränkt. Weiterhin sollte es nicht Aufgabe des Rates der Hansestadt Lüneburg sein, sich mit Taktfrequenzen und Pünktlichkeit der Busse auseinanderzusetzen.

Die Formulierung des Beigeordneten Pauly im Konjunktiv, dass der kommunale ÖPNV kostengünstiger sein könnte, schließt auch mit ein, dass die Umsetzung teurer werden könnte. Beigeordneter Pauly habe selbst darauf hingewiesen, dass der ÖPNV dauerhaft defizitär sein werde, daher frage er, ob die Hansestadt Lüneburg ein solches Unternehmen wirklich gründen wolle.

Er pflichtet Beigeordnetem Pauly bei, dass der ÖPNV zur Daseinsvorsorge zähle, macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge ÖPNV mit anderen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit und Entsorgung konkurriere. Zudem lasse die Haushaltssituation der Hansestadt Lüneburg keine Gründung von einem Busunternehmen und den Kauf von Bussen zu.

 

Ratsfrau SCHELLMANN weist ebenfalls darauf hin, dass die Trägerschaft des ÖPNV an den Landkreis Lüneburg zurückgegeben werde, um auch mit einem großen Linienpotential in die Verhandlungen gehen zu können. Auch könne die Hansestadt Lüneburg in der jetzigen Situation eine solche Umsetzung nicht ausführen, da sie den Entschuldungsvertrag unterzeichnet habe.

Wichtig sei ihr, dass bei der Vertragsunterzeichnung vereinbart werde, dass die Hansestadt und auch der Landkreis die wirtschaftlichen Daten des Busunternehmens kontrollieren können.

 

Ratsherr ADAM teilt mit, dass der ÖPNV ein leidenschaftliches Thema der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sei, bei dem sie Visionen und Ziele für die Zukunft entwickeln wollen. Diese Visionen und Ziele fehlen in dem Antrag der Fraktion Die Linke, nur die Forderungen nach einem Gutachten oder der Übernahme der KVG seien nicht weitreichend genug gedacht.

Die Hansestadt Lüneburg sei eine nahverkehrsfreundliche Stadt und habe einen guten ÖPNV. Neue Modelle wie Cambio werden zukünftig entstehen. Die Benutzerzahlen können gesteigert, die Anbindung der Neubaugebiete sowie die Anpassung an die Benutzerströme optimiert werden. Langfristig könne überlegt werden, wie der ÖPNV wieder mehr in kommunale Hand gelange. Zuvor müssen jedoch die Fragen geklärt werden: was haben wir in Lüneburg, was benötigen wir in Lüneburg und wo wollen wir zukünftig hin, mit den anschließenden Fragen: können wir uns das leisten und wollen wir uns das leisten.

 

Ratsherr WEBERSINN erinnert daran, dass vor eineinhalb Jahren durch die Verwaltung erstmalig das Auslaufen des Vertrages mit der KVG erwähnt worden sei. Seitdem sei wenig bis gar nichts geschehen. Mit der Rückübertragung der Trägerschaft an den Landkreis Lüneburg, was jedoch die beste Lösung in der derzeitigen Situation sei, halte die Stadtverwaltung das Problem für gelöst. Die Aufgaben einer Verwaltung beinhalten Lösung und Konzepte zu entwickeln, die sich an den neuen Gegebenheiten orientieren. Dies sei nicht geschehen.

Er zitiert aus einem Artikel von Joachim Schreiner mit dem Titel „Stellt den McDrive doch unter Denkmalschutz“. In der Fachwelt werden zudem französische Konzepte in Bezug auf den ÖPNV als zukunftsweisend gelobt.

Statt auf die Neuorientierung der Bürger einzugehen, den Wandel des Bewusstsein des Bürgers zu nutzen und vor dem Hintergrund der Neugestaltung des ÖPNV in Lüneburg eine neue Strukturierung des ÖPNV zu wagen, haben man sich in Lüneburg darauf beschränkt zu lamentieren, dass man Verträge nicht einsehen und die Kostenrechnung der KVG nicht überprüfen könne.

Den Antrag der Fraktion Die Linke müsse die CDU-Fraktion jedoch ablehnen, da zunächst über neue Strukturen des ÖPNV in Lüneburg diskutiert werden müsse.

 

Stadtrat MOßMANN könne sich nicht vorstellen, dass bei einer Gründung der Stadtwerke Lüneburg alle Probleme um den Busverkehr gelöst wären.

Den Vorwurf des Ratsherrn Webersinn weist er zurück und entgegnet, dass sich unter Einbindung der entsprechenden Ratsgremien vor allem des Verkehrsausschusses in den letzten Jahren Gedanken über die Konzeptionierung des ÖPNV gemacht worden seien. So sei das Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs beraten worden. Leider mussten die in dem Konzept vorgeschlagenen Verbesserungen zunächst aufgrund der angespannten Haushaltslage und des jetzigen Entschuldungsvertrages zurückgestellt werden.

Zudem gebe es eine neue rechtliche Situation, das neue Personenbeförderungsgesetz sei zum 01.01.2013 in Kraft getreten und die Landesnahverkehrsgesellschaft habe neue Regularien bzgl. Vergaben und Genehmigungen von Konzessionen herausgegeben.

Er macht darauf aufmerksam, dass mit der Rückgabe der Aufgabenträgerschaft an den Landkreis eine europaweite Ausschreibung eines großen Linienbündels ermöglicht werde.

Bzgl. des Stadtbusverkehrs in Uelzen zitiert er aus einem Artikel von der Arbeiterwohlfahrt aus dem Jahr 2013. Danach sei der Stadtbusverkehr 2002 mit dem Ziel übernommen worden, die Mobilität der Uelzener sicherzustellen. Die Busse fahren unter der Woche stündlich bis 18:00 Uhr und am Samstag bis 13:00 Uhr.

Laut einem Bericht des Bürgermeisters der Stadt Uelzen betrage die Gesamtleistung des Stadtbusverkehrs 250.000 km. In der Hansestadt Lüneburg belaufe sich die Gesamtleistung, wie in der Stellungnahme geschrieben, auf 2,4 Mio. km, also auf das Zehnfache. Der Jahresfehlbetrag des Stadtbusverkehrs in Uelzen belief sich im Jahr 2011 auf 135.000 € bei 250.000 km, somit könne mit einem Jahresfehlbetrag in Lüneburg von 1,35 Mio. € bei der zehnfachen Kilometerzahl gerechnet werden.

Weiter darf laut dem Bericht, jeder eingesetzte Bus in Uelzen nicht älter als 15 Jahre sei. Mit solchen Bussen werden nicht einmal die Euro 2 Standards eingehalten. Hingegen sei die KVG in der Hansestadt Lüneburg auf einem sehr guten Wege, die aktuellen Standards einzuhalten.

 

Beigeordneter BLANCK pflichtet Ratsherrn Adam bei, dass zunächst geprüft werden müsse, was die Hansestadt Lüneburg in Bezug auf den ÖPNV benötige und was sich in den Jahren seit der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans verändert habe. So haben sich die Rahmenbedingungen verändert, die Bürger haben einen anderen Anspruch an Mobilität, die Geschäfte haben auch nach 18 Uhr noch geöffnet und der PKW gelte nicht mehr als Statussymbol. Problematisch sei die Finanzierung der zusätzlich einzusetzenden Busverkehre. Es könne durch einen optimierten Busverkehr auch in Bezug auf die neuen Baugebiete z.B. Investitionen für die Schaffung von Parkraum eingespart werden, die wiederum in den Busverkehr fließen. Dadurch werde die Attraktivität des Busverkehrs gesteigert und die Hansestadt Lüneburg schaffe eine gute Alternative zum privaten PKW.

 

Beigeordneter DÖRBAUM macht darauf aufmerksam, dass der Antrag zu spät komme, da im Verwaltungsausschuss ein Beschluss zur Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an den Landkreis gefasst worden sei. Ziel sei es, den Stadtbusverkehr als Grundvoraussetzung zu erhalten und eine Verbesserung in der Qualität zu erreichen.

2001 habe die Hansestadt Lüneburg die Aufgabenträgerschaft des ÖPNV übernommen, mit der Zielrichtung ihn noch stärker zu optimieren. Es haben Nahverkehrspläne und Optimierungspläne vorgelegen, die sukzessive umgesetzt worden seien. So habe es bei jeder Buslinie mindestens eine halbstündliche Anbindung gegeben, eine Anbindung bis mindestens in die Abendstunden hinein sowie einen Samstags- und einen differenzierten Sonntagsverkehr. Die KVG sei zudem immer ein einverlässliches Unternehmen gewesen und habe die Qualität, die die Hansestadt erwartet habe, auch angeboten.

2005 sei die Hansestadt Lüneburg mit in den HVV eingestiegen, was eine große Verbesserung in Bezug auf Schnelligkeit und Flexibilität des ÖPNV darstelle.

Es werde eine regionale Verbesserung sowie eine Fortschreibung der Nahverkehrsplanung unter der Aufgabenträgerschaft des Landkreises benötigt, jedoch kein Stadtbusverkehr wie in Uelzen. Zudem sollen die Arbeitsplätze des mittelständischen Unternehmens erhalten werden.

 

Beigeordneter PAULY stellt die Behauptung, dass die Hansestadt Lüneburg einen guten ÖPNV habe, in Frage.

Die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an den Landkreis stelle keinen Widerspruch zu dem Antrag dar, da der Landkreis die Aufgabe einem kommunalen Unternehmen übergeben könne.

Bzgl. der Aussage von Ratsherrn Srugis weist er darauf hin, dass die Hansestadt Lüneburg immer, egal ob als kommunales Busunternehmen oder mit der KVG, das finanzielle Risiko trage, da sie jegliche finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung des ÖPNV bereitstellen würde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE merkt an, dass nach den gesetzlichen Regelungen Aufgabenträger des ÖPNV die Landkreise seien. Die Hansestadt Lüneburg habe 2001 die Aufgabenträgerschaft übernommen, da zu diesem Zeitpunkt das Interesse am Umweltverbund und ÖPNV in der Hansestadt größer gewesen sei als im Landkreis. Da sich das Interesse im Landkreis geändert habe und die Beiträge des HVV und des Landes Niedersachsen der Landkreis erhalte, wolle die Hansestadt Lüneburg die Aufgabenträgerschaft an den Landkreis zurück übertragen. Auch vor dem Hintergrund des Demografiewandels müsse der ÖPNV großteiliger organisiert werden, um auch wettbewerbsfähiger bei den Ausschreibungen sein zu können. Wichtig sei ihm eine Bezahlung nach Tarifvertrag sowie Busse nach Euro-Norm 3 oder 4, die zudem behindertengerecht seien.

Er stellt klar, dass im Krediterlass des Landes Niedersachsen bzgl. der Daseinsvorsorge, der auch für den Kauf von Stadtwerken gelte, geregelt sei, dass durch ein Betriebsgutachten und ein Wirtschaftsgutachten die Wirtschaftlichkeit des Kaufes und die Gewinnerzielung nachgewiesen werden müsse.

Bzgl. der Stadt Uelzen erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass Uelzen seine weiterführenden Schulen an den Landkreis abgegeben habe, über die Schließung dreier Grundschulen diskutiere, das Krankenhaus privatisiert habe, die Wohnungsbaugesellschaft verkauft habe und ein nicht voll bespieltes Theater habe. Ein Vergleich in der Daseinsvorsorge mit der Stadt Uelzen, die kein Kurzentrum, keine Psychiatrische Klinik und keine Müllabfuhr habe, schlage fehl.

 

Ratsherr WEBERSINN stellt richtig, dass es ihm nicht um eine Optimierung des ÖPNV sondern um eine Neuplanung der Strukturen gehe.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion Die Linke wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

 

(III)