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Auszug - Aktueller Schulentwicklungsplan und Übersicht über die zur Umsetzung der Inklusion geeigneten Schwerpunktschulen (Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5129/13 Aktueller Schulentwicklungsplan und Übersicht über die zur Umsetzung der Inklusion geeigneten Schwerpunktschulen (Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau VON STERN teilt mit, dass sie bereits 2010 Bereichsleiter Herrn Wiebe bezüglich des Mangels an Grundschulplätzen Im Roten Feld angesprochen habe. Im Jahr 2012 habe der Mangel an Plätzen spürbarer zugenommen. Nach der Einführung der offenen Ganztagsschule Im Roten Feld haben sich die Anmeldezahlen erhöht. Nach diesen werde die Schule Im Roten Feld zum Schuljahr 2013/2014 erstmalig vierzügig starten.

Seit dem Schulentwicklungsplan von 2007 sei viel in der Hansestadt Lüneburg geschehen, so seien Neubaugebiete ausgewiesen worden, in denen hauptsächlich junge Menschen und Familien leben. Die Schulen müssen den Schülerströmen angepasst und es müssen vernünftige, nachhaltige Lösungen gefunden werden. Daher werde ein neuer Schulentwicklungsplan benötigt, um die Entwicklung in den Schulbezirken beobachten und den Gegebenheiten anpassen zu können.

 

Beigeordnete LOTZE freut sich, dass die Hansestadt Lüneburg im Gegensatz zu anderen Gemeinden nicht über Schulschließungen, sondern über die Unterbringung von Schülerinnen und Schülern beraten müsse. Der Zuzug junger Familien in den vergangenen Jahren in die Hansestadt sei ein Erfolg guter Stadtpolitik. Dadurch seien die Prognosen des Schulgutachtens von 2007 überschritten worden. Zudem können keine verlässlichen Prognosen zu Bewohnerstrukturen, Zu- und Wegzügen getroffen werden. Daher habe auch der vormalige niedersächsische Kultusminister Althusmann den Kommunen keine Verpflichtung zu einer Schulentwicklungsplanung auferlegt.

Die Umsetzung der UN-Konvention bezüglich der Inklusion stelle Neuland dar. Die vorherige Landesregierung habe überfallartig den Startschuss für die Umsetzung der Konvention gegeben, ohne den Kommunen die finanziellen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung der Konvention bedeute einen kleineren Teiler bei den Klassen 1 bis 3 sowie die Doppeltzählung der Inklusionskinder. Mit dieser Situation müsse jetzt zusammen mit den Schulen umgegangen werden. Sie könne nur an ihre Partei im Landtag die Bitte richten, die Umsetzung zu begleiten und die Kommunen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten sowie die Landesschulbehörden, die Schulleitungen und Kollegien zu einer vernünftigen Auseinandersetzung mit dem Thema zu drängen.

Die Inklusion sei ein weitreichendes und auch zukünftiges Thema, dass daher im Schulausschuss immer wieder diskutiert werden sollte.

 

Ratsfrau HOLLSTEIN bedankt sich für den Antrag der CDU-Fraktion, da so das aktuelle Thema Schule und Inklusion im Rat der Hansestadt Lüneburg diskutiert werde. Sie könne jedoch nicht nachvollziehen, warum ein neuer, 28.000 € teurer, Schulentwicklungsplan benötigt werde, der sich nur mit Zahlen beschäftige. Aus ihrer Sicht müsse ein Entwicklungsplan erstellt werden, der sich mit der Qualität auseinandersetze. Momentan erlebe sie eine große Frustration und es sei unhaltbar, dass Schüler mit Förderbedarf von gut ausgestatteten Schulen abgelehnt werden. Aus diesem Grund müsse über den Umgang mit den Schülern und Eltern in der jetzigen Situation diskutiert werden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN zeigt auf, dass der Schulentwicklungsplan eine lange Bearbeitungsphase durchlief, sehr umstritten gewesen sei und letztlich die prognostizierten Angaben nicht zutrafen. Daher habe sie die Abschaffung des Schulentwicklungsplanes durch den vorherigen Kultusminister Althusmann befürwortet. In den letzten 20 Jahren, seit sie im Rat der Hansestadt Lüneburg sei, habe man immer schnell auf neue Entwicklungen – wie geänderte Bewohnerstrukturen, Zuzugsgebiete, aber auch Vorgaben der Regierung – reagieren müssen.

Es sei ein wunderbarer Gedanke durch die Inklusion Kinder mit Behinderung normal aufwachsen zu lassen, aber es müsse auch berücksichtigt werden, dass es Menschen mit Sonderförderungsbedarf gebe. Dies müssen die Kommunen genau beobachten und vom Land die notwendigen finanziellen Mittel einfordern.

 

Erster Stadtrat KOCH bejaht, dass Schulen und Kindertagesstätten planerisch entwickelt und begleitet werden müssen, bei der Bedarfsleckung sei dies jedoch schwierig.

Jedes Jahr werde eine vernünftige und steuerzahlerinteressengerechte Zuordnung von Schülern zu den Schulen vorgenommen. Bisher habe sich die Ratsmehrheit immer gegen verbindliche Schulbezirke ausgesprochen, was die Planung jedoch vereinfachen würde. Im Grundschulbereich hingegen seien die Kommunen verpflichtet, verbindliche Schulbezirke vorzugeben. Da der Wohnsitz und nicht der tatsächliche Aufenthalt für die Zuordnung zur Grundschule entscheiden sei, erschweren die kurzfristigen Ummeldungen die vorausschauende Betrachtung der zukünftigen Einschulungszahlen.

Er spricht sich gegen einen Schulentwicklungsplan aus, da die Planentwicklung viel Arbeit verursacht, hohe Kosten verschlungen und keine Wirkung gehabt habe.

Weiter weist er darauf hin, dass die Hansestadt Lüneburg einen Entschuldungsvertrag unterschrieben habe, d.h. die Hansestadt habe sich verpflichtet, mit äußerster Sparsamkeit Haushaltsfehlbeträge abzubauen. Es gebe eine schulpolitische Beschlusslage, die besagt, dass solange die gesamten Einschulungszahlen im Primarbereich nicht signifikant abweichen und solange es noch leere Schulräume gibt, sollen keine neuen Schulen gebaut oder erweitert werden, sondern es sei bedarfsgerecht durch Anpassung der Schulbezirke nachzujustieren.

Das große Interesse an der Grundschule Im Roten Feld begründet Erster Stadtrat Koch mit der Ganztagsbeschulung der Schüler. Würden die anderen Grundschulen ebenfalls die Ganztagsbetreuung anbieten, würde sich die Problematik nicht stellen. Die Hansestadt Lüneburg bietet durch Überbrückungen wie Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Erweiterung von Horten und Mitfinanzierung von Schulfördervereinen den Eltern eine Unterstützung, die jedoch gleichzeitig den Druck von den Grundschulen, Ganztagsschule zu werden, nimmt.

Bezüglich des Themas Inklusion erklärt er, dass davon alle Kinder mit besonderem schulischem Förderbedarf wie Lernbehinderte, Kinder mit sozialen und emotionalen Entwicklungsstörungen sowie körperlich Behinderte umfasst werden. Ob eine solche Form von Förderbedarf vorliege, wissen die aufnehmenden Schulen bis heute nicht, denn die medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen dauern noch an. Auf dieser Grundlage könne weder für das kommende Schuljahr noch für die Zukunft verlässlich geplant werden.

 

Ratsfrau VON STERN stellt richtig, dass sie nicht 28.000 € zur Erstellung eines neuen Schulentwicklungsplanes aufwenden möchte.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass sich die Hansestadt Lüneburg in einer Luxussituation befinde, da sie nicht über Schulschließungen wie z.B. die Gemeinde Scharnebeck, sondern über eine gleichmäßige Beschulung diskutieren müsse. Die Hoffnungen liegen auf der Gründung neuer Ganztagsschulen.

 

Beigeordneter PAULY spricht sich für die Überweisung des Antrages in den Schulausschuss aus.

Er macht auf § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg aufmerksam, wonach die Ausnahmen vom Grundsatz: „Jedes Ratsmitglied darf zu einer Sache nur einmal sprechen“ geregelt seien. Besonders bezieht er sich auf die Ausnahme, dass der Antragsteller unmittelbar vor der Abstimmung das Schlusswort haben dürfe und bittet um zukünftige Beachtung der Geschäftsordnung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass fachliche Stellungnahmen durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zugelassen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag wird einstimmig in den Schulausschuss verwiesen.

 

(V, 53)