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Auszug - Brockwinkler Weg 72 a, b, c Bauantrag: Neubau einer gemeinschaftlichen Wohnanlage  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 27.05.2013    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5153/13 Brockwinkler Weg 72 a, b, c
Bauantrag: Neubau einer gemeinschaftlichen Wohnanlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung den mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragten Architekten, Herrn Hargus.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) mit Hilfe von Luftbildern, Lageplänen und Ansichten den Neubau einer gemeinschaftlichen Wohnanlage am Brockwinkler Weg auf. Anhand des in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhaltes geht er darauf ein, dass das Bauvorhaben selbst bereits am 13.02.2012 in der ABS-Sitzung vorgestellt wurde. Wesentliche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich ergeben in der Form, dass durch Aufstockung des Baukörpers die Anzahl der Wohneinheiten (WE) von bisher 30 auf nunmehr 38 erhöht wurde und durch die Änderung der Ausbildung des bisher flach geneigten Pultdaches zu einem Flachdach.

Anhand des Lageplans und Ansichten wird die Stellung der Gebäude sowie die Lage auf dem Gelände näher aufgezeigt.

Das ca. 7.700 m² große Grundstück wird durch die auf dem Grundstück stehenden Bäume in seinem Baufeld auf ca. die Hälfte reduziert, was die bebaubare Fläche betrifft. Durch die aufstehenden Bäume erhält das Grundstück andererseits aber auch einen gewissen Reiz. Da Zielsetzung war, den Baumbestand möglichst unangetastet zu lassen hat die Planung bezüglich der Stellung der Gebäude auch einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Die Grundstücksgrenzen in Abgrenzung zur Kita und dem Spielplatz, die sich in unmittelbarer Nähe und dem vorhandenen Baumbestand, werden aufgezeigt. Insbesondere wird hierbei auf die Stellung der Gebäude zum Baumbestand eingegangen.  Für die insgesamt 3 Baukörper, die durch eine Verbindung miteinander verflochten sind, ist eine Teilunterkellerung vorgesehen. Hierbei werden die 2 zueinander im Winkel stehenden ca. 41 m langen Flügelbauten durch einen turmartigen Zwischenbau, der als Kommunikationspunkt mit Gemeinschaftsflächen dienen soll, ergänzt.

Das Mobilitätskonzept für autoarmes Wohnen der LENA sieht vor, dass die Mobilität überwiegend durch Fahrräder und Car-Sharing gewährleistet werden soll. Das Mobilitätskonzept ist dem vorliegenden Bauantrag beigefügt. Aufgrund dieses Konzeptes wird es möglich sein, den Stellplatzschlüssel auf 1/WE zu reduzieren. Die erforderlichen 39 Stellplätze sollen in versickerungs- und begrünungsfähiger Ausführung auf dem Grundstück angelegt werden. Leider war es erforderlich, dass für die Schaffung der Zufahrt als auch für den Rettungsweg 3 große Bäume beseitigt werden mussten.

Durch die Staffelung der Baukörper wird eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungsgrößen erreicht. Für die Wohnungen, die eine Größe von 50 bis 140 m² aufweisen, wird eine möglichst gleiche Wohnqualität angestrebt.

Da zum Konzept auch gehört, dass Jung und Alt zusammenleben können, ist angestrebt, dass alle Wohnungen möglichst barrierefrei erreicht werden können.

 

Ratsherr Bruns stellt fest, dass die Baukörper in ihren äußeren Dimensionen quasi unverändert geblieben sind. Gleichwohl ist die Anzahl der WE von ursprünglich 30 auf jetzt 38 gestiegen.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos merkt hierzu an, dass dies u. a. bedingt sei durch die Schaffung von Wohnungen im Obergeschoss sowie im Staffelgeschoss des Mittelbaus.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob vorgesehen sei, hier Eigentums- oder Mietwohnungen zu schaffen.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos führt hierzu aus, dass ursprüngliche Überlegungen vorsahen, mit Bildung einer Genossenschaft hier Mietwohnungsbau zu realisieren. Da sich für Mietwohnungen in dieser Form jedoch keine Zuschüsse einwerben lassen, würden sich Mietwohnungen insofern nicht rechnen. Deshalb hat man sich entschlossen, Eigentumswohnungen zu erstellen.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, welcher Art Wärmeversorgung für den Komplex vorgesehen sei.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos zeigt auf, dass mit der Heizungsanlage der KfW-Standard 55 erreicht wird. Das ist der zweitbeste erreichbare Standard. Vorgesehen ist neben einer dezentralen Lüftungsanlage auch eine Holz-Pellett-Heizung sowohl für die Wärme als auch für die Warmwasserversorgung.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt zum vorgesehenen Mobilitätskonzept an, dass die Wohnanlage vom Geländeprofil wesentlich höher als der Bereich der Innenstadt liegt. Er gibt zu bedenken, dass in dem vorgesehenen Gebäudekomplex überwiegend ältere Personen wohnen werden. Er bittet darauf zu achten, dass dieses in der Planung Berücksichtigung finden sollte.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos weist darauf hin, dass die ältere Generation von der Möglichkeit der Elektromobilität auch bei Fahrrädern bereits Gebrauch macht. Insofern stellt sich die aufgezeigte Problematik in dieser Form nicht.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob das Baugrundstück von der Baugemeinschaft LENA käuflich erworben wurde.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos - bestätigt dies.

 

Ratsherrn Löb interessiert, ob auch die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, Solar-Anlagen auf die Dachflächen aufzubringen oder ob dies von vornherein aufgrund der Beschattung durch die Bäume ausgeschlossen wurde.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos entgegnet, dass nach dem derzeitigen Stand der Planung hierzu die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei und eine Entscheidung hierüber insofern noch nicht getroffen wurde. Er gibt jedoch zu bedenken, dass, wie bereits angemerkt, durch die über 25 m hohen Baumkronen davon auszugehen sein wird, dass die Dachflächen hierdurch derart verschattet werden, dass Solar-Anlagen nicht rentabel zu betreiben seien werden.

 

Ratsherr Löb bedauert es, dass es zu keiner genossenschaftlichen Regelung kommen wird. Für ihn stellt sich die Frage, wie es Interessenten mit weniger Kapital ermöglicht werden kann, eine Chance zu erhalten, dort auch eine Wohnung nutzen zu können.

 

Herr Thomson – Baugemeinschaft LENA – führt aus, dass die Eigentümergemeinschaft eine Genossenschaft gegründet hat, welche wiederum das Grundstück käuflich erworben hat. Damit soll auch verhindert werden, dass mit den Wohnungen spekulativ umgegangen wird. Alle zukünftigen Bewohner müssen auch Mitglied der Genossenschaft sein. Diese Regelung hat auch bei einer Veräußerung der Wohnung Bestand.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos führt zu den Ansichten des Gebäudekomplexes aus, dass der Anspruch und auch der Wunsch der Stadt besteht, dass eine Zweigeschossigkeit der Gebäude eingehalten wird. Durch die jetzt gewählte Bauweise wird erreicht, dass der Eindruck der Zweigeschossigkeit gewahrt wird.

 

Ratsherr Schuler möchte wissen, welche Höhe die Gebäude über  Grund erreichen werden.

 

Herr Hargus – Architekten AG  Hargus + Paskopulos führt aus, dass vom Boden aus gemessen die Gesamthöhe unter 7,50 m betragen wird. Näher eingegangen wird ergänzend auf die Bauausführung und die in der Fassade vorgesehenen Materialien.

 

Bürgermeister Meihsies hält das vorgesehene Vorhaben für gelungen und wünscht den Bewohnern viel Erfolg und gutes Zusammenleben. Es hat sich gezeigt, dass es gut war, auf diesem doch langen Weg bis zur Realisierung nicht aufzugeben.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass der lange Weg begleitet war von vielen Widerständen. Sie gratuliert den Mitgliedern der Baugemeinschaft LENA zu deren Standhaftigkeit im Verfahren und wünscht diesen ebenfalls ein gedeihliches Zusammenleben.

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass das geplante Bauvorhaben von den Ausschussmitgliedern durchweg positiv gesehen wird als beispielhaft für anstehende zukünftige Projekte ähnlicher Art.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7.1_Brockwinkler Weg 72 a-c LeNa (1445 KB)