Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Koch erläutert, dass die Einrichtung aus Rechtsgründen abgesplittet werden muss. Einer Leitungskraft dürfen maximal 5 Gruppen zugeordnet sein. Für Kita und Hort Kaltenmoor wären es 11 Gruppen, deshalb erfolgt eine Aufteilung. Insofern gibt es dann zwei verantwortliche Leitungspersonen.
Frau Bürgermeisterin Baumgarten berichtet, dass die Einrichtung gut angenommen wird und sich die Kinder sehr wohl fühlen. (kein Beschluss, da nur Information)
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