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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
1. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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