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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 26.04.2013    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5092/13 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Rathje vom Büro Elbberg, das mit der Planung beauftragt wurde sowie Herrn Mix vom Büro Mix, welches das Bauleitplanverfahren landschaftsplanerisch begleitet.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf die im laufenden Verfahren vorgenommenen Änderungen detailliert ein.

 

Ratsherr Kuhn hinterfragt, warum Gewerbeflächen zugunsten weiterer Wohnflächen herausgenommen werden sollen. Für ihn ist von Interesse, ob dies seine Begründung darin findet, dass eine erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen besteht.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg führt aus, dass die Reduzierung des gewerblichen Bereiches auf einen Wunsch des Investors zurückzuführen sei. Seitens des Investors ist vorgesehen, die gewerbliche Nutzung auf den südlichen Teil zu konzentrieren. Die leichten Verschiebungen für die gewerbliche Nutzung werden anhand eines Planes aufgezeigt.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass auch seitens der Stadt Lüneburg der Wunsch bestand, hier eine Veränderung vorzunehmen, weil es sich um die letzte Fläche handelt, auf der noch Geschosswohnungsbau in diesem Bereich verwirklicht werden kann. In der Tat besteht die Nachfrage derzeit zu 50 % in Geschosswohnungsbau und zu 50 % in Einfamilienhausbau. Insofern findet die geplante Veränderung Zustimmung der Stadt, da Gewerbe auch an anderer Stelle nachgewiesen werden kann. Unverändert wird die Nahversorgung in diesem Bereich sichergestellt sein. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass Richtung Ostumgehung ausreichend Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung stehen werden.

 

Ratsherr Bruns findet es positiv, dass hier ein Mehr von Wohnflächen ausgewiesen werden soll. Für ihn stellt sich die Frage, wie viel mehr Wohnfläche oder Wohneinheiten (WE) dort ermöglicht werden. Er erinnert daran, dass die Frage des Geschosswohnungsbaus den Ausschuss intensiv beschäftigt habe und dass mit dieser Veränderung ein Schritt in die richtige Richtung getan wird. Er geht davon aus, dass die Nahversorgung so wie auch dargestellt, sichergestellt sei.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg bilanziert hinsichtlich der Wohneinheiten, dass im angesprochenen Bereich der Veränderung bisher ca. 400 WE möglich waren und durch die moderate Verdichtung jetzt ca. 550 WE möglich sein werden.

 

Ratsherr Kiesel möchte wissen, was unter den angesprochenen Wohnformen für Senioren  zu verstehen sei. Des Weiteren ist für ihn von Interesse, warum bei dem vorgegebenen Farbspektrum für die Bauten nur ein Dunkelgrau vorgesehen sei.

Zur Frage der Verkehrsentwicklung auf der Lübecker Straße merkt er an, dass eine Steigerung der Fahrzeugbewegungen von 800 auf zukünftig 1700/tgl. nicht als geringfügig angesehen werden kann.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg weist zur Verschiebung der Verkehre darauf hin, dass diese durch die Veränderungen der Planung im Zentrum verursacht werden. Zu den verkehrlichen Belangen wurde in der letzten Ausschusssitzung ausführlich ausgeführt. U. a. wurde darauf hingewiesen, dass mit der Zunahme der Verkehr in der Lübecker Straße eine deutliche Reduzierung auf der Hansestraße einhergehen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass in der letzten Ausschusssitzung der Verkehrsgutachter ausführlich dargestellt habe, dass im Baugebiet letztendlich in der Summe keine Mehrbelastung hervorgerufen wird.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg führt zur Vorgabe des Farbspektrums aus, dass auch hierüber in der letzten Sitzung beraten wurde. Durch die öffentliche Auslegung sind diesbezüglich keine Veränderungen vorgenommen worden. Das Materialspiel und die Materialsprache ist mit der Verwaltung abgestimmt und wird für dieses Baugebiet als angemessen betrachtet. Die ursprüngliche Vorgabe Klinker wurde ergänzt um Putz und andere Materialien, um besser mit Wärmedämmung arbeiten zu können.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass das ganze Baugebiet eingerahmt ist mit Bauten mit rotem Klinker. Diese Bauweise ist in Lüneburg als typisch anzusehen. Mit den Vorgaben soll möglichst der Charakter erhalten bleiben.

Für den neu abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist die Grundlage des sog. „Hamburger Modells“ vorgesehen. In diesem Baugebiet ist vorgesehen, bestimmte Flächen für Seniorenwohnen festzuschreiben. Auch sollen Wohnungen mit einem begrenzten Preissegment hinsichtlich des Mietzinses für Wohnen ausgewiesen werden. Derzeit befindet man sich in Gesprächen mit der IDB, um entsprechende Regelungen festzuschreiben. Daneben wird es auch Wohnungen geben, die frei finanziert werden sollen.

Bereits jetzt haben einige Firmen von auswärts avisiert, dass sie in entsprechenden Umsetzungen interessiert sind. Tlw. wurden auch bereits Flächen hierzu erworben.

Erstmalig soll hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung ein Mix festgeschrieben werden. Für nicht realistisch wird gehalten, dass, wie in Hamburg vorgesehen, die Nutzungsfestlegung auch bis in die einzelnen Gebäude hinein erfolgen soll.

Festgelegt werden soll in den noch abschließend auszuhandelnden städtebaulichen Vertrag, dass in dem Gebiet ca. 80 – 100 Seniorenwohnungen und ca. 100 vom Mietzins her preiswerte Wohnungen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sein wird hierbei, dass dies nur zu realisieren sein wird, wenn entsprechende Fördermittel eingeworben werden können, damit sich  derart Wohnungen für den Investor auch wirtschaftlich gesehen rechnen.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass es zu begrüßen sei, dass es durch die vorgesehene Verdichtung der Bebauung mehr Wohneinheiten geschaffen werden können. Eingehend auf 2 Einwendungen möchte er wissen, ob die zusätzlichen Verkehrsbelastungen von 50 bis 100 Verkehre/tgl. allein auf die zusätzlichen WE zurückzuführen sind.

Des Weiteren ist für ihn von Interesse, in welchem Ausmaß die angesprochene Grünfläche im inneren Bereich am Stadtplatz verkleinert wird.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg führt aus, dass der eigentliche Stadtplatz in seinen bisherigen Dimensionen fast unverändert bleibt. Aufgezeigt wird, dass durch die Verringerung der Verkehrsflächen auf der Ostseite eine Vergrößerung des Grünflächenanteils vorgenommen wird. Die von einigen Anliegern im westlichen Teil geäußerte Kritik, dass die genannten 400 Fahrzeugbewegungen/tgl. an ihrem Wohnhaus vorbeifahren, ist vom Grundsatz her zutreffend. Tatsächlich handelt es sich um eine zusätzliche Belastung von ca. 50 – 100 Fahrzeugen. Bei der Gesamtzahl von 400 Fahrzeugbewegungen/tgl. ist es schwerlich vorhersehbar, wie sich die Verkehre schlussendlich tatsächlich aufteilen werden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die bisher als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesenen Bereiche jetzt durch Wohnungsbau genutzt werden. Bei einer Gemeinbedarfsnutzung wäre auch die Errichtung einer Kita an dieser Stelle möglich, welche wesentlich mehr Verkehre als die jetzt dort geplanten Wohnungen verursachen würde. Insofern wird davon auszugehen sein, dass in der Summe nicht von einem Mehrverkehr von 200 Fahrzeugbewegungen, sondern eher von 50 – 100 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auszugehen ist, so dass die Gesamtbelastung sich auf 300 – 350 Fahrzeugbewegungen/tgl. bewegen wird. Dies ist im Zusammenhang mit dem Gesamtkomplex als vertretbare Verkehrsbelastung für die Bewohner anzusehen.

 

Bürgermeister Meihsies führt aus, dass die überarbeitete Planung mit der vorgegebenen Nachverdichtung der Bebauung die Zustimmung seiner Fraktion findet. Er bittet darum, dass zu der vorgenommenen artenschutzrechtlichen Prüfung noch Ausführungen gemacht werden. Nach seiner Kenntnis bedurfte es für einzelne Maßnahmen für dessen Umsetzung einer Sondernutzung der Unteren Naturschutzbehörde.

Aufgeklärt werden möchte er auch über den Umstand, dass auf aufgezeigten Flächen Bäume, die nach den Vorgaben der Planung zu erhalten wären, zwischenzeitlich gefällt wurden.

 

Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – erläutert die aufgrund der Umplanung erforderlich gewordenen Veränderungen in der Grünordnungsplanung und die daraus resultierenden Folgerungen. Für die Beseitigung eines besonders geschützten Biotops wurde bei der Unteren Naturschützbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese Ausnahme wurde letztendlich genehmigt, so dass die Trockenrasenfläche anderweitig in Anspruch genommen werden kann. Einer weiteren Ausnahmegenehmigung bedurfte es für den Zugriff auf eine nach dem Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Flechtenart. Der Landkreis hat zugestimmt, dass die auf dieser Fläche vorhandenen Flechten ausgehoben und an anderer Stelle wieder eingepflanzt werden dürfen. Damit kann sichergestellt werden, dass diese Flechtenart auch weiterhin erhalten werden kann.

 

Herr Rathje - Planungsgruppe Elbberg, Hamburg führt ergänzend aus, dass das Baugebiet auch Potentialraum für das Vorkommen der Haubenlerche sei. Der Lebensraum der Haubenlerche wird durch die zu nehmende Bebauung und Versiegelung eingeschränkt werden. Entgegenwirkend und schlüssig war die Entscheidung, dem durch die Vorgabe extensiver Dachbegrünung entgegenzuwirken und einen Ausgleich für die bebauten und versiegelten Flächen zu schaffen. Durch die auf allen Flachdächern vorgesehene Dachbegrünung wird nicht nur der notwendige Ausgleich, sondern auch ein zusätzliches Flächenangebot für die Haubenlerche geschaffen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt zu den vorgenommenen Baumfällungen an, dass in der ursprünglichen Planung eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durchgeführt wurde. Hierzu gehörten auch Ersatzflächen, die zwischenzeitlich angelegt wurden. Zusätzlich hierzu wurden einzelne Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt. Festgestellt wurde zwischenzeitlich, dass auf einer bestimmten Fläche einzelne Bäume weggenommen wurden. Nachforschungen, wer diese Baumbeseitigungen vorgenommen hat, führten zu keinem Ergebnis. Soweit ein Verursacher feststellbar ist, wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wenn dies, wie in diesem Fall, nicht möglich ist, ist der Ansprechpartner der jeweilige Grundstückseigentümer. Dieser steht in der Verpflichtung, für den Erhalt der Bäume Sorge zu tragen. Entsprechende Gespräche wurden mit dem Grundstückseigentümer zwischenzeitlich geführt. Es konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass für jeden entfernten Baum als Ersatz 2 Bäume in geeigneter Größe als Ersatz zu pflanzen sind. Die Standorte für diese Neupflanzungen wurden abgestimmt. In der Bilanzierung wird dadurch sichergestellt, dass gegenüber dem vorherigen Baumbestand kein Verlust eintreten wird.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang aber auch, dass mit der Erschließung eines Baugebietes bei der Anlegung von Straßen, Wegen und Plätzen es durchaus vorkommen  und schlussendlich nicht immer verhindert werden kann, dass einzelne Wurzelbereiche beschädigt oder Baumscheiben durch Baumaschinen zu stark verdichtet werden. Bezogen auf das in Rede stehende Baugebiet ist festzustellen, dass über 100 Solitärbäume als auch 10.000 Sträucher zwischenzeitlich gepflanzt wurden. Insofern ist es wichtig, bei der noch laufenden Erschließung des Baugebietes keinen Augenblickszustand zu erfassen und bewerten zu wollen, sondern vielmehr eine Schlussbetrachtung des Ergebnisses vorzunehmen. Für dieses Baugebiet ist festzustellen, dass hinsichtlich der vorgenommenen Bepflanzung gute und qualifizierte Arbeit verrichtet wurde. Die im Zusammenhang mit der Erschließung aufgetretenen Schäden sollten daher nicht überbewertet werden.

 

Bürgermeister Meihsies macht deutlich, dass es ihm vorrangig darum geht, die Aufmerksamkeit darauf zu richten, was in den einzelnen Baugebieten geschieht. Er sieht hier die Investoren vorrangig gefordert, die bauausführenden Firmen daraufhin zu überwachen, dass Vorgaben, wie der Erhalt bestehender Bäume, eingehalten werden. Dies ist nicht zwingend Angelegenheit der Bauverwaltung.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass man nicht verkennen darf, in welcher Form die Abläufe bei der Erschließung eines neuen Baugebietes stattfinden. Er erinnert daran, dass für die Munitionssuche Flächen zunächst abgeräumt werden mussten, wobei auch einzelne Bäume zu entfernen waren. Hier befindet man sich in einer Abhängigkeit zu den Vorgaben des mit der Munitionssuche beauftragten Unternehmens. Ohne die Erfüllung derer Vorgaben wird keine Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Munitionsresten im untersuchten Gebiet ausgestellt.

Es wird immer wieder passieren, dass unbedachtume entfernt werden und dies, obwohl eine gegenteilige Abstimmung mit der Stadt Lüneburg erfolgt sei.

Betont wird in diesem Zusammenhang aber auch, dass es sich immer um Einzelfälle handelt und dass die Stadt Lüneburg sehr wohl darauf bedacht sei, dass hinsichtlich der Bäume sorgsam darauf geachtet wird, dass Bäume nicht entfernt werden, ohne dass vorher hinreichend deren möglicher Erhalt fachtechnisch geprüft wurde. Dies dokumentiert sich auch darin, dass jedes Jahr im Grünflächen- und Forstausschuss ausführlich über die erstellte Baumfällliste vorgetragen wird. Über die Schadensbilder, die die jeweiligen Fällungen erforderlich machen, wird hierbei detailliert eingegangen.

Verwahren muss sich die Verwaltung jedoch gegen den oftmals entstehenden Eindruck, dass die Verwaltung gegenüber Investoren nicht mit dem Nachdruck vorgeht, wie es oftmals für den Einen oder Anderen wünschenswert erscheint.

 

Ratsherr Löb geht zwar auch davon aus, dass es durchaus einmal vorkommen kann, dass ein erhaltenswerter Baum entfernt werde. Er legt jedoch Wert darauf, dass eine Ersatzpflanzung nicht irgendwo, sondern möglichst an Ort und Stelle, an dem die Baumfällung stattgefunden hat, vorgenommen wird. Nicht vorstellbar ist für ihn, dass durch die Baumfällung und durch die Ersatzpflanzung an anderer Stelle sich der Investor einen Vorteil verschafft.

 

Stadtbaurätin Gundermann hält dem entgegen, dass es keinesfalls sein kann, dass durch die Baumfällungen ein Baufeld entsteht, an dem sich ein Investor einen Vorteil verschaffen kann. Wenn auch Neupflanzungen nicht an gleicher Stelle erfolgen, so muss zumindest eine Ersatzpflanzung im unmittelbaren räumlichen Bezug vorgenommen werden.

 

Ratsherr Manzke spricht sich dafür aus, dass man davon abgehen sollte, ständig irgendwelche Belehrungen vorzunehmen. Auch für Ausgleich und Ersatz gibt es hinreichend gesetzliche Vorgaben. In diesen Regelungen ist klar festgelegt, wie ein Ausgleich zu bilanzieren ist.

Sicherlich ist es im Regelfall wünschenswert, dass der erforderliche Ausgleich im unmittelbaren Bezug vorgenommen wird, wenngleich man jedoch auch die nun einmal bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht lassen sollte.

 

Ratsherr Kiesel möchte zum Verständnis wissen, ob es zutreffend sei, dass angedacht sei, eine Kita nunmehr nicht mehr neu zu bauen, sondern sie im vorhandenen Casino-Gebäude mit unterzubringen.

 

Stadtbaurätin Gundermann bejaht dies und weist auf die bereits mehrfach in Ausschusssitzungen zu dieser Thematik geführten Beratungen hin. Derzeit wird an einem Nutzungskonzept für das Casinogebäude gearbeitet um zu prüfen, ob die Unterbringung und der Betrieb einer Kita sowie die Unterbringung weiterer Institutionen in dem Gebäude machbar wäre. Vorgesehen ist, dass das abschließend geprüfte Nutzungskonzept in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nach der Sommerpause vorgestellt werden soll.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.              Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

2.              Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_BPlan 129 Schlieffen-Park (1297 KB)