Bürgerinformationssystem

Auszug - Nutzungsvertrag für das Auditorium Maximum der Leuphana Universität Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.03.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.05.2013    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5071/13 Nutzungsvertrag für das Auditorium Maximum der Leuphana Universität Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.03.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtoberamtsrat DR. ARENDS beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stiftung Universität Lüneburg, der Hansestadt und

dem Landkreis Lüneburg wurde durch den Verwaltungsausschuss am 23.06.2009

beschlossen. Der zwischenzeitliche Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana

Universität“ vom 26.11.2009, die Erteilung der Baugenehmigung vom 04.03.2011 sowie der

Erlass eines Zuwendungsbescheides am 15. Februar 2012 machten es erforderlich, dass

eine aktualisierte Nutzungsvereinbarung dem Verwaltungsausschuss am 21. März 2013 zum

Beschluss vorgelegt wurde.

 

Zu Frage 2:

Im Zuwendungsbescheid vom 15.02.2012 wurde eine Zuwendung in Höhe von 5 Mio. Euro festgesetzt, deren Auszahlung in folgenden Teilbeträgen zugesagt wurde:

              2012              2,0 Mio. Euro

              2013              2,0 Mio. Euro

              2014              1,0 Mio. Euro.

Des Weiteren ist unter Ziffer 3.4 der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides Folgendes geregelt: „Die Zuwendung darf nur auf geleistete Ausgaben auf der Basis des Mittelabrufplanes und des testierten Baufortschritts anteilig mit den Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen Mitteln der Zuwendungsempfängerin und privater Dritter bis zur Höhe des (jährlichen) Festbetrags angefordert werden. Der Mittelabrufplan ist der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Die geleisteten Ausgaben sind nachzuweisen. Die Anforderung ist an die NBank zu richten, die Auszahlung erfolgt nach Freigabe durch die NBank direkt durch die Bewilligungsbehörde.“

Bis zum heutigen Zeitpunkt sind von der Stiftung Universität Lüneburg noch keinerlei Mittel von der Hansestadt Lüneburg angefordert und folglich auch keine ausgezahlt worden.

Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg war für 2011 ein Zuwendungsansatz von 500.000 € und für 2012 in Höhe von 1,5 Mio. €, mithin also die im Zuwendungsbescheid für 2012 zugesagten 2,0 Mio. € veranschlagt. Aufgrund des bisher noch nicht erfolgten Mittelabrufes wurde die Bildung eines Haushaltsrestes über den Gesamtbetrag von 2,0 Mio. € im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für 2012 beantragt. Diese Möglichkeit lässt der Zuwendungsbescheid zu. Dort heißt es konkret: „Teilbeträge, die nicht im jeweiligen Haushaltsjahr abgerufen werden, können im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) – in der jeweils gültigen Fassung – zeitlich übertragen werden.

 

Zu Frage 3:

Im Vorfeld der Sitzung des Zukunftsrates vom 18. Februar 2013 war beabsichtigt, dass dieses Gremium sich mit dem Entwurf der Fortschreibung einer Nutzungsvereinbarung zwischen Stiftung Universität Lüneburg, Hansestadt und Landkreis Lüneburg befassen sollte. Wie auf der Sitzung dargelegt, konnte vor dem Hintergrund rechtlicher Aspekte zur Bauplanung und der Problematik mit dem südlich angrenzenden Grundstück zum Gelände der Universität eine Erörterung nicht erfolgen, da die Vertragsparteien noch rechtlichen Abstimmungsbedarf hinsichtlich des laufenden Normenkontrollverfahrens hatten.

 

Zu Frage 4:

Federführend für den Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist Oberbürgermeister Mädge. Die unterstützenden Vorbereitungsarbeiten für die Gremienbehandlung im Jahre 2009 erfolgten durch Frau Bauer von der Stabsstelle 02 und für die aktuelle Fassung durch Herrn Dr. Arends von der Stabstelle 01.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(01)