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Auszug - Lichtsignalanlagen (Anfrage der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 27.02.2013, eingegangen am 28.02.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.05.2013    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5058/13 Lichtsignalanlagen (Anfrage der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 27.02.2013, eingegangen am 28.02.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
 
Wortprotokoll
Beschluss

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

In der Hansestadt Lüneburg werden 76 Lichtsignalanlagen (LSA) betrieben, davon 48 Kreuzungs- und 28 Fußgänger-LSA. Mit 10 weiteren Anlagen (5 Poller, 2 Parkleitsystemschränke, 1 Parkhaus, 1 Bahnübergang am Meisterweg und dem Verkehrsleitrechner) werden im Jahr zurzeit ca. 316.000 kWh an Strom verbraucht.

Von den 76 LSA befinden sich 31 LSA im 24 Stundenbetrieb. Diese Anlagen befinden sich hauptsächlich auf dem Stadtring und den verschiedenen „Zufahrten“ z.B. Bockelmannstraße ab Feuerwehr, Konrad-Adenauer-Straße ab Theodor-Heuss-Straße.

 

Zu Frage 2:

45 LSA werden zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 5:00 und 24:00 Uhr betrieben. Wobei dann alle größeren Anlagen auf einer Strecke z.B. Bockelmannstraße ab Erbstorfer Landstraße bis Artlenburger Landstraße Einmündung Lüner Rennbahn mit identischen Betriebszeiten (05:00 bis 24:00 Uhr) bzw. Willy-Brandt-Straße ab Amselweg bis Uelzener Straße Einmündung Gaußstraße (05:00 bis 23:00 Uhr) geschaltet werden.

 

Zu Frage 3:

Die Verwaltung sieht zurzeit keine Notwendigkeit an den Betriebszeiten Veränderungen umzusetzen, denn in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) steht zum Betrieb von Lichtsignalanlagen unter § 37 Abs. 2 folgendes:

„Lichtzeichenanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist“.

Das Anwenden dieser Vorschrift in Abstimmung mit dem Bereich Ordnung der Hansestadt und der Polizei hat in Lüneburg zur Beseitigung von einigen Unfallschwerpunkten z.B. Scharnhorststraße / Soltauer Straße und Konrad-Adenauer-Straße / Theodor-Heuss-Straße beigetragen. Auch trägt das Investitionsprogramm LSA dazu bei die Betriebskosten der LSA langfristig zu reduzieren. So konnte der gesamte Stromverbrauch von 500.000 kWh im Jahr 2003 auf ca. 316.000 kWh im Jahr 2012 verringert werden. Mittlerweile werden 47 LSA mit LED-Technik betrieben und in 2013 sollen 3 weitere entsprechend umgerüstet werden.

 

Ratsherr BARTELS erklärt seine Verwunderung, dass das Hauptaugenmerk auf den Stromverbrauch gelegt worden sei. Das Ziel der Anfrage sei die Anwohnerbelastung aufgrund der regelmäßigen Beschleunigung an den Lichtsignalanlagen gewesen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI)