Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN erläutert, dass es einen gleichen Vorgang bereits im letzten Jahr gegeben habe, der unter Einschaltung des Innenministeriums beantwortet worden sei. Ein Fraktionsmitarbeiter einer anderen Fraktion hatte sich an das Innenministerium gewandt, um genau diese Frage zu klären. Die Hansestadt sei zur Stellungnahme aufgefordert worden und habe ihre Rechtsauffassung dargelegt, die durch das Innenministerium bestätigt worden sei. Ratssitzung seien nach § 64 NKomVG grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit bei Ratssitzungen könne jedoch zum öffentlichen Wohle oder aus Gründen berechtigter Interessen einzelner Personen ausgeschlossen werden. Sitzungen des Hauptausschusses seien nach § 78 Abs. 2 NKomVG grundsätzlich nichtöffentlich, da er eine Vorberatungs- und Steuerungsfunktion habe. Teilnahmeberechtigt an nichtöffentlichen Sitzungen seien die Ratsmitglieder und Personen die sich auf besondere Anwesenheitsrechte berufen können z.B. vom Hauptverwaltungsbeamten beauftragte Hilfspersonen, die Wahlbeamten und die Gleichstellungsbeauftragte. Keine besonderen Anwesenheitsrechte haben jedoch, ähnlich wie die Presse, die Fraktionsmitarbeiter. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
(III) |
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